Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1644 XI 28
1644 XI 28
Montag Nassau / Volmar bei W.
Nach den beiderseiti-
gen Begrüßungsansprachen fragt Nassau, ob W der Übergabe der Proposi-
tion am 4. Dezember zustimme. Deme I. H. G. geandtworttet, daß sie
ihro solches nicht allein wolgefallen ließen, sondern weren auch von Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht zu Collen dahin befelcht, omni meliori modo
den frieden ehest muglich befurdern zu helffen. Gestalt sie dan erpiethig,
wan hieruber red gepflogen werden sollt, ahn die von ihnen darzu be-
stimbte orth und zeit sich einzufinden. Dabei die Kayserlichen damaln
wie auch vorigen tags gegen den herrn dhombprobsten sich verlautten
laßen, daß sie die proposition dahin richten und begehren würden, alles
wiederumb in den stand zu sezen, darinnen es anno 1630 bey aufrichtung
des Mantuanischen friedens
Nach dem Tode des Hg. Vinzenz II. Gonzaga (1594–1627) führten Streitigkeiten um
die Nachfolge in Mantua-Montferrat zum Krieg zwischen Frankreich und dem Kaiser,
der durch den Regensburger Vertrag 1630 X 13 (Druck J. Dumont V 2 S. 615ff) bei-
gelegt werden sollte. Da Frankreich die Ratifikation verweigerte und die in Cherasco
1631 IV 6 und VI 19 geschlossenen Verträge (Druck J. Dumont VI 1 S. 9–12, 14–18)
sich auf die Regelung der italienischen Verhältnisse beschränkten, galt der Mantuaner
Erbfolgekrieg als Beginn der Auseinandersetzung zwischen Frankreich und dem Kaiser.
sich befunden, würde yedoch noch gelegenheit
geben, hieruber underdeßen weitters zu conferiren. Zwarn seyen von Ihrer
Majestät sie instruirt und befelcht, die Franzosen erstlich anzuhoren und
zu vernehmen, weiln es aber von den mediatoribus vorgeschlagen, wolten
sich denselben nicht endtziehen, damit nicht abermaln von der andern
seithen anlaß genommen würde, Ihrer Kayserlichen Majestät die moram
ungutlich zu imputiren, maßen sie Ir Kayserliche Majestät deßen auch
alberait avisiret hetten. Auß welchem scheint, auch der nuncius und
Venetus in mehr anderm sonderbar vermerckt, daß sie die Kayserlichen
ietzo etwas mehrers cordate gehen, und nicht erst wie zuvor alles nacher
hoff gelangen laßen. I. H. G. haben darnach de armistitio zu fragen
angefangen, ob sie in ein solches, wie es von den Franzosischen auf viele
jahr hinauß auf die bahn bracht worden sein solle, wurden consentiren
konnen. Worauf der Volmarn, daß er ein gewisses scriptum in handen,
welches hiesige Franzosische plenipotentiarii nacher Pariß geschickt, wor-
innen pro et contra daruber disputirt, und endlich dahin concludirt, daß
mit den Spaniern ein langes armistitium wol wurde zu schließen, dieselbe
auch darzu leicht zu permovieren sein würden. Alß aber I. H. G. wegen
des reichs in specie gefragt und wie hochschädlich dergleichen sein werde,
remonstrirt, mit vermelden, daß bey Spanien eben diese rationes militireten,
und dahero soviel weniger glauben konten, daß selbige cron darzu verste-
hen werde. Hat er Vollmar geandworttet, wiße deßwegen der Spani-
schen intention nit. I. H. G. sezten ferner hiernzu, daß Ihre Churfürst-
liche Durchlaucht zu Collen in sonderheit viele considerationes bey einem
solchen armistitio hetten, und sonsten doch daß Ihrer Majestät
anno 1636
uberreichtes collegialguttachten hierinnen ihres ermessens in obacht gehal-
ten werden müste. Fragten demnegst weitter, ob under der restitution a
tempore des Mantuanischen vergleichs alle oder allein die Teutsche sachen
begriffen, weilen Ihrer Majestät allergnädigste mainung sey, maßen sie ihnen
gesanden, wie I. H. G. berichtet, noch mit vorlengst zugeschrieben, vor allen
andern die Teutsche sachen vorzunehmen. Uber welches beyde sie der
graff von Naßaw und Volmari einander angesehen, und nicht bestendig,
ob ihnen dergleichen befelch zukommen oder nit, geandworttet. Damit
es aber das ansehen nicht gewünne, ob wolten sich die herren churfürsten
von den Spanischen sowol in Braband alß außer reichs separiren, haben
I. H. G. subiungirt, daß alsdan gleich darauf mit den Franzosen die auß-
landische Spanische strittigkeiten, auch mit den Hollandern die Brabandi-
sche tractirt und vorgenommen werden konten [...].
Servien erkundigt sich bei Bischoping
, ob W den ersten Besuch der Fran-
zosen erwidern werde, bevor er die Spanier aufsuche. Bischoping antwortet
nach einigem Zögern, er glaube, daß W die Gegenbesuche in der Reihen-
folge der Besuche machen werde. Servien besteht darauf, daß auf jeden
Fall der Gegenbesuch den Franzosen zuerst zu machen sei.
D’Avaux/Servien bei W. D’Avaux proponiert französisch, W antwortet
italienisch. Versicherung der Friedensliebe aller Kurfürsten, die gleiche
Gesinnung habe der Kaiser. Warauf der conte d’Avaux, daß sie ahn
des Kaysers guten intention gar nit zweiffleten, dan ihnen wol bewust, wie
from die fürsten vom hauß Osterreich weren. Allein taugen die ministri,
und sonderlich das vor etlich jahren new angeordnetes consilium Hispani-
cum
nichts, und seyen die einzige ursach ahn diesem krieg, das die Spanier
sich in die reichsachen eintringen, zugelassen werden, und ihnen alle assi-
stentz beschehe. Auff dieses haben I. H. G. replicirt, wan man von den
ministris reden wolte, wüste ein yeder, wie es in Franckreich under einem
so frommen konig
bey des cardinals Richelieu
zeiten hergangen. Wor-
auf der d’Avaux geandworttet, in Engelland hette man deßgleichen erfah-
ren , da selbiger könig ihres konigs guter freund gewesen, und doch auß ver-
laithen des Bockingang
gegen Franckreich ein krieg angefangen worden.
Wie der conte duca
gehaußet, finde sich ietzt, und seye es auch beym ver-
storben pabst Urbano, deßen vettere newlich krieg in Italien ohn sein
vorwißen veruhrsachet
, anderst nicht hergangen. Vermeldeten dießem
negst I. H. G., es scheine, daß die größte herrn, wan sie schon from, dan-
noch ubel bediehnt sein, und were die maledictio soviel de großer, daß wan
einer abgienge, ein anderer succedirte und die hern auf die regierung nicht
selbst sehen thetten. Deme die Franzosische gleich darauf endgegen-
gestelt , daß auf den fürsten von Eckenberg
der graff Trauttmanstorff
gefolgt were. I. H. G. rededen wider darein, zu Pariß folgte man ietz
des Richelieu modo et intentioni ganz nach. Er aber faret fort: Was die
churfürsten anlangete, wißen sie im ganzen collegio keinen, der des friedens
mehr vonnöthen und promoviren sollt und konte, alß Churbayern, warahn
dan ietzt so viel weniger zu zweifflen, weiln sie vernehmen, daß Ihre Chur-
fürstliche Durchlaucht einen anhero abzuordnen bedacht seye. Haben
dabey der person deßelben curiose nachgefragt, obs auch eine solche wer,
deren sowol Churbayern alß auch sie zu trawen hetten. Welches I. H.
G. dahin bescheiden, Churbayern habe ihro unlengst zugeschrieben, daß
von dero räthen in kurzem anhero abschicken wolten, und zweiffleten nun
nicht, es werden dieselbe hierzu in re tanti momenti ein solch subiectum
außgesehen haben, deme sie ihre gedancken und intentiones vertrawen kon-
ten . Addidit comes de Avaux, Churbayern seye nunmehr ein so hohen
alters, hetten billich zu bedencken, wan der fried noch lenger hienauß ver-
schoben werden solte, in was unruhe sie dero hauß, und unsichern interesse
laßen würden. Hetten bey Kayserlicher Majestät und dem reich solche
autoritet, auch die existimation außer demselben, daß sie sehr viel bey den
sachen thun kondten. Warnach er der Spanier dergestalt gedachte, daß sie
uberall die gute intentiones verhindern thetten, und den frieden nicht
begerten, und darauff stillschweigend I. H. G. starck angesehen. Die
ihme geandtworttet, sie seyen wegen der reichsachen committirt, und dar-
umb alhier, wolten die Spanier nicht endschuldigen noch culpiren. Wor-
auff der d’Avaux sowol alß Servient, daß es deßwegen nit gesagt, wolten
aber wünschen, daß sowol Ihre Kayserliche Majestät alß das reich ihrer
sich ab- und endschlagen thetten, zumaln ihnen gnug bekand, wie zue Wien
und anderwertz die consilia von denselben dependirten, waruber Teutsch-
land also leiden müste. Wan Ihre Majestät und das reich sich mit Spanien
nit mellirten, und dergestalt verlaithen ließen, hette Franckreich nichts zu
praetendiren, und were alßdan bastand genug, sein konigreich in guetten
standt, auch Spanien in terminis zu halten. Man habe gesehen, was die
Spanier bey dem Mantuanischen krieg, auf des von Savoya und guberna-
toris zu Milano sollicitiren
Durch Karl Emanuel I. (1562–1630), Hg. von Savoyen 1580, und Gonzalo Fernández
de Córdoba (1585–1635), principe di Maratea, Gouverneur von Mailand 1625–1627,
war 1627 die erste Absprache zur Aufteilung Mantuas und Ausschließung des von Frank-
reich begünstigten Carlo Gonzaga (1580–1637), Herzogs von Rethel, getroffen worden,
woraus der Mantuaner Erbfolgekrieg entstand.
angefangen, daß der Kayser gegen der chur-
fürsten wissen und willen so viel volcks und regimenter hieneingeschickt.
Sie Franzosische wusten den vergleich zwischen Spanien und Savoya gar
woll, der under ihnen sonder zweiffl ohn des Kaysers vorwissen gemacht,
wie sie das herzogthumb Mantua nach dessen eroberung under sich theylen
wolten, gestalt solchen vergleich in handen hetten und vorzeigen kond-
ten . Alß hierauf I. H. G. replicirt, daß sie bey dem Mantuanischen frieden zu
Regenspurg, deme in nahmen Franckreich monsieur Leon und P. Joseph
mit beygewohnt
, auch geweßen; were zu bethawren, daß a parte Franck-
reich von demselben sobald abgewichen, maßen sich gemelter Leon selbst
uber des P. Josephs unbestendigkeit darmaln beklagt. Auf welches I. H.
G. der d’Avaux in die red gefallen, und vermeldet, der Pater Joseph seye
der gröste diener vom hauß Bayern geweßen, der dem konig und cardinal
Richelieu allezeit gerathen, daß man von seithen Franckreich Churbayern
wol in hohe obacht halten solte, zumaln er derjenige, wadurch das reich
bey seiner libertet und iure pleiben kondte. I. H. G. andwortteten hier-
auf , daß wol zu wünschen were, daß Ludwig XIII. die gute affection,
welche er bey anno 1623 auf Bayern transferirten chur und sonsten gegen
der catholischen liga bezeigt, continuirt, und dabey conservirt were wor-
den . Es hetten aber die letzte zeitten ein anders und zwarn dieses außge-
wießen , daß man mit gantzen armeen allein auf Churbayern gangen, und
selbigem hauß zum hefftigsten zugesetzt, auch die liga zu disolvieren zuvor
verursacht hette. Worauff der Servient, was dieserthalb gewesen, seye
vorm jahr, auch bey einnahmb Breysach
geschehen. Deme I. H. G.
hinzugesetzt, diese und andere coniuncturn, so noch vor sein möchten.
Setzte demnach Servient ferner hinzu, Curbairische und ligistische,
welche hetten sich mit Spanischen und Kayserlichen melliret, und in Frank-
reich gefallen. Darauf I. H. G. geantwort, sie wusten sich deßen nit zu
erinneren, daß Curbaieren oder die liga Galliam offendiert hetten, aber wie
sie in das reich khommen, und sich gegen menniglich divisirn und coniunc-
tim mit ihren allierten feindlich bezaigt, hette man zur defension abgetrun-
generweise schreiten und die hend nit in den sakh schieben muiessen.
Der d’Avaux sagte dießem nach, schwerlich werde der fried im reich, es
pleibe dan daselbe, nemblich deßen eingesessene chur- und fürsten, im alten
freien stand und daß die Spanier deren sachen nit also dirigirten und sich
einmischeten, zu hoffen sein. I. H. G. hierauf, es wehre wol zu wun-
schen , daß die sachen in dem stand gelaßen, warin sie gewesen, alß der
konig in Franckreich die chur aufs hauß Bayern zu promoviren sich erpot-
ten und die catholische liga, dardurch die conservation der reichsconstitu-
tionen und der Teutschen libertet merer zu hoffen gewesen, mit befürdert,
nicht aber nachgehendts mit den uncatholischen eine solche liga gemacht,
mit kriegsgewalt das reich angefallen, und chur- und fürsten von ihren lan-
den vertrieben; da dan große occasion geben worden, solche desto mehrers
zu dissolviren, und weren die vertriebene aliis armis restituiert, welche dan
umb deßwillen ihnen auch merer obligat seyen. Deme der conte
d’Avaux beyfall geben müßen, mit vermelden, daß man deme billich obli-
girt , der solche gutthat ahn einem erwiesen. I. H. G. subiungirten, ihr
der Franzosen principium, wie sie sagen, sey conservatio libertatis im reich,
und daß daßelbe ahn andere außwendige sich nicht solle hangen, sed
medium non esse adaequatum ad finem, welches die cron Franckreich
dabey hette und gebrauchte. Wavon der d’Avaux einen absprung
nahme und sagte, daß das beste und hochste kleinod des reichs seye die
electio eines Kaysers. Nun hette das hauß Osterreich und Spanien von so
vielen jahren hero die churfürsten dergestalt im zwang gehalten, daß sie
außer demselben keinen andern nehmen konnen, wadurch das reich ganz
erblich gemacht, welches Franckreich nicht konte leiden, aber eben darumb
nicht, daß sie ihren konig
zum Kayserthumb zu pringen gedächten, sondern
seyen vielmehr solche considerationes und inconvenientien, auch ihr scha-
den dabey, welche dadurch ihrem konigreich zuwachßen würden, daß sie
wol versichern konten, daß dazu yemalen einige affectation nit geweßen,
auch noch nit seye, und were zu bestethigung deßen dießes allein genug,
daß der Kayser im reich würde pleiben müßen, welches aber ihrem konig
ob metum rebellionis in Franckreich zumalln nit dienlich. Da aber Chur-
bayern oder hernegst ein anderer vom hauß Bayern, oder auch der her-
zoge von Newburg (weiln von so hohen fürstlichen häußern keine an-
dere catholische sonst weren), wie vor diesem mit Ludovico und ande-
ren , auch geringern stenden geschehen, darzu genommen, wurde das ius
imperii stattlich erhalten, auch sie die Franzosen satisfaction haben kön-
nen . I. H. G. ließen hierbey mit einlauffen, daß vor dießem zwar auch
gar graffen zu Kaysern elegirt worden weren, die coniuncturn aber und
sonderlich die ietzige ruina auß den bißherigen kriegen, da alle stende auf
den grad verdorben, erliedens nicht, daß der splendor imperii konte erhal-
ten werden. Welches wahr zu sein, der d’Avaux beandtworttete, und
seye offenbar, wie die sachen im reich bewandt, daß auch die Kayserliche
hoffhaltung ohne Spanien nit bestehen kondte. Wan aber ein anderer zum
Kayserthumb kommen, konte derselb auch anderwertz her, da er wolt, assi-
stenz haben. Worauf I. H. G. concludirten, daß das reich einen Kayser
hette, so noch jung; wan hernegst eine vacatur sich begeben solt, würden die
herren churfürsten dabey sonder zweiffel des reichs bestes und libertet wie
bißhero in guter obacht halten.
Oberst Leutersheim fragt auf Wunsch des in seinem Hause wohnenden
spanischen Gesandten Brun an, ob W zum Tod der Königin kondolieren
und dazu den ersten Besuch machen werde. W ist zu einem Kondolenz-
besuch nach vorheriger Notifikation des Todesfalles und nach Vortritt der
ksl., päpstlichen und französischen Gesandten bereit, die erste Visite zu
geben ist er nicht instruiert.
Reck bei Nassau/Volmar.
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 223 ] .
Nassau erläutert die spanischen Argumente
wegen des Kondolenzbesuches: Um zu zeigen, daß es sich um einen Aus-
nahmefall handle, möge W ihn außerhalb der Reihe, am besten vor den
Gegenbesuchen beim Nuntius, den Ksl. und den Franzosen abstatten.
Reck: Besser unter Hinweis auf den Trauerfall der Besuchswechsel
mit den Spaniern ganz zu verschieben, als außerhalb der Ordnung vorzu-
gehen . Man werde nit begehren, daß I. H. G. mit dem herrn nuncio und
auch ihnen den Franzosischen dißhalber in disputat sich einlaßen oder
merer uneinikait und difficultet erwekhen solte, wie dan auch noch erst
heut in discursu bey I. H. G. leuten vermeldet, sie wolten den herren chur-
fürsten alle gebuhrende ehr bezeigen, und hingegen der hoffnung leben,
daß man ihnen gleichfalß, was ihnen gebührt und sie hergebracht, würde
geben wollen. Hierauf sagte der graff von Naßaw, daß diß eben das-
jenig , waruber die Spanische sich beklagten, daß man mehr auf offension
Franckreich alß Spanien sehen thette, da doch der konig in Spanien die
praeferentz im reich vor Frankreich gehabt. Zue Rom were es ein anders
und sey auch dieses, was aniezt der condolirung wegen praetendirt, ein ca-
sus plane extraordinarius, und wurden sie sich endlich damit befriedigen,
wan auch solches schon gegen den abendt nur mit zwey pferden in der gut-
schen geschehe. Warauf der dhombprobst, daß die notificatio nohtwen-
dig formaliter geschehen und vorhergehen müste. Zudeme auch die Fran-
zosische solches noch nicht verrichtet, und doch die anverwandtnus zwi-
schen denen beyden cronen so groß were. Der graff von Naßaw andwort-
tete , daß die Kayserliche beraitz bey ihnen gewesen, auch die Franzosische
vermuthlich bald wurden folgen, vermeindt aber sonsten, daß die ordnung
eben dergestalt hierin nit zu halten; wan dieser vorschlag gegen den abend
nicht solte practicabel befunden werden, wüsten nit, ob die Spanische auch
die visita ohne befelch den curfürstlichen wurden geben konnen, und seye
die notificatio per excusationem factam wegen nitendgegenschickens eo ipso
gnug geschehen. Welches alles herr tumbrobst ad referendum aufgenommen.
gen Begrüßungsansprachen fragt Nassau, ob W der Übergabe der Proposi-
tion am 4. Dezember zustimme. Deme I. H. G. geandtworttet, daß sie
ihro solches nicht allein wolgefallen ließen, sondern weren auch von Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht zu Collen dahin befelcht, omni meliori modo
den frieden ehest muglich befurdern zu helffen. Gestalt sie dan erpiethig,
wan hieruber red gepflogen werden sollt, ahn die von ihnen darzu be-
stimbte orth und zeit sich einzufinden. Dabei die Kayserlichen damaln
wie auch vorigen tags gegen den herrn dhombprobsten sich verlautten
laßen, daß sie die proposition dahin richten und begehren würden, alles
wiederumb in den stand zu sezen, darinnen es anno 1630 bey aufrichtung
des Mantuanischen friedens
Nach dem Tode des Hg. Vinzenz II. Gonzaga (1594–1627) führten Streitigkeiten um
die Nachfolge in Mantua-Montferrat zum Krieg zwischen Frankreich und dem Kaiser,
der durch den Regensburger Vertrag 1630 X 13 (Druck J. Dumont V 2 S. 615ff) bei-
gelegt werden sollte. Da Frankreich die Ratifikation verweigerte und die in Cherasco
1631 IV 6 und VI 19 geschlossenen Verträge (Druck J. Dumont VI 1 S. 9–12, 14–18)
sich auf die Regelung der italienischen Verhältnisse beschränkten, galt der Mantuaner
Erbfolgekrieg als Beginn der Auseinandersetzung zwischen Frankreich und dem Kaiser.
geben, hieruber underdeßen weitters zu conferiren. Zwarn seyen von Ihrer
Majestät sie instruirt und befelcht, die Franzosen erstlich anzuhoren und
zu vernehmen, weiln es aber von den mediatoribus vorgeschlagen, wolten
sich denselben nicht endtziehen, damit nicht abermaln von der andern
seithen anlaß genommen würde, Ihrer Kayserlichen Majestät die moram
ungutlich zu imputiren, maßen sie Ir Kayserliche Majestät deßen auch
alberait avisiret hetten. Auß welchem scheint, auch der nuncius und
Venetus in mehr anderm sonderbar vermerckt, daß sie die Kayserlichen
ietzo etwas mehrers cordate gehen, und nicht erst wie zuvor alles nacher
hoff gelangen laßen. I. H. G. haben darnach de armistitio zu fragen
angefangen, ob sie in ein solches, wie es von den Franzosischen auf viele
jahr hinauß auf die bahn bracht worden sein solle, wurden consentiren
konnen. Worauf der Volmarn, daß er ein gewisses scriptum in handen,
welches hiesige Franzosische plenipotentiarii nacher Pariß geschickt, wor-
innen pro et contra daruber disputirt, und endlich dahin concludirt, daß
mit den Spaniern ein langes armistitium wol wurde zu schließen, dieselbe
auch darzu leicht zu permovieren sein würden. Alß aber I. H. G. wegen
des reichs in specie gefragt und wie hochschädlich dergleichen sein werde,
remonstrirt, mit vermelden, daß bey Spanien eben diese rationes militireten,
und dahero soviel weniger glauben konten, daß selbige cron darzu verste-
hen werde. Hat er Vollmar geandworttet, wiße deßwegen der Spani-
schen intention nit. I. H. G. sezten ferner hiernzu, daß Ihre Churfürst-
liche Durchlaucht zu Collen in sonderheit viele considerationes bey einem
solchen armistitio hetten, und sonsten doch daß Ihrer Majestät
uberreichtes collegialguttachten hierinnen ihres ermessens in obacht gehal-
ten werden müste. Fragten demnegst weitter, ob under der restitution a
tempore des Mantuanischen vergleichs alle oder allein die Teutsche sachen
begriffen, weilen Ihrer Majestät allergnädigste mainung sey, maßen sie ihnen
gesanden, wie I. H. G. berichtet, noch mit vorlengst zugeschrieben, vor allen
andern die Teutsche sachen vorzunehmen. Uber welches beyde sie der
graff von Naßaw und Volmari einander angesehen, und nicht bestendig,
ob ihnen dergleichen befelch zukommen oder nit, geandworttet. Damit
es aber das ansehen nicht gewünne, ob wolten sich die herren churfürsten
von den Spanischen sowol in Braband alß außer reichs separiren, haben
I. H. G. subiungirt, daß alsdan gleich darauf mit den Franzosen die auß-
landische Spanische strittigkeiten, auch mit den Hollandern die Brabandi-
sche tractirt und vorgenommen werden konten [...].
Servien erkundigt sich bei Bischoping
zosen erwidern werde, bevor er die Spanier aufsuche. Bischoping antwortet
nach einigem Zögern, er glaube, daß W die Gegenbesuche in der Reihen-
folge der Besuche machen werde. Servien besteht darauf, daß auf jeden
Fall der Gegenbesuch den Franzosen zuerst zu machen sei.
D’Avaux/Servien bei W. D’Avaux proponiert französisch, W antwortet
italienisch. Versicherung der Friedensliebe aller Kurfürsten, die gleiche
Gesinnung habe der Kaiser. Warauf der conte d’Avaux, daß sie ahn
des Kaysers guten intention gar nit zweiffleten, dan ihnen wol bewust, wie
from die fürsten vom hauß Osterreich weren. Allein taugen die ministri,
und sonderlich das vor etlich jahren new angeordnetes consilium Hispani-
cum
sich in die reichsachen eintringen, zugelassen werden, und ihnen alle assi-
stentz beschehe. Auff dieses haben I. H. G. replicirt, wan man von den
ministris reden wolte, wüste ein yeder, wie es in Franckreich under einem
so frommen konig
auf der d’Avaux geandworttet, in Engelland hette man deßgleichen erfah-
ren , da selbiger könig ihres konigs guter freund gewesen, und doch auß ver-
laithen des Bockingang
Wie der conte duca
storben pabst Urbano, deßen vettere newlich krieg in Italien ohn sein
vorwißen veruhrsachet
negst I. H. G., es scheine, daß die größte herrn, wan sie schon from, dan-
noch ubel bediehnt sein, und were die maledictio soviel de großer, daß wan
einer abgienge, ein anderer succedirte und die hern auf die regierung nicht
selbst sehen thetten. Deme die Franzosische gleich darauf endgegen-
gestelt , daß auf den fürsten von Eckenberg
gefolgt were. I. H. G. rededen wider darein, zu Pariß folgte man ietz
des Richelieu modo et intentioni ganz nach. Er aber faret fort: Was die
churfürsten anlangete, wißen sie im ganzen collegio keinen, der des friedens
mehr vonnöthen und promoviren sollt und konte, alß Churbayern, warahn
dan ietzt so viel weniger zu zweifflen, weiln sie vernehmen, daß Ihre Chur-
fürstliche Durchlaucht einen anhero abzuordnen bedacht seye. Haben
dabey der person deßelben curiose nachgefragt, obs auch eine solche wer,
deren sowol Churbayern alß auch sie zu trawen hetten. Welches I. H.
G. dahin bescheiden, Churbayern habe ihro unlengst zugeschrieben, daß
von dero räthen in kurzem anhero abschicken wolten, und zweiffleten nun
nicht, es werden dieselbe hierzu in re tanti momenti ein solch subiectum
außgesehen haben, deme sie ihre gedancken und intentiones vertrawen kon-
ten . Addidit comes de Avaux, Churbayern seye nunmehr ein so hohen
alters, hetten billich zu bedencken, wan der fried noch lenger hienauß ver-
schoben werden solte, in was unruhe sie dero hauß, und unsichern interesse
laßen würden. Hetten bey Kayserlicher Majestät und dem reich solche
autoritet, auch die existimation außer demselben, daß sie sehr viel bey den
sachen thun kondten. Warnach er der Spanier dergestalt gedachte, daß sie
uberall die gute intentiones verhindern thetten, und den frieden nicht
begerten, und darauff stillschweigend I. H. G. starck angesehen. Die
ihme geandtworttet, sie seyen wegen der reichsachen committirt, und dar-
umb alhier, wolten die Spanier nicht endschuldigen noch culpiren. Wor-
auff der d’Avaux sowol alß Servient, daß es deßwegen nit gesagt, wolten
aber wünschen, daß sowol Ihre Kayserliche Majestät alß das reich ihrer
sich ab- und endschlagen thetten, zumaln ihnen gnug bekand, wie zue Wien
und anderwertz die consilia von denselben dependirten, waruber Teutsch-
land also leiden müste. Wan Ihre Majestät und das reich sich mit Spanien
nit mellirten, und dergestalt verlaithen ließen, hette Franckreich nichts zu
praetendiren, und were alßdan bastand genug, sein konigreich in guetten
standt, auch Spanien in terminis zu halten. Man habe gesehen, was die
Spanier bey dem Mantuanischen krieg, auf des von Savoya und guberna-
toris zu Milano sollicitiren
Durch Karl Emanuel I. (1562–1630), Hg. von Savoyen 1580, und Gonzalo Fernández
de Córdoba (1585–1635), principe di Maratea, Gouverneur von Mailand 1625–1627,
war 1627 die erste Absprache zur Aufteilung Mantuas und Ausschließung des von Frank-
reich begünstigten Carlo Gonzaga (1580–1637), Herzogs von Rethel, getroffen worden,
woraus der Mantuaner Erbfolgekrieg entstand.
fürsten wissen und willen so viel volcks und regimenter hieneingeschickt.
Sie Franzosische wusten den vergleich zwischen Spanien und Savoya gar
woll, der under ihnen sonder zweiffl ohn des Kaysers vorwissen gemacht,
wie sie das herzogthumb Mantua nach dessen eroberung under sich theylen
wolten, gestalt solchen vergleich in handen hetten und vorzeigen kond-
ten . Alß hierauf I. H. G. replicirt, daß sie bey dem Mantuanischen frieden zu
Regenspurg, deme in nahmen Franckreich monsieur Leon und P. Joseph
mit beygewohnt
reich von demselben sobald abgewichen, maßen sich gemelter Leon selbst
uber des P. Josephs unbestendigkeit darmaln beklagt. Auf welches I. H.
G. der d’Avaux in die red gefallen, und vermeldet, der Pater Joseph seye
der gröste diener vom hauß Bayern geweßen, der dem konig und cardinal
Richelieu allezeit gerathen, daß man von seithen Franckreich Churbayern
wol in hohe obacht halten solte, zumaln er derjenige, wadurch das reich
bey seiner libertet und iure pleiben kondte. I. H. G. andwortteten hier-
auf , daß wol zu wünschen were, daß Ludwig XIII. die gute affection,
welche er bey anno 1623 auf Bayern transferirten chur und sonsten gegen
der catholischen liga bezeigt, continuirt, und dabey conservirt were wor-
den . Es hetten aber die letzte zeitten ein anders und zwarn dieses außge-
wießen , daß man mit gantzen armeen allein auf Churbayern gangen, und
selbigem hauß zum hefftigsten zugesetzt, auch die liga zu disolvieren zuvor
verursacht hette. Worauff der Servient, was dieserthalb gewesen, seye
vorm jahr, auch bey einnahmb Breysach
hinzugesetzt, diese und andere coniuncturn, so noch vor sein möchten.
Setzte demnach Servient ferner hinzu, Curbairische und ligistische,
welche hetten sich mit Spanischen und Kayserlichen melliret, und in Frank-
reich gefallen. Darauf I. H. G. geantwort, sie wusten sich deßen nit zu
erinneren, daß Curbaieren oder die liga Galliam offendiert hetten, aber wie
sie in das reich khommen, und sich gegen menniglich divisirn und coniunc-
tim mit ihren allierten feindlich bezaigt, hette man zur defension abgetrun-
generweise schreiten und die hend nit in den sakh schieben muiessen.
Der d’Avaux sagte dießem nach, schwerlich werde der fried im reich, es
pleibe dan daselbe, nemblich deßen eingesessene chur- und fürsten, im alten
freien stand und daß die Spanier deren sachen nit also dirigirten und sich
einmischeten, zu hoffen sein. I. H. G. hierauf, es wehre wol zu wun-
schen , daß die sachen in dem stand gelaßen, warin sie gewesen, alß der
konig in Franckreich die chur aufs hauß Bayern zu promoviren sich erpot-
ten und die catholische liga, dardurch die conservation der reichsconstitu-
tionen und der Teutschen libertet merer zu hoffen gewesen, mit befürdert,
nicht aber nachgehendts mit den uncatholischen eine solche liga gemacht,
mit kriegsgewalt das reich angefallen, und chur- und fürsten von ihren lan-
den vertrieben; da dan große occasion geben worden, solche desto mehrers
zu dissolviren, und weren die vertriebene aliis armis restituiert, welche dan
umb deßwillen ihnen auch merer obligat seyen. Deme der conte
d’Avaux beyfall geben müßen, mit vermelden, daß man deme billich obli-
girt , der solche gutthat ahn einem erwiesen. I. H. G. subiungirten, ihr
der Franzosen principium, wie sie sagen, sey conservatio libertatis im reich,
und daß daßelbe ahn andere außwendige sich nicht solle hangen, sed
medium non esse adaequatum ad finem, welches die cron Franckreich
dabey hette und gebrauchte. Wavon der d’Avaux einen absprung
nahme und sagte, daß das beste und hochste kleinod des reichs seye die
electio eines Kaysers. Nun hette das hauß Osterreich und Spanien von so
vielen jahren hero die churfürsten dergestalt im zwang gehalten, daß sie
außer demselben keinen andern nehmen konnen, wadurch das reich ganz
erblich gemacht, welches Franckreich nicht konte leiden, aber eben darumb
nicht, daß sie ihren konig
seyen vielmehr solche considerationes und inconvenientien, auch ihr scha-
den dabey, welche dadurch ihrem konigreich zuwachßen würden, daß sie
wol versichern konten, daß dazu yemalen einige affectation nit geweßen,
auch noch nit seye, und were zu bestethigung deßen dießes allein genug,
daß der Kayser im reich würde pleiben müßen, welches aber ihrem konig
ob metum rebellionis in Franckreich zumalln nit dienlich. Da aber Chur-
bayern oder hernegst ein anderer vom hauß Bayern, oder auch der her-
zoge von Newburg (weiln von so hohen fürstlichen häußern keine an-
dere catholische sonst weren), wie vor diesem mit Ludovico und ande-
ren , auch geringern stenden geschehen, darzu genommen, wurde das ius
imperii stattlich erhalten, auch sie die Franzosen satisfaction haben kön-
nen . I. H. G. ließen hierbey mit einlauffen, daß vor dießem zwar auch
gar graffen zu Kaysern elegirt worden weren, die coniuncturn aber und
sonderlich die ietzige ruina auß den bißherigen kriegen, da alle stende auf
den grad verdorben, erliedens nicht, daß der splendor imperii konte erhal-
ten werden. Welches wahr zu sein, der d’Avaux beandtworttete, und
seye offenbar, wie die sachen im reich bewandt, daß auch die Kayserliche
hoffhaltung ohne Spanien nit bestehen kondte. Wan aber ein anderer zum
Kayserthumb kommen, konte derselb auch anderwertz her, da er wolt, assi-
stenz haben. Worauf I. H. G. concludirten, daß das reich einen Kayser
hette, so noch jung; wan hernegst eine vacatur sich begeben solt, würden die
herren churfürsten dabey sonder zweiffel des reichs bestes und libertet wie
bißhero in guter obacht halten.
Oberst Leutersheim fragt auf Wunsch des in seinem Hause wohnenden
spanischen Gesandten Brun an, ob W zum Tod der Königin kondolieren
und dazu den ersten Besuch machen werde. W ist zu einem Kondolenz-
besuch nach vorheriger Notifikation des Todesfalles und nach Vortritt der
ksl., päpstlichen und französischen Gesandten bereit, die erste Visite zu
geben ist er nicht instruiert.
Reck bei Nassau/Volmar.
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 223 ] .
wegen des Kondolenzbesuches: Um zu zeigen, daß es sich um einen Aus-
nahmefall handle, möge W ihn außerhalb der Reihe, am besten vor den
Gegenbesuchen beim Nuntius, den Ksl. und den Franzosen abstatten.
Reck: Besser unter Hinweis auf den Trauerfall der Besuchswechsel
mit den Spaniern ganz zu verschieben, als außerhalb der Ordnung vorzu-
gehen . Man werde nit begehren, daß I. H. G. mit dem herrn nuncio und
auch ihnen den Franzosischen dißhalber in disputat sich einlaßen oder
merer uneinikait und difficultet erwekhen solte, wie dan auch noch erst
heut in discursu bey I. H. G. leuten vermeldet, sie wolten den herren chur-
fürsten alle gebuhrende ehr bezeigen, und hingegen der hoffnung leben,
daß man ihnen gleichfalß, was ihnen gebührt und sie hergebracht, würde
geben wollen. Hierauf sagte der graff von Naßaw, daß diß eben das-
jenig , waruber die Spanische sich beklagten, daß man mehr auf offension
Franckreich alß Spanien sehen thette, da doch der konig in Spanien die
praeferentz im reich vor Frankreich gehabt. Zue Rom were es ein anders
und sey auch dieses, was aniezt der condolirung wegen praetendirt, ein ca-
sus plane extraordinarius, und wurden sie sich endlich damit befriedigen,
wan auch solches schon gegen den abendt nur mit zwey pferden in der gut-
schen geschehe. Warauf der dhombprobst, daß die notificatio nohtwen-
dig formaliter geschehen und vorhergehen müste. Zudeme auch die Fran-
zosische solches noch nicht verrichtet, und doch die anverwandtnus zwi-
schen denen beyden cronen so groß were. Der graff von Naßaw andwort-
tete , daß die Kayserliche beraitz bey ihnen gewesen, auch die Franzosische
vermuthlich bald wurden folgen, vermeindt aber sonsten, daß die ordnung
eben dergestalt hierin nit zu halten; wan dieser vorschlag gegen den abend
nicht solte practicabel befunden werden, wüsten nit, ob die Spanische auch
die visita ohne befelch den curfürstlichen wurden geben konnen, und seye
die notificatio per excusationem factam wegen nitendgegenschickens eo ipso
gnug geschehen. Welches alles herr tumbrobst ad referendum aufgenommen.