Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 XII 30

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1648 XII 30
Mittwoch Florentiner Resident bei W. In publicis nichts
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vorgangen.

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W mit Reck bei Oxenstierna und Salvius. Oxenstierna versichert, es würde
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an der cron Schweden, den friedenschluß zue effectuiren und alles in gueten
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standt zu setzen, nit ermangelen, andere müsten aber auch das ihrige dabey
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thuen. Auf seine Nachfrage versichert W, daß die neue spanische Reso-
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lution
in wenigen Tagen erwartet werde. Warüber hinc inde de pace ista
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coronarum in generalibus discurrirt. Und alß man auff den Teutschen
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frieden wieder kommen, hatt der Oxenstirn klagend vermeldet, wie daß
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man im Reich quoad executionem in puncto gravaminum et amnistiae
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faciendam nit fortfuhre. Nun were dieß ein conditio, ohne welche man nit
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ad extraditionem et commutationem ratificationum kommen köndte.

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I. H. G.: Sie wüsten ihrestheilß nit, warauff solches eigentlich bestunde.
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Hat gehört, daß die Stadt Straßburg noch nicht mit Restitutionen an die

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Katholiken beginnen will. Hier in vicinia sähe man, wie das die ratifica-
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tiones nit vorgangen und also der friede auffgezogen würde, auff der
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Heßischen procedeuren sich unter andern particulariter fundirend. Erwähnt
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auf Salvius’ Einwand, darüber werde in Bonn verhandelt worden sein, die
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ungerechtfertigten Bedingungen wegen Frankenthal und Lothringen.

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Wobei allem eüßerlichen ansehen nach sie beede hierin der landgraffin kein
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recht geben und außtrucklich vermeldeten, man köntte wegen der ab-
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danckung nichts gewißes statuiren noch Ihrer Churfürstlichen Durchlauchtt
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oder dem thumbcapitul etwas imputiren, so lang zue Prag, wie es mitt der
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abdanckung zu haltten, under der generalitet nit verglichen. Sonsten ver-
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nehmen sie, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht ihre völcker nit gedächten
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abzudancken, sondern gegen die Lüttiger zu geprauchen. W: Der Kur-
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fürst
sucht keinen Krieg, sondern Frieden und Ruhe. Darlegung der Lüt-
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ticher
Exemptionsforderungen, wabey dan de remissione facienda sich bey
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ihnen woll keine inclination bezaigtt. Anmahnung der Restitution Vechtas,
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Schreiben Pfalzgraf Karl Gustavs wegen Einquartierung der schwedischen
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Truppen. Illi: Das instrumentum pacis verstunde sich dahin, daß die
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zue der Schwedischen satisfaction aßignirte 7 craiß der Schwedischen armada
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auch privative allein zue deren quartier und logirung verpleiben sollen;
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und were der punctus mitt der militzi richtig, so würden die restitutiones
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schon geschehen. I. H. G.: Wan man den verstandt auß dem instru-
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mento pacis machen und erzwingen woltte, so würde man ye ipsam ratio-
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nem und das gantze werck invertiren, dan Ihre Kayserliche Majestätt und
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andere chur- und fürsten die völcker auß ihren landen schaffen und andere,
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welche sie bißhero bekriegt, hineinnehmen soltten, daß würde ein seltzames
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ansehen gewinnen. Salvius: Es hette gleichwoln den verstandt, daß die
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7 craiß die Schwedischen völcker einlogiren soltten. I. H. G.: Daß sie
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in einem craiß allein, wie sich die Fränkische beklagtt, soltten logirt und
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underhaltten werden, dasselbe were unpillig, wie sich dan der Westvalische
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wegen seiner schweren last auch mitt fuegen zu beklagen und ihnen selbsten
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mehr dan gnug bekandt, wie daß in dießem craiß nit mehr underzupringen
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noch zu erschwingen. Man müste nunmehr auff die abdanckung und keine
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weitere einlogirung, sondern was zue der reichsstende erleichterung ge-
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reichig , gedencken. Schweden: Verweisen auf die innerhalb der Rati-
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fikationsfrist
zu erledigenden Punkte. Es ließe sich aber alles in negociis
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tam arduis et tanto districtu imperii so pald nit thuen, es soltte gleichwol
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an seithen der cron Schweden kein mangel sein. Ihre Ratifikation ist mit
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den Ksl. bereits verglichen. Vor allem müste die executio gravaminum et
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amnistiae geschehen und dan die generalen ratione militiae sich vergleichen.
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Zwar wird vorgeschlagen, die Lamboyschen/Kölner Truppen und die Hes-
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sen
, die Franzosen und die Bayern, die Kaiserlichen und die Schweden je-
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weils
gleichzeitig abzudancken, man müste aber das conclusum von Prag
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auß erwartten, und köndte man vorhin keinen theill der nit beschehener
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abdanckung cum ratione beschuldigen. Auch die Erledigung der Militär-

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satisfaktion
, die Grenzregulierung in Pommern und die Feststellung der
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Osnabrücker Kapitulation stehen noch aus. Wollen den Reichsständen eine
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Liste der von ihnen noch befundenen Schwierigkeiten zustellen. Frankreich
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verlangt außer der spanischen Zessionsurkunde und der Restitution Fran-
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kenthals
und der lothringischen Plätze noch die Revokation des Schreibens
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der Reichsstände an den König wegen der Stände im Elsaß. Nun würde
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dießes letzters der Französischen postulatum die reichsstend nit nachgeben
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oder einwilligen können. Sähen alßo noch bey der extradition und vollen-
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ziehung des friedens schwere difficultates obhanden zu sein. Zudem ver-
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langen
die Hessen noch die Feststellung der Eventualhypothek. W: Die
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Heßische soltten sich nur bequehmen und waß sie schuldig weren, resti-
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tuiren , so würde man ihnen derentwegen dergestadt begegnen, daß kein
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auffenthalt dißfalß sein soltte. Die Franzosischen postulata müste man ad
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terminos instrumenti et aequitatis pringen. Waß wegen der cron Schweden
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movirt, deßwegen were man zue Prag in tractat, auch in arbeit, die gelder
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beyzupringen, maßen man sich a parte Imperatoris et imperii sich der-
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gestaldt bezeigten, daß man nit ursach zue einiger diffidenz hette. Hin-
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gegen aber, weilen man mitt der extradition a parte Suecorum noch zuruck-
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hielte , gäbe es bey anderen groß nachdencken. Deme allem abzuhelffen,
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wan mitt der extradition ein anfangk gemacht würde, alßdan sich ein jeder
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auch desto mehr bequemen und gedencken würde, daß es ein völlige rati-
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ficirte sach seye, welcher man sich nit zu wiedersetzen.

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Mitteilung Kranes: Punkte, deren Erledigung die Schweden vor Austausch
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der Ratifikationen fordern.

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