Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 XII 29
1648 XII 29
Dienstag Konferenz mit den kurkölnischen Geheimen
Räten und den münsterischen Räten. Absprache des Votums für die heutige
Konferenz der kurfürstlichen und kreisausschreibenden Deputierten.
Servien bei W. [...] Beteuert seine Bereitschaft zum Abschluß mit Spanien,
hette auch woll wünschen mögen, daß selbich fried vor dem mit dem reich
getroffen were geschloßen worden, dan solches viell guetts würde ge-
geschaffen haben. I. H. G.: Man hette pillig alle Gott höchlich solches
zu bitten und aller mügligkeitt nach zu befürderen, wie dan von anfangk
der tractaten man sich gnugsamb darumb bemühet hette, die sach auch woll
in gueten terminis gestanden, gleichwoll von andern wieder wendig und
ruckstellig gemacht were worden. Den frieden im reich hette man zwarn
geschloßen, es ließe sich aber wegen der ratification und deren extradition
noch einige difficultet und mancquement dem verlauht nach in specie bey
der Franzosischen ratification vermercken. Servien: Die Ausstellungen
der Ksl. betreffen keine substantialia, er erhofft die korrigierte Fassung
innerhalb weniger Tage. Es liese sich aber ansehen, daß die Kayserlichen
mitt der erforderter Spanischen ratification des Elsaßes halber noch nit
versehen; dabey eine digression machend, wie daß alles pari passu mitt
den versicherungen, erlagung der gelder, abdanckung der völcker und resti-
tuirung der plätzen müste hergehen. W: Bemühungen der Reichsstände
zur Beibringung der Gelder. Den Lüttichern gönnt man die von ihnen nach-
gesuchte Befreiung von der Militärsatisfaktion wohl, doch möge Servien
sich für den Nachlaß dieser Summe bei den Schweden einsetzen, dan so
viell man vernehme, würden die andere reichsstand sich ihrenthalben nit
weiter beschazen lassen, wurde auch dem instrumento pacis zugegen sein.
Ille: Woltte Seiner Churfürstlichen Durchlauchtt zwarn gern dienen,
sähe aber mitt dießer remission nit fortzukommen; die Lüttiger bestunden
bey ihrer exemption und neutralitet und würden davon nit abzupringen
sein, weiln sie vermainten, daß der status ihrer privilegien und ipsa neu-
tralitas hafften thäte. W: Dem Kurfürsten geht es lediglich darum, daß
es mit der Militärsatisfaktion keine Schwierigkeiten gibt; er würde den
völlgen Nachlaß der Lütticher Quote am liebsten sehen, befürchtet aber,
seine andere landtschafften wie auch sambtliche reichsstende würden sich
derentwegen nit mehrers belegen laßen. Privilegia et neutralitatem ipsis
manere intactam, und würds dem gantzen reich fremb vorkommen, daß
die Lüttiger sich ab imperio zu eximiren gedächten oder vorgeben dörfften,
alß wan sie darunder nit gehörig. Churtrier, Salzburg, Neuburg were auch
neutral und deren mehr, müssen gleichwoll die satisfactionsgelder geben.
Ille: Die Lüttiger bestünden auff ihrer exemption, und daß sie allein
zue den Türcksteur gäben, und hetten weiters mitt dem reich, wie er ver-
nehme , nit zu thuen, weiln sie zue keinem reichs- und craißtag iemaln ver-
schrieben . I. H. G.: Dies weren gar irrige bericht und praesupposita.
Die Lüttiger gehörten zum reich und craiß, und versirte dabey interesse
totius imperii, welche ihnen gewißlich nit nachgeben würden, daß sie sich
davon absonderen soltten. Zu Reichs- und Kreistagen werden grundsätz-
lich nur die Landesherren, nicht die Mediatstände beschrieben. Die Kreis-
steuern verweigert Lüttich seit einiger Zeit, weil angeblich der Kreis seine
Unterstützung zur Rückeroberung von Huy verweigert hat. Es were aber
auch damalß, damitt man nit extra neutralitatem cum Hollandis kehme,
die begerte hülff verwaigert worden, weren doch per Hispanos wieder
restituirt worden. Und würde bey dem reich dieße ihre praetension noch
altioris indaginis sein, zumaln es aber dahin nit pringen, daß man sie ab
imperio exemptos haltten sollen, wie sie dan noch heutige stunde dem
cammergericht und Kayserlichen reichshoffrhadt die gepürliche und schul-
dige folge leisten. Vor dem jetzigen Krieg erhielt der Kaiser unmittelbar
an Steuern nur die Beiträge zu den Türkenkriegen und den Römerzügen,
dahero die matricula formirt und die nahme der römermonaten daher
rühre; daß die Lüttigschen nun davon auch die exemption soltten wollen
praetendiren, daß würde den sambtlichen reichsstenden seltzamb vorkom-
men , würden derowegen beßer thuen, sich seiner vorbitt pro remissione
facienda apud Suecos zu bedienen alß contra imperium deßen interesse
dergestalt, wie sie es vorhetten, zu disputiren. Ille: Ob die stadt Lüttig
dan nit ein reichsstatt were? I. H. G.: Die stadt Lüttig were munici-
palis so woll alß Münster, Osnabrück und Paderborn, möchten ihrestheilß
wünschen, daß sie gegen das gantze reich demselben alßo hochnachdenck-
liche exemption nit suchten; es were bereits vom reich so viell abkommen,
daß man woll einem particularstandt nicht nachgeben würde, mitt seiner
selbst eigen endziehung noch mehrers zu schmäleren. Ille: Er müste
bekennen, wan das gantze reich hiebey interessirt, so würde es viell schwerer
fallen. Die Lüttiger plieben aber bey ihren principiis neutralitatis et exem-
tionis , und würde dem ansehen nach extrema tentiren und uber sich gehen
laßen. I. H. G.: Ihre Churfürstliche Durchlaucht intendirten anderst nit,
alß die wollfart und ruhe ihrer underthanen zu beförderen. Und würde er
pro prudentia sua selbsten erkennen können, daß die decision nit bey
Seiner Churfürstlichen Durchlaucht stunde, dieselb von dem reich zu
eximiren und gegen das interesse totius imperii zu handlen. Dahero
sie dan gern sähen, ob er Servient die remißion a Suecis erhaltten
köndte. Ille: Die Schwedischen würden dahin nit woll zu bewegen
sein, weiln ihnen einmaln die sumb versprochen. I. H. G.: Bey der
versprochenen sumb were ihnen auch aller reichsstend anschlag von dem
Maintzischen directorio totius imperii extradirt, dabey befünde sich Lüttig
in seiner ordnung und quota, hette alß leicht zu bedencken, was andere
reichsstend zue der Lüttigischen praetendirten exemption sagen würden. Und
alß er von dießer materi nichts weiters vermeldet, sondern in quaestione de
pace Germaniae eiusdem executione facienda anregungh gethan, ist ihme
referirt, daß die hessischen Gesandten in Bonn Truppenabdankungen und
die Räumung der Stifter davon abhängig gemacht haben, daß Spanien Fran-
kenthal und der Herzog von Lothringen seine Plätze im Reich räumt. Nun
were dießes ein seltzamer auffzugh von den Heßischen und dem instru-
mento pacis zumaln nit conformb, daß sie das factum tertii und deren,
welche inter partes tractantes et concludentes pacem nit begriffen, praestiren
und eben von der landgraffinnen darzue angehaltten und gezwungen wer-
den sollen. Servien: Hessen hat 16 Kompanien abgedankt und wird
mit weiteren Schritten vorsichtig sein, solang andere im reich armirt plie-
ben und die zuestendige plätze einbehielten. Die Räumung möge vom Kayser
befürdert werden, so were den sachen leichtlich zu helffen. W: Der Her-
zog von Lothringen hat sich günstig erklärt, falls er Pässe für einen Depu-
tierten erhält, die Räumung Frankenthals sucht der Kaiser zu befördern;
man kann deshalb aber nicht Kurköln seine Plätze vorenthalten und was
in guarantia ab omnibus in tractatu comprehensis zu praestiren, von ihm
allein verlangen. Und wan man vertrawlich von der sachen reden möchte,
so köndte man ihme nit verhaltten, daß von jedermenniglich, auch den
protestirenden selbsten, das iudicium gemacht werde, daß eben sie die
Franzosischen den Hessischen zu alsolcher vermeßenheit ursach geben.
Ille subridendo, man thette ihnen ungleich. Warüber es hinc inde schertz-
liche discursus ad rem ipsam doch geben, und ihme Servient remonstriert
worden, wie daß sie die Heßische gar zue hochmütig machten. Darauff
er angefangen, ratione ratificationis meldung zu thuen und daß selbige sehr
nötig, weiln Ihre Churfürstliche Durchlaucht von anfangk mitt armirt ge-
wesen . W: Kurköln hat sich dem gantzen friedenschluß bequehmet und,
weil nicht unter den Deputierten zur Unterzeichnung des Friedens, es auch
dabey pleiben laßen manendo pure in terminis conclusi. Servien: Da
Kurköln wegen ihres herkommens, auch landt und leüthen pillig in hoher
consideration zu haltten, so trunge man mehr auff die ratification der-
selben , alß wan sie nit considerabel gehaltten würden. I. H. G.: Dieß
weren so spruch, die sich so woll zum lob horen ließen; wan man aber das
werck recht auff dem grund besehen woltte, so kontte es anderst nit alß
zue Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht disreputation gereichen. Die Land-
gräfin hat von Kurköln zu ihrer Sicherheit die Einräumung fester Plätze
verlangt, jetzt soll der Kurfürst extra terminos des vorigen conclusi noch
particulariter ratificiren. [...] Ein anders were, wan Hessen Cassel sich
erklerte, daß sie in publica fide sich contentiren und, wenn der Kurfürst
freiwillig ratifiziere, alßdan auch Neuß, Coesfeld und Neuhauß nebenst
andern plätzen wiederumb alsbald einraumen woltten. Im übrigen zeigen
die schriftlichen Erklärungen des Kurfürsten gegenüber Pfalzgraf Karl
Gustav und der Landgräfin, daß er den frieden angenohmmen und den-
selben zu haltten und nachzukommen gemaint; gegenüber Frankreich will
er außer durch Schreiben auch durch eine geplante Gesandtschaft nach Paris
gnugsame satisfaction thuen. Servient: Er müste bekennen, daß vigore
instrumenti Ihre Churfürstliche Durchlauchtt zue der ratification particu-
lariter nit woll kontten gehalten werden und daß sie mitt fuegen, indeme
man derentwegen in sie trunge, hinwiederumb etwas ihrer beschwernuß
halber zu begehren hetten. Und wan sie ye dan der particular ratification
halber propter certa quaedam, welche das gewißen concerniren möchten,
bedenckens trugen, so müste man auff einige temperamenta alß itzo die
gemelte schreiben und abordnung und dergleichen bedacht sein. Kann der
Kurfürst, nachdem Hessen 16 Kompanien abgedankt hat, nicht auch mit
Abdankungen beginnen? W: Verweist auf die Verhandlungen in Bonn
und die Unbilligkeit der hessischen Bedingungen bezüglich Frankenthal und
Lothringen. Paßfrage für einen lothringischen Deputierten. Servien: Da
hier keine französischen Truppen stehen und der Herzog mit Hessen neu-
tral sein will, wird der Deputierte wohl sicher reisen können. W: Weile
Lottringen mitt Heßen neutral, warumb dan die landgräffin alßo unbe-
fuegsamer maßen deßenthalb Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht platze vor-
enthaltten und sich in effectu dem friedenschluß nit bequehmen woltte?
Außerdem werden dem Kurfürsten die Einkünfte und Gerechtsame in
Köln und Münster von den Hessen vorenthalten. Und alß ihme die
unpilligkeitt dießer sach mitt mehrern vor augen gestellet, hatt er ihnen
hierin kein recht geben, gleichwoln auch sich nit überwinden können, wie
von ihme begehrt worden, sich dahin zu erpieten, daß er die Heßische zue
einem anderen disponiren woltte, sondern ad generalia kommen, er hoffte,
es würden inskünffig die catholische mitt Franckreich in guetter verstendt-
nuß leben und dardurch der catholischen religion geholffen werden. Mit dem
deutschen Hause Österreich werde Frankreich secluso et excluso consilio
Hispanico wie in der Zeit vor Karl V. in gutem Verständnis leben kön-
nen . Warüber hinc inde prout et contra de matrimoniis Austriacorum
discurrirt und ratione catholicae dießes vermeldet, weiln er vor dießem
angezeigt, daß die Franzosen gleichsamb dem publicaner von Gott erhört
worden, so were es nun hohe zeitt, ut facerent dignos fructus poenitentiae,
weiln sie der catholischen religion in Teutschlandt einen solchen schaden
zuegefügt. Und ist damit inter curialia der abschiedt genohmen.
Räten und den münsterischen Räten. Absprache des Votums für die heutige
Konferenz der kurfürstlichen und kreisausschreibenden Deputierten.
Servien bei W. [...] Beteuert seine Bereitschaft zum Abschluß mit Spanien,
hette auch woll wünschen mögen, daß selbich fried vor dem mit dem reich
getroffen were geschloßen worden, dan solches viell guetts würde ge-
geschaffen haben. I. H. G.: Man hette pillig alle Gott höchlich solches
zu bitten und aller mügligkeitt nach zu befürderen, wie dan von anfangk
der tractaten man sich gnugsamb darumb bemühet hette, die sach auch woll
in gueten terminis gestanden, gleichwoll von andern wieder wendig und
ruckstellig gemacht were worden. Den frieden im reich hette man zwarn
geschloßen, es ließe sich aber wegen der ratification und deren extradition
noch einige difficultet und mancquement dem verlauht nach in specie bey
der Franzosischen ratification vermercken. Servien: Die Ausstellungen
der Ksl. betreffen keine substantialia, er erhofft die korrigierte Fassung
innerhalb weniger Tage. Es liese sich aber ansehen, daß die Kayserlichen
mitt der erforderter Spanischen ratification des Elsaßes halber noch nit
versehen; dabey eine digression machend, wie daß alles pari passu mitt
den versicherungen, erlagung der gelder, abdanckung der völcker und resti-
tuirung der plätzen müste hergehen. W: Bemühungen der Reichsstände
zur Beibringung der Gelder. Den Lüttichern gönnt man die von ihnen nach-
gesuchte Befreiung von der Militärsatisfaktion wohl, doch möge Servien
sich für den Nachlaß dieser Summe bei den Schweden einsetzen, dan so
viell man vernehme, würden die andere reichsstand sich ihrenthalben nit
weiter beschazen lassen, wurde auch dem instrumento pacis zugegen sein.
Ille: Woltte Seiner Churfürstlichen Durchlauchtt zwarn gern dienen,
sähe aber mitt dießer remission nit fortzukommen; die Lüttiger bestunden
bey ihrer exemption und neutralitet und würden davon nit abzupringen
sein, weiln sie vermainten, daß der status ihrer privilegien und ipsa neu-
tralitas hafften thäte. W: Dem Kurfürsten geht es lediglich darum, daß
es mit der Militärsatisfaktion keine Schwierigkeiten gibt; er würde den
völlgen Nachlaß der Lütticher Quote am liebsten sehen, befürchtet aber,
seine andere landtschafften wie auch sambtliche reichsstende würden sich
derentwegen nit mehrers belegen laßen. Privilegia et neutralitatem ipsis
manere intactam, und würds dem gantzen reich fremb vorkommen, daß
die Lüttiger sich ab imperio zu eximiren gedächten oder vorgeben dörfften,
alß wan sie darunder nit gehörig. Churtrier, Salzburg, Neuburg were auch
neutral und deren mehr, müssen gleichwoll die satisfactionsgelder geben.
Ille: Die Lüttiger bestünden auff ihrer exemption, und daß sie allein
zue den Türcksteur gäben, und hetten weiters mitt dem reich, wie er ver-
nehme , nit zu thuen, weiln sie zue keinem reichs- und craißtag iemaln ver-
schrieben . I. H. G.: Dies weren gar irrige bericht und praesupposita.
Die Lüttiger gehörten zum reich und craiß, und versirte dabey interesse
totius imperii, welche ihnen gewißlich nit nachgeben würden, daß sie sich
davon absonderen soltten. Zu Reichs- und Kreistagen werden grundsätz-
lich nur die Landesherren, nicht die Mediatstände beschrieben. Die Kreis-
steuern verweigert Lüttich seit einiger Zeit, weil angeblich der Kreis seine
Unterstützung zur Rückeroberung von Huy verweigert hat. Es were aber
auch damalß, damitt man nit extra neutralitatem cum Hollandis kehme,
die begerte hülff verwaigert worden, weren doch per Hispanos wieder
restituirt worden. Und würde bey dem reich dieße ihre praetension noch
altioris indaginis sein, zumaln es aber dahin nit pringen, daß man sie ab
imperio exemptos haltten sollen, wie sie dan noch heutige stunde dem
cammergericht und Kayserlichen reichshoffrhadt die gepürliche und schul-
dige folge leisten. Vor dem jetzigen Krieg erhielt der Kaiser unmittelbar
an Steuern nur die Beiträge zu den Türkenkriegen und den Römerzügen,
dahero die matricula formirt und die nahme der römermonaten daher
rühre; daß die Lüttigschen nun davon auch die exemption soltten wollen
praetendiren, daß würde den sambtlichen reichsstenden seltzamb vorkom-
men , würden derowegen beßer thuen, sich seiner vorbitt pro remissione
facienda apud Suecos zu bedienen alß contra imperium deßen interesse
dergestalt, wie sie es vorhetten, zu disputiren. Ille: Ob die stadt Lüttig
dan nit ein reichsstatt were? I. H. G.: Die stadt Lüttig were munici-
palis so woll alß Münster, Osnabrück und Paderborn, möchten ihrestheilß
wünschen, daß sie gegen das gantze reich demselben alßo hochnachdenck-
liche exemption nit suchten; es were bereits vom reich so viell abkommen,
daß man woll einem particularstandt nicht nachgeben würde, mitt seiner
selbst eigen endziehung noch mehrers zu schmäleren. Ille: Er müste
bekennen, wan das gantze reich hiebey interessirt, so würde es viell schwerer
fallen. Die Lüttiger plieben aber bey ihren principiis neutralitatis et exem-
tionis , und würde dem ansehen nach extrema tentiren und uber sich gehen
laßen. I. H. G.: Ihre Churfürstliche Durchlaucht intendirten anderst nit,
alß die wollfart und ruhe ihrer underthanen zu beförderen. Und würde er
pro prudentia sua selbsten erkennen können, daß die decision nit bey
Seiner Churfürstlichen Durchlaucht stunde, dieselb von dem reich zu
eximiren und gegen das interesse totius imperii zu handlen. Dahero
sie dan gern sähen, ob er Servient die remißion a Suecis erhaltten
köndte. Ille: Die Schwedischen würden dahin nit woll zu bewegen
sein, weiln ihnen einmaln die sumb versprochen. I. H. G.: Bey der
versprochenen sumb were ihnen auch aller reichsstend anschlag von dem
Maintzischen directorio totius imperii extradirt, dabey befünde sich Lüttig
in seiner ordnung und quota, hette alß leicht zu bedencken, was andere
reichsstend zue der Lüttigischen praetendirten exemption sagen würden. Und
alß er von dießer materi nichts weiters vermeldet, sondern in quaestione de
pace Germaniae eiusdem executione facienda anregungh gethan, ist ihme
referirt, daß die hessischen Gesandten in Bonn Truppenabdankungen und
die Räumung der Stifter davon abhängig gemacht haben, daß Spanien Fran-
kenthal und der Herzog von Lothringen seine Plätze im Reich räumt. Nun
were dießes ein seltzamer auffzugh von den Heßischen und dem instru-
mento pacis zumaln nit conformb, daß sie das factum tertii und deren,
welche inter partes tractantes et concludentes pacem nit begriffen, praestiren
und eben von der landgraffinnen darzue angehaltten und gezwungen wer-
den sollen. Servien: Hessen hat 16 Kompanien abgedankt und wird
mit weiteren Schritten vorsichtig sein, solang andere im reich armirt plie-
ben und die zuestendige plätze einbehielten. Die Räumung möge vom Kayser
befürdert werden, so were den sachen leichtlich zu helffen. W: Der Her-
zog von Lothringen hat sich günstig erklärt, falls er Pässe für einen Depu-
tierten erhält, die Räumung Frankenthals sucht der Kaiser zu befördern;
man kann deshalb aber nicht Kurköln seine Plätze vorenthalten und was
in guarantia ab omnibus in tractatu comprehensis zu praestiren, von ihm
allein verlangen. Und wan man vertrawlich von der sachen reden möchte,
so köndte man ihme nit verhaltten, daß von jedermenniglich, auch den
protestirenden selbsten, das iudicium gemacht werde, daß eben sie die
Franzosischen den Hessischen zu alsolcher vermeßenheit ursach geben.
Ille subridendo, man thette ihnen ungleich. Warüber es hinc inde schertz-
liche discursus ad rem ipsam doch geben, und ihme Servient remonstriert
worden, wie daß sie die Heßische gar zue hochmütig machten. Darauff
er angefangen, ratione ratificationis meldung zu thuen und daß selbige sehr
nötig, weiln Ihre Churfürstliche Durchlaucht von anfangk mitt armirt ge-
wesen . W: Kurköln hat sich dem gantzen friedenschluß bequehmet und,
weil nicht unter den Deputierten zur Unterzeichnung des Friedens, es auch
dabey pleiben laßen manendo pure in terminis conclusi. Servien: Da
Kurköln wegen ihres herkommens, auch landt und leüthen pillig in hoher
consideration zu haltten, so trunge man mehr auff die ratification der-
selben , alß wan sie nit considerabel gehaltten würden. I. H. G.: Dieß
weren so spruch, die sich so woll zum lob horen ließen; wan man aber das
werck recht auff dem grund besehen woltte, so kontte es anderst nit alß
zue Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht disreputation gereichen. Die Land-
gräfin hat von Kurköln zu ihrer Sicherheit die Einräumung fester Plätze
verlangt, jetzt soll der Kurfürst extra terminos des vorigen conclusi noch
particulariter ratificiren. [...] Ein anders were, wan Hessen Cassel sich
erklerte, daß sie in publica fide sich contentiren und, wenn der Kurfürst
freiwillig ratifiziere, alßdan auch Neuß, Coesfeld und Neuhauß nebenst
andern plätzen wiederumb alsbald einraumen woltten. Im übrigen zeigen
die schriftlichen Erklärungen des Kurfürsten gegenüber Pfalzgraf Karl
Gustav und der Landgräfin, daß er den frieden angenohmmen und den-
selben zu haltten und nachzukommen gemaint; gegenüber Frankreich will
er außer durch Schreiben auch durch eine geplante Gesandtschaft nach Paris
gnugsame satisfaction thuen. Servient: Er müste bekennen, daß vigore
instrumenti Ihre Churfürstliche Durchlauchtt zue der ratification particu-
lariter nit woll kontten gehalten werden und daß sie mitt fuegen, indeme
man derentwegen in sie trunge, hinwiederumb etwas ihrer beschwernuß
halber zu begehren hetten. Und wan sie ye dan der particular ratification
halber propter certa quaedam, welche das gewißen concerniren möchten,
bedenckens trugen, so müste man auff einige temperamenta alß itzo die
gemelte schreiben und abordnung und dergleichen bedacht sein. Kann der
Kurfürst, nachdem Hessen 16 Kompanien abgedankt hat, nicht auch mit
Abdankungen beginnen? W: Verweist auf die Verhandlungen in Bonn
und die Unbilligkeit der hessischen Bedingungen bezüglich Frankenthal und
Lothringen. Paßfrage für einen lothringischen Deputierten. Servien: Da
hier keine französischen Truppen stehen und der Herzog mit Hessen neu-
tral sein will, wird der Deputierte wohl sicher reisen können. W: Weile
Lottringen mitt Heßen neutral, warumb dan die landgräffin alßo unbe-
fuegsamer maßen deßenthalb Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht platze vor-
enthaltten und sich in effectu dem friedenschluß nit bequehmen woltte?
Außerdem werden dem Kurfürsten die Einkünfte und Gerechtsame in
Köln und Münster von den Hessen vorenthalten. Und alß ihme die
unpilligkeitt dießer sach mitt mehrern vor augen gestellet, hatt er ihnen
hierin kein recht geben, gleichwoln auch sich nit überwinden können, wie
von ihme begehrt worden, sich dahin zu erpieten, daß er die Heßische zue
einem anderen disponiren woltte, sondern ad generalia kommen, er hoffte,
es würden inskünffig die catholische mitt Franckreich in guetter verstendt-
nuß leben und dardurch der catholischen religion geholffen werden. Mit dem
deutschen Hause Österreich werde Frankreich secluso et excluso consilio
Hispanico wie in der Zeit vor Karl V. in gutem Verständnis leben kön-
nen . Warüber hinc inde prout et contra de matrimoniis Austriacorum
discurrirt und ratione catholicae dießes vermeldet, weiln er vor dießem
angezeigt, daß die Franzosen gleichsamb dem publicaner von Gott erhört
worden, so were es nun hohe zeitt, ut facerent dignos fructus poenitentiae,
weiln sie der catholischen religion in Teutschlandt einen solchen schaden
zuegefügt. Und ist damit inter curialia der abschiedt genohmen.