Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1644 XII 1
1644 XII 1
Donnerstag W bei Nassau / Volmar
. Er stellt sich vor als
Vertreter des Kurfürsten von Köln, nachdem dieser mit Brandenburg zum
Deputierten des Kurkollegs bestimmt und es daneben den Kurfürsten frei-
gestellt sei, auch einzeln zu den Friedensverhandlungen zu deputieren.
Die Ksl. teilen ihre Proposition mit, die am 4. Dezember übergeben
werden soll . W berichtet über sein Gespräch mit den Franzosen und
fragt nach der Beschaffenheit der venezianischen Interposition, da hierüber
vom Kaiser an die Kurfürsten nichts mitgeteilt worden sei. Volmar: Die
Republik ist zum interpositorn directe nicht angenommen, sondern, wie sie
zu Pariß zu vergleich- und außwechßlung der salvorum conductorum ge-
braucht worden, hetten sie dadurch occasion gesucht, bey der interposition
folgendts sich zu manuteniren, und also Ihre Kayserliche Majestät beden-
ckens gehabt, sie absolute zu refusieren, wurde aber dannoch nun von Ihrer
Majestät sowol alß den andern cronen expresse dafur erkendt und gehalten.
Der pottschaffter sey sonsten ein gar wackers subiectum, so biß daher bey
den sachen viel guts gethan, und in abhandlung der praeliminarien den
Französischen zimblich starck zuegesprochen hette. Diesem nach [...]
gedachten I. H. G. der Spanischen suchen ratione condolentiae. Sie konten
bey ihr einmal nicht befinden, warumb sie den Spanischen hiermit die erste
visitam geben solten, zumaln eines andern expresse instruirt weren, auch
I. H. G. sowol der Pabstliche, alß Kayserliche, Franzosische und andere
zuvor besucht hetten, und sie denselben nohtwendig erst hinwieder die revi-
sita geben müsten. Were auch insoweit res nit mehr integra, weilen
I. H. G. zu verhuttung disgusto den herrn nuncium alberaiz revisitirt, auch
ihnen den herrn Kayserlichen aniezo dergleichen geschehe. Ob aber ihnen,
wan allen gesandten die revisita gegeben, die rew zuvor klagten möchten,
sey ein casus, welcher, alß nit vorgesehen, in ihrer instruction nit begriffen,
dahero sich auch darzu nit erklehren konden, sonderlich ehe und bevor for-
malis intimatio des todlichen abfalß der königin von ihnen, herrn Spani-
schen , gleich anderen gesandten geschehen, vorgangen. Um aber, soweit es
ohne Präjudiz für andere möglich ist, den Spaniern entgegenzukommen,
will W auf den von Reck übermittelten Vorschlag eingehen, mit den
Spaniern nach formeller Anzeige des Todesfalles Kondolenzbesuch und
Gegenvisite wechseln und danach die erste Formalvisite erwarten, was
die Ksl. für billig halten.
Bei Absprache des Termins für die Revisite bei den Franzosen zeigt sich,
daß d’Avaux und Servien streiten, ob der Besuch für beide bei d’Avaux
stattfinden soll. Als W erfährt, daß Chigi, die Ksl. und die Spanier zu-
nächst d’Avaux und bei seiner Ankunft Servien besonders besucht haben,
beschließt er, auch so zu verfahren.
W bei d’Avaux. Nach den Begrüßungsformalitäten und Beteuerungen der
Friedensbereitschaft W: Er hoffe, daß der gute effectus die gantze welt
erfrewen, und sich künfftigen sontag cogitationes cordium herfurthun
wurden. D’Avaux: Daß ihre vorhabende proposition etlichen selzsamb
und weit aussehend vorkommen dörffte, es werde aber deßwegen das
werck sich nit zerschlagen, sondern im fortgang sich, wie trewlich sie es
maineten, außweißen, wan sie nur beßer assecurirt, daß der Kayser nit pro
libitu oder Hispanorum impulsu einen krieg mit den benachparten konigen,
ohne vorwissen und bewilligung der sammetlichen stenden, anfangen oder
voviren dörffte. Warauf I. H. G., daß solches, wan nur der fried ge-
troffen , in den constitutionibus imperii schon genugsamb versehen, was aber
sein d’Avaux andeutten nach de facto beschehen, darahn seyen diejenige die
ursach, welche mit ihren alliirten die chur-, fursten und stende ihrer land,
leuth, privilegien, libertet und anderß durch die waffen zu entsezen, und
das Romische reich gleichsamb in turbel zu pringen begerten, dagegen Ihre
Kayserliche Majestät pro conservatione imperii ex maiestate Caesarea das
ihrig auch dabey gedencken und thun müsten.
W bei Servien. Formalien wie bei d’Avaux, in publicis nichts sonderlichs.
Vertreter des Kurfürsten von Köln, nachdem dieser mit Brandenburg zum
Deputierten des Kurkollegs bestimmt und es daneben den Kurfürsten frei-
gestellt sei, auch einzeln zu den Friedensverhandlungen zu deputieren.
Die Ksl. teilen ihre Proposition mit, die am 4. Dezember übergeben
werden soll . W berichtet über sein Gespräch mit den Franzosen und
fragt nach der Beschaffenheit der venezianischen Interposition, da hierüber
vom Kaiser an die Kurfürsten nichts mitgeteilt worden sei. Volmar: Die
Republik ist zum interpositorn directe nicht angenommen, sondern, wie sie
zu Pariß zu vergleich- und außwechßlung der salvorum conductorum ge-
braucht worden, hetten sie dadurch occasion gesucht, bey der interposition
folgendts sich zu manuteniren, und also Ihre Kayserliche Majestät beden-
ckens gehabt, sie absolute zu refusieren, wurde aber dannoch nun von Ihrer
Majestät sowol alß den andern cronen expresse dafur erkendt und gehalten.
Der pottschaffter sey sonsten ein gar wackers subiectum, so biß daher bey
den sachen viel guts gethan, und in abhandlung der praeliminarien den
Französischen zimblich starck zuegesprochen hette. Diesem nach [...]
gedachten I. H. G. der Spanischen suchen ratione condolentiae. Sie konten
bey ihr einmal nicht befinden, warumb sie den Spanischen hiermit die erste
visitam geben solten, zumaln eines andern expresse instruirt weren, auch
I. H. G. sowol der Pabstliche, alß Kayserliche, Franzosische und andere
zuvor besucht hetten, und sie denselben nohtwendig erst hinwieder die revi-
sita geben müsten. Were auch insoweit res nit mehr integra, weilen
I. H. G. zu verhuttung disgusto den herrn nuncium alberaiz revisitirt, auch
ihnen den herrn Kayserlichen aniezo dergleichen geschehe. Ob aber ihnen,
wan allen gesandten die revisita gegeben, die rew zuvor klagten möchten,
sey ein casus, welcher, alß nit vorgesehen, in ihrer instruction nit begriffen,
dahero sich auch darzu nit erklehren konden, sonderlich ehe und bevor for-
malis intimatio des todlichen abfalß der königin von ihnen, herrn Spani-
schen , gleich anderen gesandten geschehen, vorgangen. Um aber, soweit es
ohne Präjudiz für andere möglich ist, den Spaniern entgegenzukommen,
will W auf den von Reck übermittelten Vorschlag eingehen, mit den
Spaniern nach formeller Anzeige des Todesfalles Kondolenzbesuch und
Gegenvisite wechseln und danach die erste Formalvisite erwarten, was
die Ksl. für billig halten.
Bei Absprache des Termins für die Revisite bei den Franzosen zeigt sich,
daß d’Avaux und Servien streiten, ob der Besuch für beide bei d’Avaux
stattfinden soll. Als W erfährt, daß Chigi, die Ksl. und die Spanier zu-
nächst d’Avaux und bei seiner Ankunft Servien besonders besucht haben,
beschließt er, auch so zu verfahren.
W bei d’Avaux. Nach den Begrüßungsformalitäten und Beteuerungen der
Friedensbereitschaft W: Er hoffe, daß der gute effectus die gantze welt
erfrewen, und sich künfftigen sontag cogitationes cordium herfurthun
wurden. D’Avaux: Daß ihre vorhabende proposition etlichen selzsamb
und weit aussehend vorkommen dörffte, es werde aber deßwegen das
werck sich nit zerschlagen, sondern im fortgang sich, wie trewlich sie es
maineten, außweißen, wan sie nur beßer assecurirt, daß der Kayser nit pro
libitu oder Hispanorum impulsu einen krieg mit den benachparten konigen,
ohne vorwissen und bewilligung der sammetlichen stenden, anfangen oder
voviren dörffte. Warauf I. H. G., daß solches, wan nur der fried ge-
troffen , in den constitutionibus imperii schon genugsamb versehen, was aber
sein d’Avaux andeutten nach de facto beschehen, darahn seyen diejenige die
ursach, welche mit ihren alliirten die chur-, fursten und stende ihrer land,
leuth, privilegien, libertet und anderß durch die waffen zu entsezen, und
das Romische reich gleichsamb in turbel zu pringen begerten, dagegen Ihre
Kayserliche Majestät pro conservatione imperii ex maiestate Caesarea das
ihrig auch dabey gedencken und thun müsten.
W bei Servien. Formalien wie bei d’Avaux, in publicis nichts sonderlichs.