Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 X 26
1648 X 26
Montag Reck bei Nassau. Dieser berichtet: Bei der Unter-
zeichnung hat Servien wegen des lothringischen Sukkurses für Lamboy die
Sorge geäußert, wan Ihre Churfürstliche Durchlaucht zue Cölln itzo
alsolche coniunction mitt den Lamboyschen und deren überzugh über Rhein
mit verhinderten, es möchte itzo nach geschloßenem frieden eine große und
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht landen für anderen eine högst schäd-
liche weiterung verursachen. Nassau hält deshalb umgehenden Bericht an
Kurköln und Lamboy für nötig. Reck: Bei Eröffnung der letzten ksl.
Resolution haben die Kölner alle Stände gebeten, die Hessen von neuen
Feindseligkeiten abzuhalten. Daß diese sich nicht davon beeinflussen
ließen, solches hette der effectus zu erkennen geben. W hat damals ge-
glaubt , die Hessen würden den Bitten nachgeben, auf seine Versicherungen
hat Kurköln den Sukkurs angehalten; als sich zeigte, daß die Hessen von
der Belagerung Paderborns nicht abzubringen waren, hat Kurköln entspre-
chende Verteidigungsmaßnahmen ergriffen. Die Ksl. haben, wenn Servien
darauf zurückkommt, guete befuegte ursach, ihnen vorzuhaltten, mitt was
zue ewigen zeitten unverandtworttlicher weiße die Hessen der Kayser-
lichen und aller anwesenden gesandten einrahten und pitten in einer
zumaln pillicher sach verworffen, und wan weiter schad und unglegenheit
noch darauß endstehen soltte, ihrestheilß verursacht hetten. Es hette auch
der comte Servient Ihre Churfürstliche Durchlaucht noch niemandts
anders, sich selbsten aber woll in dießer sach zu inculpiren, dan er ent-
wedder so viell authoritet und willens nit gehabt, daß er die Hessische habe
können oder wollen zue demjenigen permoviren, was der gantze conventus
für recht und pillig zu sein erkandt und wavon in einem alsolchen solenni
actu sie die herrn Kayserliche, damitt eben das von ihme itzo movirendes
unhaill und besorgende weiterung hetten abgewendet werden konnen, die
proposition gethan und das werck recommendirt. Zu neuen Weiterungen
wird Kurköln keine Ursache geben. Wan die Hessen aber bey der den
Münsterischen deputirten vorgestern gegebener erklerung bestehen [...], so
hetten Ihre Churfürstliche Durchlaucht keinen effectum pacis; würde auch
ein gar unzimbliches zuemuthen sein, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht
ohne einige defension sich den actibus hostilitatis, wamitt deroselben von
den Hessischen noch anbetrohet wirdt, underwerffen soltten. Würden die
Hessen aber alsolche einstellen, so würde es an seithen Ihrer Churfürst-
lichen Durchlaucht auch nit ermangelen. Nach Unterzeichnung des Frie-
dens hat W dem Kurfürsten schon zugeschrieben mit der Andeutung, daß
man also der Lottringischen völcker nit mehr nötig. Keine genauen Nach-
richten über den Standort Lamboys. [...] – Stein bei Nassau/Volmar
gemäß Sonderprotokoll. – Unterzeichnung eines weiteren schwedischen
Friedensinstrumentes durch die ständischen Deputierten. – Mitteilung der
formulae subscriptionis, ratificationis et executionis per dictaturam
Anlage (formula subscriptionis, ratificationis, executionis pacis): fehlt; Druck: J.G.
Meiern VI S. 590–593 , 612.
.
zeichnung hat Servien wegen des lothringischen Sukkurses für Lamboy die
Sorge geäußert, wan Ihre Churfürstliche Durchlaucht zue Cölln itzo
alsolche coniunction mitt den Lamboyschen und deren überzugh über Rhein
mit verhinderten, es möchte itzo nach geschloßenem frieden eine große und
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht landen für anderen eine högst schäd-
liche weiterung verursachen. Nassau hält deshalb umgehenden Bericht an
Kurköln und Lamboy für nötig. Reck: Bei Eröffnung der letzten ksl.
Resolution haben die Kölner alle Stände gebeten, die Hessen von neuen
Feindseligkeiten abzuhalten. Daß diese sich nicht davon beeinflussen
ließen, solches hette der effectus zu erkennen geben. W hat damals ge-
glaubt , die Hessen würden den Bitten nachgeben, auf seine Versicherungen
hat Kurköln den Sukkurs angehalten; als sich zeigte, daß die Hessen von
der Belagerung Paderborns nicht abzubringen waren, hat Kurköln entspre-
chende Verteidigungsmaßnahmen ergriffen. Die Ksl. haben, wenn Servien
darauf zurückkommt, guete befuegte ursach, ihnen vorzuhaltten, mitt was
zue ewigen zeitten unverandtworttlicher weiße die Hessen der Kayser-
lichen und aller anwesenden gesandten einrahten und pitten in einer
zumaln pillicher sach verworffen, und wan weiter schad und unglegenheit
noch darauß endstehen soltte, ihrestheilß verursacht hetten. Es hette auch
der comte Servient Ihre Churfürstliche Durchlaucht noch niemandts
anders, sich selbsten aber woll in dießer sach zu inculpiren, dan er ent-
wedder so viell authoritet und willens nit gehabt, daß er die Hessische habe
können oder wollen zue demjenigen permoviren, was der gantze conventus
für recht und pillig zu sein erkandt und wavon in einem alsolchen solenni
actu sie die herrn Kayserliche, damitt eben das von ihme itzo movirendes
unhaill und besorgende weiterung hetten abgewendet werden konnen, die
proposition gethan und das werck recommendirt. Zu neuen Weiterungen
wird Kurköln keine Ursache geben. Wan die Hessen aber bey der den
Münsterischen deputirten vorgestern gegebener erklerung bestehen [...], so
hetten Ihre Churfürstliche Durchlaucht keinen effectum pacis; würde auch
ein gar unzimbliches zuemuthen sein, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht
ohne einige defension sich den actibus hostilitatis, wamitt deroselben von
den Hessischen noch anbetrohet wirdt, underwerffen soltten. Würden die
Hessen aber alsolche einstellen, so würde es an seithen Ihrer Churfürst-
lichen Durchlaucht auch nit ermangelen. Nach Unterzeichnung des Frie-
dens hat W dem Kurfürsten schon zugeschrieben mit der Andeutung, daß
man also der Lottringischen völcker nit mehr nötig. Keine genauen Nach-
richten über den Standort Lamboys. [...] – Stein bei Nassau/Volmar
gemäß Sonderprotokoll. – Unterzeichnung eines weiteren schwedischen
Friedensinstrumentes durch die ständischen Deputierten. – Mitteilung der
formulae subscriptionis, ratificationis et executionis per dictaturam
Anlage (formula subscriptionis, ratificationis, executionis pacis): fehlt; Druck: J.G.
Meiern VI S. 590–593 , 612.