Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 XII 29

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1648 XII 29
Dienstag Konferenz mit den kurkölnischen Geheimen
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Räten und den münsterischen Räten. Absprache des Votums für die heutige
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Konferenz der kurfürstlichen und kreisausschreibenden Deputierten.

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Servien bei W. [...] Beteuert seine Bereitschaft zum Abschluß mit Spanien,
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hette auch woll wünschen mögen, daß selbich fried vor dem mit dem reich
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getroffen were geschloßen worden, dan solches viell guetts würde ge-
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geschaffen haben. I. H. G.: Man hette pillig alle Gott höchlich solches
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zu bitten und aller mügligkeitt nach zu befürderen, wie dan von anfangk
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der tractaten man sich gnugsamb darumb bemühet hette, die sach auch woll
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in gueten terminis gestanden, gleichwoll von andern wieder wendig und
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ruckstellig gemacht were worden. Den frieden im reich hette man zwarn
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geschloßen, es ließe sich aber wegen der ratification und deren extradition
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noch einige difficultet und mancquement dem verlauht nach in specie bey
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der Franzosischen ratification vermercken. Servien: Die Ausstellungen
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der Ksl. betreffen keine substantialia, er erhofft die korrigierte Fassung
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innerhalb weniger Tage. Es liese sich aber ansehen, daß die Kayserlichen
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mitt der erforderter Spanischen ratification des Elsaßes halber noch nit
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versehen; dabey eine digression machend, wie daß alles pari passu mitt
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den versicherungen, erlagung der gelder, abdanckung der völcker und resti-
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tuirung der plätzen müste hergehen. W: Bemühungen der Reichsstände
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zur Beibringung der Gelder. Den Lüttichern gönnt man die von ihnen nach-
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gesuchte
Befreiung von der Militärsatisfaktion wohl, doch möge Servien
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sich für den Nachlaß dieser Summe bei den Schweden einsetzen, dan so
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viell man vernehme, würden die andere reichsstand sich ihrenthalben nit
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weiter beschazen lassen, wurde auch dem instrumento pacis zugegen sein.

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Ille: Woltte Seiner Churfürstlichen Durchlauchtt zwarn gern dienen,
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sähe aber mitt dießer remission nit fortzukommen; die Lüttiger bestunden
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bey ihrer exemption und neutralitet und würden davon nit abzupringen
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sein, weiln sie vermainten, daß der status ihrer privilegien und ipsa neu-
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tralitas hafften thäte. W: Dem Kurfürsten geht es lediglich darum, daß
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es mit der Militärsatisfaktion keine Schwierigkeiten gibt; er würde den
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völlgen Nachlaß der Lütticher Quote am liebsten sehen, befürchtet aber,
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seine andere landtschafften wie auch sambtliche reichsstende würden sich
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derentwegen nit mehrers belegen laßen. Privilegia et neutralitatem ipsis
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manere intactam, und würds dem gantzen reich fremb vorkommen, daß
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die Lüttiger sich ab imperio zu eximiren gedächten oder vorgeben dörfften,
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alß wan sie darunder nit gehörig. Churtrier, Salzburg, Neuburg were auch
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neutral und deren mehr, müssen gleichwoll die satisfactionsgelder geben.

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Ille: Die Lüttiger bestünden auff ihrer exemption, und daß sie allein
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zue den Türcksteur gäben, und hetten weiters mitt dem reich, wie er ver-
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nehme , nit zu thuen, weiln sie zue keinem reichs- und craißtag iemaln ver-
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schrieben . I. H. G.: Dies weren gar irrige bericht und praesupposita.
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Die Lüttiger gehörten zum reich und craiß, und versirte dabey interesse
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totius imperii, welche ihnen gewißlich nit nachgeben würden, daß sie sich

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davon absonderen soltten. Zu Reichs- und Kreistagen werden grundsätz-
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lich
nur die Landesherren, nicht die Mediatstände beschrieben. Die Kreis-
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steuern
verweigert Lüttich seit einiger Zeit, weil angeblich der Kreis seine
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Unterstützung zur Rückeroberung von Huy verweigert hat. Es were aber
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auch damalß, damitt man nit extra neutralitatem cum Hollandis kehme,
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die begerte hülff verwaigert worden, weren doch per Hispanos wieder
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restituirt worden. Und würde bey dem reich dieße ihre praetension noch
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altioris indaginis sein, zumaln es aber dahin nit pringen, daß man sie ab
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imperio exemptos haltten sollen, wie sie dan noch heutige stunde dem
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cammergericht und Kayserlichen reichshoffrhadt die gepürliche und schul-
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dige folge leisten. Vor dem jetzigen Krieg erhielt der Kaiser unmittelbar
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an Steuern nur die Beiträge zu den Türkenkriegen und den Römerzügen,
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dahero die matricula formirt und die nahme der römermonaten daher
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rühre; daß die Lüttigschen nun davon auch die exemption soltten wollen
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praetendiren, daß würde den sambtlichen reichsstenden seltzamb vorkom-
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men , würden derowegen beßer thuen, sich seiner vorbitt pro remissione
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facienda apud Suecos zu bedienen alß contra imperium deßen interesse
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dergestalt, wie sie es vorhetten, zu disputiren. Ille: Ob die stadt Lüttig
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dan nit ein reichsstatt were? I. H. G.: Die stadt Lüttig were munici-
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palis so woll alß Münster, Osnabrück und Paderborn, möchten ihrestheilß
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wünschen, daß sie gegen das gantze reich demselben alßo hochnachdenck-
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liche exemption nit suchten; es were bereits vom reich so viell abkommen,
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daß man woll einem particularstandt nicht nachgeben würde, mitt seiner
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selbst eigen endziehung noch mehrers zu schmäleren. Ille: Er müste
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bekennen, wan das gantze reich hiebey interessirt, so würde es viell schwerer
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fallen. Die Lüttiger plieben aber bey ihren principiis neutralitatis et exem-
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tionis , und würde dem ansehen nach extrema tentiren und uber sich gehen
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laßen. I. H. G.: Ihre Churfürstliche Durchlaucht intendirten anderst nit,
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alß die wollfart und ruhe ihrer underthanen zu beförderen. Und würde er
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pro prudentia sua selbsten erkennen können, daß die decision nit bey
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Seiner Churfürstlichen Durchlaucht stunde, dieselb von dem reich zu
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eximiren und gegen das interesse totius imperii zu handlen. Dahero
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sie dan gern sähen, ob er Servient die remißion a Suecis erhaltten
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köndte. Ille: Die Schwedischen würden dahin nit woll zu bewegen
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sein, weiln ihnen einmaln die sumb versprochen. I. H. G.: Bey der
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versprochenen sumb were ihnen auch aller reichsstend anschlag von dem
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Maintzischen directorio totius imperii extradirt, dabey befünde sich Lüttig
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in seiner ordnung und quota, hette alß leicht zu bedencken, was andere
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reichsstend zue der Lüttigischen praetendirten exemption sagen würden. Und
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alß er von dießer materi nichts weiters vermeldet, sondern in quaestione de
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pace Germaniae eiusdem executione facienda anregungh gethan, ist ihme
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referirt, daß die hessischen Gesandten in Bonn Truppenabdankungen und
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die Räumung der Stifter davon abhängig gemacht haben, daß Spanien Fran-
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kenthal
und der Herzog von Lothringen seine Plätze im Reich räumt. Nun

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were dießes ein seltzamer auffzugh von den Heßischen und dem instru-
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mento pacis zumaln nit conformb, daß sie das factum tertii und deren,
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welche inter partes tractantes et concludentes pacem nit begriffen, praestiren
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und eben von der landgraffinnen darzue angehaltten und gezwungen wer-
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den sollen. Servien: Hessen hat 16 Kompanien abgedankt und wird
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mit weiteren Schritten vorsichtig sein, solang andere im reich armirt plie-
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ben und die zuestendige plätze einbehielten. Die Räumung möge vom Kayser
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befürdert werden, so were den sachen leichtlich zu helffen. W: Der Her-
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zog
von Lothringen hat sich günstig erklärt, falls er Pässe für einen Depu-
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tierten
erhält, die Räumung Frankenthals sucht der Kaiser zu befördern;
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man kann deshalb aber nicht Kurköln seine Plätze vorenthalten und was
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in guarantia ab omnibus in tractatu comprehensis zu praestiren, von ihm
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allein verlangen. Und wan man vertrawlich von der sachen reden möchte,
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so köndte man ihme nit verhaltten, daß von jedermenniglich, auch den
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protestirenden selbsten, das iudicium gemacht werde, daß eben sie die
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Franzosischen den Hessischen zu alsolcher vermeßenheit ursach geben.

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Ille subridendo, man thette ihnen ungleich. Warüber es hinc inde schertz-
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liche discursus ad rem ipsam doch geben, und ihme Servient remonstriert
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worden, wie daß sie die Heßische gar zue hochmütig machten. Darauff
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er angefangen, ratione ratificationis meldung zu thuen und daß selbige sehr
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nötig, weiln Ihre Churfürstliche Durchlaucht von anfangk mitt armirt ge-
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wesen . W: Kurköln hat sich dem gantzen friedenschluß bequehmet und,
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weil nicht unter den Deputierten zur Unterzeichnung des Friedens, es auch
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dabey pleiben laßen manendo pure in terminis conclusi. Servien: Da
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Kurköln wegen ihres herkommens, auch landt und leüthen pillig in hoher
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consideration zu haltten, so trunge man mehr auff die ratification der-
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selben , alß wan sie nit considerabel gehaltten würden. I. H. G.: Dieß
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weren so spruch, die sich so woll zum lob horen ließen; wan man aber das
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werck recht auff dem grund besehen woltte, so kontte es anderst nit alß
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zue Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht disreputation gereichen. Die Land-
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gräfin
hat von Kurköln zu ihrer Sicherheit die Einräumung fester Plätze
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verlangt, jetzt soll der Kurfürst extra terminos des vorigen conclusi noch
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particulariter ratificiren. [...] Ein anders were, wan Hessen Cassel sich
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erklerte, daß sie in publica fide sich contentiren und, wenn der Kurfürst
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freiwillig ratifiziere, alßdan auch Neuß, Coesfeld und Neuhauß nebenst
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andern plätzen wiederumb alsbald einraumen woltten. Im übrigen zeigen
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die schriftlichen Erklärungen des Kurfürsten gegenüber Pfalzgraf Karl
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Gustav und der Landgräfin, daß er den frieden angenohmmen und den-
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selben zu haltten und nachzukommen gemaint; gegenüber Frankreich will
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er außer durch Schreiben auch durch eine geplante Gesandtschaft nach Paris
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gnugsame satisfaction thuen. Servient: Er müste bekennen, daß vigore
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instrumenti Ihre Churfürstliche Durchlauchtt zue der ratification particu-
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lariter nit woll kontten gehalten werden und daß sie mitt fuegen, indeme
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man derentwegen in sie trunge, hinwiederumb etwas ihrer beschwernuß

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halber zu begehren hetten. Und wan sie ye dan der particular ratification
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halber propter certa quaedam, welche das gewißen concerniren möchten,
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bedenckens trugen, so müste man auff einige temperamenta alß itzo die
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gemelte schreiben und abordnung und dergleichen bedacht sein. Kann der
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Kurfürst, nachdem Hessen 16 Kompanien abgedankt hat, nicht auch mit
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Abdankungen beginnen? W: Verweist auf die Verhandlungen in Bonn
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und die Unbilligkeit der hessischen Bedingungen bezüglich Frankenthal und
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Lothringen. Paßfrage für einen lothringischen Deputierten. Servien: Da
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hier keine französischen Truppen stehen und der Herzog mit Hessen neu-
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tral
sein will, wird der Deputierte wohl sicher reisen können. W: Weile
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Lottringen mitt Heßen neutral, warumb dan die landgräffin alßo unbe-
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fuegsamer maßen deßenthalb Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht platze vor-
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enthaltten und sich in effectu dem friedenschluß nit bequehmen woltte?
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Außerdem werden dem Kurfürsten die Einkünfte und Gerechtsame in
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Köln und Münster von den Hessen vorenthalten. Und alß ihme die
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unpilligkeitt dießer sach mitt mehrern vor augen gestellet, hatt er ihnen
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hierin kein recht geben, gleichwoln auch sich nit überwinden können, wie
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von ihme begehrt worden, sich dahin zu erpieten, daß er die Heßische zue
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einem anderen disponiren woltte, sondern ad generalia kommen, er hoffte,
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es würden inskünffig die catholische mitt Franckreich in guetter verstendt-
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nuß leben und dardurch der catholischen religion geholffen werden. Mit dem
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deutschen Hause Österreich werde Frankreich secluso et excluso consilio
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Hispanico wie in der Zeit vor Karl V. in gutem Verständnis leben kön-
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nen
. Warüber hinc inde prout et contra de matrimoniis Austriacorum
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discurrirt und ratione catholicae dießes vermeldet, weiln er vor dießem
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angezeigt, daß die Franzosen gleichsamb dem publicaner von Gott erhört
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worden, so were es nun hohe zeitt, ut facerent dignos fructus poenitentiae,
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weiln sie der catholischen religion in Teutschlandt einen solchen schaden
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zuegefügt. Und ist damit inter curialia der abschiedt genohmen.

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