Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 IX 26
1648 IX 26
Samstag Mainzer bei W. Bericht über die Osnabrücker
Verhandlungen, wobei sie summam necessitatem pacis ineundae breviter
remonstrirt. Denen in generalibus geandtworttet und hinwieder zu ver-
stehen geben worden, daß bey dem desiderio pacis, welches man bezeigte,
auch woll in acht zu nehmen hette finem et intentionem, nempe zum ruhe-
standt zu kommen, erlangen möchte. Diejenige landtschafften, welche den
Niederländischen provinzen alßo nahe lägen und in welche der herzog von
Lottringen und die Spanische noch ihre praesidia alß zue Franckenthal und
Hammerstein hetten, würden besorglich mit den benachtbarten bey auß-
schließung alsolcher beeder hohen partheyen der kriegsbeschwerden und
lasts nit enthoben werden, dan wan sie bey dießem des reichs friedenschluß
soltten sich offendirt befinden, so würden sie die inhabende plätze in der
güete nit abtretten. Soltten sie dan per arma darauß gesetzet werden
wollen, so hette solches nit allein ein weites außsehen, sondern würden die
herrn churfürsten am Rhein molem et sedem belli in ihre landen be-
kommen . Zuedeme hetten Ihre Churfürstliche Durchlaucht zue Cölln die
neutralitet mitt den Generalstaden und dem reich vor dießen wollmaintlich
mitt sonderbarn sorgfaldt derentwegen zue conserviren sich anglegen sein
laßen, weiln sie gnugsamb vorsehen können, was bey auffhebung derselben
ihren landen vorerst und folgends dem gantzen reich vor ein großer schad
zuwachßen köndte. Soltts nun bey dießen handlungen mitt dem reich und
Franckreich eine andere mainung, alß es bey vorerwehnter neutralitet,
haben und Franckreich frey stehen, hin und wieder im reich zu werben und
volcker durchzuführen, den Spanischen aber dergleichen nicht nachgegeben
werden wollen, so würde man durch eine solche ungleichheit extra terminos
neutralitatis in eine gefehrliche hostilitet konnen gesetzet werden. Illi:
Es were die intention, conclusa pace imperii sich eußerst auch zu bemühen,
damitt zwischen beeden cronen der fried auch erfolgen möchte. Bey den
stenden des reichs hette es einen anderen verstandt, alß daß bey wieder ver-
hoffen nit erfolgendem frieden zwischen Spanien und Franckreich man sich
in terminis purae neutralitatis haltten solle, und würde die werbung einem
sowoll alß dem anderen zu gestatten und nachzugeben sein. Es were aber
nit guett, hievon itzo in publico sonderlich der werbung halber zue movi-
ren , damitt der comte de Servient alßdan nicht etwas wiedriges dagegen
einwenden und den stenden bevorstehen möchte, pace conclusa et meliori
rerum statu, nit mitt alsolcher gefahr, wie itzo geschehen möchte, ihre
erklerung darüber zu geben. I. H. G.: Sie vernehmen gern, daß man
quoad neutralitatem istam, und was davon dependirte, einig, und wan man
die interpretation in publico nit thuen köndte oder woltte, so were gleich-
wol hiebey zu bedencken, wie den herrn Kayserlichen und Spanischen der
wahn zu benehmen, warin sie itzo begriffen und wardurch die sachen alßo
schwer gemacht würden. Dießemnegst ist von den Churcöllnischen wegen
der Hessischen satisfaction und der dabey vorkommender überauß großen
beschwernuß zue dem end meldung geschehen, damitt man doch
zusamender handt sich anglegen sein laßen möchte, daß die Casselische
gleich anderen in publica fide ihre versicherung allein haben und das onus
praesidiorum abgeschafft werden möchte. Höhe der Garnisonskosten, Ge-
fahr von Übergriffen durch diese Truppen. Weiln nun die Casselische cum
publica fide sich nit wollen begnügen laßen, so müsten sie hingegen auch,
wan sie sich zue keiner raison wegen deocupirung der plätzen wollen be-
wegen laßen, pro sufficienti aliqua cautione der darunder lauffender gefahr
halber versicherung thuen. [...] Und weiln der nachbarschafft und
situation halber Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht ertz- und stiffter woll
etwas mehrers alß eben andere bey den sachen sonderlich des status und der
religion halber zu consideriren, so würden sie dero mittchurfürsten und
sonderlich die catholische nit zu verdencken haben, daß sie mitt behörender
sorgfaldt den sachen ihrestheilß nachdächten und daß von anderen ein
gleichmeßiges beschehen möchte begeren thetten. Illi: Waß es bey der
Hessischen abgehandleten satisfaction für difficultates gehabt und wie gern
man es auff ein andere weiße gerichtet gesehen, solches würde der canzler
Buschman bezeugen können, der dan auch seinen müglichen fleiß und
eiffer dabey bezeigt. Man hette es aber nit weiter pringen können, würde
sich itzo auch nit enderen laßen. Man hette aber pace primum conclusa zu
versuchen, ob man noch etwas a part erhaltten könne. I. H. G.: Das
sambtliche churfürstliche collegium hette sich pillig, wan es ye anderst nit
sein köndte, daß man itzo nicht mehrers von den sachen zu reden, wan die
instrumenta pacis endlich außgeferttigt, Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
insoweith anzunehmen, auch fidem collegii electoralis particulariter zue
interponiren, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht dergestaldt nicht vor
anderen noch mitt den praesidiis et extraordinaria illa tam periculosa asse-
curatione von den Casselischen beschwert werde. Es würde durch abschaf-
fung alßo beschwer- und nachtheiliger assecuration keinem standt einig
beschwernuß, sondern mehrer versicherung geschehen, daß die obbedeute
gefahr cessiren, under den benachbarten ein beßers vertrawen gestifftet und
den frembden keine veranlaßung gegeben würde, zue der gantzen Teut-
schen nation högst verkleinerung zu sagen, daß die Teutsche ein dem ande-
ren doch nit mehr traweten. Illi: Sie würden ihrestheilß gern mitt
cooperiren helffen, daß die sach conclusa pace möchte ratione praesidiorum
zum anderen standt zu pringen sein.
Scherer bei W. Curialia. Kurtrier hat an den Herzog von Lothringen ge-
schickt , um angesichts der von ihm beim Friedensschluß befürchteten
Gefahr zu güettlicher handlung seine Hilfe anzubieten.
W bei Contarini. Dieser bemerkt, daß er verspühre, daß die von
Oßnabruck kommende gesandten resolutissimi et constantissimi weren, das-
jenig , was alda mitt dem comte Servient und Schwedischen abgehandlet,
alhie förderligst zum schluß zu pringen. Die sach et ipse inauditus modus
hette ein seltzames ansehen, er wüste aber nicht consideratis bene omnibus
circumstantiis, was Ihrer Kayserlichen Maiestet und dero hochloblichem
hauß anderst und beßers hierin zu rahten, alß daß sie sich in die zeitt etwas
schicken und das ratt eines solchen lauffs zu brechen und zu sistiren sich
anglegen sein ließen; es were woll eine schwere sach, daß der Kayser
Spanien gleichsamb verlaßen und abandoniren solle. Wan aber darbey
erwogen würde, in was gefahr itzo die sachen sowoll in Teutschlandt alß
Spanien stunden, so hette man pillig ex humana prudentia ein consilium
ultro zu ergreiffen, darzue man doch woll sonst necessitirt werden möchte.
Schlechte Lage in Böhmen. Der Tod des spanischen Thronfolgers hat die
österreichische Bereitschaft zum Nachgeben verringert. Weren itzo die
sachen auch anderst in extrema necessitate zue mesnagiren und a parte
Hispanorum woll zu bedencken, welches ihrem und des haußes Österreich
estat itziger beschaffenheit nach dienlicher, die differentias, welche wegen
des Spanischen und Französischen frieden sich allnoch befünden, zue supe-
riren und sich darinnen etwas in die zeitt zu schicken, alß sich ex necessi-
tate modo publica in demjenigen anderer willen zue underwerffen, die
gleichsamb die separation dießes ertzhaußes zu machen gedencken. Seines
ermeßens köndten alle die castellaniae in Artois und Flandern, waruber
man noch in controversia, wan sie schon mitt einem mehrerm nachgeben
würden, so viell nit importiren, alß eben dieße itzige materia und quaestio
für nachdencken und nachtheill mitt sich pringen möchten. W: Ge-
spräch mit Brun. Contarini: Venezianisch-türkischer Krieg.
W bei den Bayern. Befehl Kurbayerns, den friedenschluß ungesaumbt zu
befürderen. W: Gespräch mit den Mainzern; Bitte um Verwendung bei
Servien wegen der hessischen Sicherheitsplätze. Bayern: Dazu bereit. Ser-
vien war gestern bei ihnen, und ob er zwarn guette zueneigung zue dem
friedenschluß mitt Spanien bezaigt, so vermerckte doch so viell, daß die
materiae oder animi darzue allerseits noch nit recht disponirt. [...]
W bei Leuber. Curialia und daß man allerseits den frieden zu wünschen
und zu befürderen. – Mitteilung Chigis: Daß er die sämbtliche zue
Münster sich verhaltene catholische stendt zue guetter bestendigkeitt,
damitt sie nemblich anietzo in fine nit wancken, weniger sich verführen lie-
ßen , sonderen viellmehr die glori und merita, so selbige etiam cum invidia
aliorum erlangt, erhieltten, hette anerinneren laßen. Nun were ihme zwarn
gnug bekandt, daß bey I. H. G. ein soches zu thuen gantz unvonnöten, an
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zue Cölln und dero stiffter deputirten
woltte er auch gar nit zweiffelen, gestaldt er dan solches zue Rom und bey
Ihrer Pabstlichen Heiligkeit allezeitt contestirt hette. Dannoch seinem
ambtte und habendem befelch ein gnügen zu thuen, hette er auch solche
erinnerung überflüßig zu thuen nit underlaßen sollen. I. H. G. haben
durch den abgeschickten per generalia darauff geandtworttet, und daß sie,
auch die übrige Churcollnische gesandte, von högstgemelter Ihrer Chur-
fürstlichen Durchlaucht anderen befelch biß dato nit bekommen hetten.
Verhandlungen, wobei sie summam necessitatem pacis ineundae breviter
remonstrirt. Denen in generalibus geandtworttet und hinwieder zu ver-
stehen geben worden, daß bey dem desiderio pacis, welches man bezeigte,
auch woll in acht zu nehmen hette finem et intentionem, nempe zum ruhe-
standt zu kommen, erlangen möchte. Diejenige landtschafften, welche den
Niederländischen provinzen alßo nahe lägen und in welche der herzog von
Lottringen und die Spanische noch ihre praesidia alß zue Franckenthal und
Hammerstein hetten, würden besorglich mit den benachtbarten bey auß-
schließung alsolcher beeder hohen partheyen der kriegsbeschwerden und
lasts nit enthoben werden, dan wan sie bey dießem des reichs friedenschluß
soltten sich offendirt befinden, so würden sie die inhabende plätze in der
güete nit abtretten. Soltten sie dan per arma darauß gesetzet werden
wollen, so hette solches nit allein ein weites außsehen, sondern würden die
herrn churfürsten am Rhein molem et sedem belli in ihre landen be-
kommen . Zuedeme hetten Ihre Churfürstliche Durchlaucht zue Cölln die
neutralitet mitt den Generalstaden und dem reich vor dießen wollmaintlich
mitt sonderbarn sorgfaldt derentwegen zue conserviren sich anglegen sein
laßen, weiln sie gnugsamb vorsehen können, was bey auffhebung derselben
ihren landen vorerst und folgends dem gantzen reich vor ein großer schad
zuwachßen köndte. Soltts nun bey dießen handlungen mitt dem reich und
Franckreich eine andere mainung, alß es bey vorerwehnter neutralitet,
haben und Franckreich frey stehen, hin und wieder im reich zu werben und
volcker durchzuführen, den Spanischen aber dergleichen nicht nachgegeben
werden wollen, so würde man durch eine solche ungleichheit extra terminos
neutralitatis in eine gefehrliche hostilitet konnen gesetzet werden. Illi:
Es were die intention, conclusa pace imperii sich eußerst auch zu bemühen,
damitt zwischen beeden cronen der fried auch erfolgen möchte. Bey den
stenden des reichs hette es einen anderen verstandt, alß daß bey wieder ver-
hoffen nit erfolgendem frieden zwischen Spanien und Franckreich man sich
in terminis purae neutralitatis haltten solle, und würde die werbung einem
sowoll alß dem anderen zu gestatten und nachzugeben sein. Es were aber
nit guett, hievon itzo in publico sonderlich der werbung halber zue movi-
ren , damitt der comte de Servient alßdan nicht etwas wiedriges dagegen
einwenden und den stenden bevorstehen möchte, pace conclusa et meliori
rerum statu, nit mitt alsolcher gefahr, wie itzo geschehen möchte, ihre
erklerung darüber zu geben. I. H. G.: Sie vernehmen gern, daß man
quoad neutralitatem istam, und was davon dependirte, einig, und wan man
die interpretation in publico nit thuen köndte oder woltte, so were gleich-
wol hiebey zu bedencken, wie den herrn Kayserlichen und Spanischen der
wahn zu benehmen, warin sie itzo begriffen und wardurch die sachen alßo
schwer gemacht würden. Dießemnegst ist von den Churcöllnischen wegen
der Hessischen satisfaction und der dabey vorkommender überauß großen
beschwernuß zue dem end meldung geschehen, damitt man doch
zusamender handt sich anglegen sein laßen möchte, daß die Casselische
gleich anderen in publica fide ihre versicherung allein haben und das onus
praesidiorum abgeschafft werden möchte. Höhe der Garnisonskosten, Ge-
fahr von Übergriffen durch diese Truppen. Weiln nun die Casselische cum
publica fide sich nit wollen begnügen laßen, so müsten sie hingegen auch,
wan sie sich zue keiner raison wegen deocupirung der plätzen wollen be-
wegen laßen, pro sufficienti aliqua cautione der darunder lauffender gefahr
halber versicherung thuen. [...] Und weiln der nachbarschafft und
situation halber Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht ertz- und stiffter woll
etwas mehrers alß eben andere bey den sachen sonderlich des status und der
religion halber zu consideriren, so würden sie dero mittchurfürsten und
sonderlich die catholische nit zu verdencken haben, daß sie mitt behörender
sorgfaldt den sachen ihrestheilß nachdächten und daß von anderen ein
gleichmeßiges beschehen möchte begeren thetten. Illi: Waß es bey der
Hessischen abgehandleten satisfaction für difficultates gehabt und wie gern
man es auff ein andere weiße gerichtet gesehen, solches würde der canzler
Buschman bezeugen können, der dan auch seinen müglichen fleiß und
eiffer dabey bezeigt. Man hette es aber nit weiter pringen können, würde
sich itzo auch nit enderen laßen. Man hette aber pace primum conclusa zu
versuchen, ob man noch etwas a part erhaltten könne. I. H. G.: Das
sambtliche churfürstliche collegium hette sich pillig, wan es ye anderst nit
sein köndte, daß man itzo nicht mehrers von den sachen zu reden, wan die
instrumenta pacis endlich außgeferttigt, Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
insoweith anzunehmen, auch fidem collegii electoralis particulariter zue
interponiren, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht dergestaldt nicht vor
anderen noch mitt den praesidiis et extraordinaria illa tam periculosa asse-
curatione von den Casselischen beschwert werde. Es würde durch abschaf-
fung alßo beschwer- und nachtheiliger assecuration keinem standt einig
beschwernuß, sondern mehrer versicherung geschehen, daß die obbedeute
gefahr cessiren, under den benachbarten ein beßers vertrawen gestifftet und
den frembden keine veranlaßung gegeben würde, zue der gantzen Teut-
schen nation högst verkleinerung zu sagen, daß die Teutsche ein dem ande-
ren doch nit mehr traweten. Illi: Sie würden ihrestheilß gern mitt
cooperiren helffen, daß die sach conclusa pace möchte ratione praesidiorum
zum anderen standt zu pringen sein.
Scherer bei W. Curialia. Kurtrier hat an den Herzog von Lothringen ge-
schickt , um angesichts der von ihm beim Friedensschluß befürchteten
Gefahr zu güettlicher handlung seine Hilfe anzubieten.
W bei Contarini. Dieser bemerkt, daß er verspühre, daß die von
Oßnabruck kommende gesandten resolutissimi et constantissimi weren, das-
jenig , was alda mitt dem comte Servient und Schwedischen abgehandlet,
alhie förderligst zum schluß zu pringen. Die sach et ipse inauditus modus
hette ein seltzames ansehen, er wüste aber nicht consideratis bene omnibus
circumstantiis, was Ihrer Kayserlichen Maiestet und dero hochloblichem
hauß anderst und beßers hierin zu rahten, alß daß sie sich in die zeitt etwas
schicken und das ratt eines solchen lauffs zu brechen und zu sistiren sich
anglegen sein ließen; es were woll eine schwere sach, daß der Kayser
Spanien gleichsamb verlaßen und abandoniren solle. Wan aber darbey
erwogen würde, in was gefahr itzo die sachen sowoll in Teutschlandt alß
Spanien stunden, so hette man pillig ex humana prudentia ein consilium
ultro zu ergreiffen, darzue man doch woll sonst necessitirt werden möchte.
Schlechte Lage in Böhmen. Der Tod des spanischen Thronfolgers hat die
österreichische Bereitschaft zum Nachgeben verringert. Weren itzo die
sachen auch anderst in extrema necessitate zue mesnagiren und a parte
Hispanorum woll zu bedencken, welches ihrem und des haußes Österreich
estat itziger beschaffenheit nach dienlicher, die differentias, welche wegen
des Spanischen und Französischen frieden sich allnoch befünden, zue supe-
riren und sich darinnen etwas in die zeitt zu schicken, alß sich ex necessi-
tate modo publica in demjenigen anderer willen zue underwerffen, die
gleichsamb die separation dießes ertzhaußes zu machen gedencken. Seines
ermeßens köndten alle die castellaniae in Artois und Flandern, waruber
man noch in controversia, wan sie schon mitt einem mehrerm nachgeben
würden, so viell nit importiren, alß eben dieße itzige materia und quaestio
für nachdencken und nachtheill mitt sich pringen möchten. W: Ge-
spräch mit Brun. Contarini: Venezianisch-türkischer Krieg.
W bei den Bayern. Befehl Kurbayerns, den friedenschluß ungesaumbt zu
befürderen. W: Gespräch mit den Mainzern; Bitte um Verwendung bei
Servien wegen der hessischen Sicherheitsplätze. Bayern: Dazu bereit. Ser-
vien war gestern bei ihnen, und ob er zwarn guette zueneigung zue dem
friedenschluß mitt Spanien bezaigt, so vermerckte doch so viell, daß die
materiae oder animi darzue allerseits noch nit recht disponirt. [...]
W bei Leuber. Curialia und daß man allerseits den frieden zu wünschen
und zu befürderen. – Mitteilung Chigis: Daß er die sämbtliche zue
Münster sich verhaltene catholische stendt zue guetter bestendigkeitt,
damitt sie nemblich anietzo in fine nit wancken, weniger sich verführen lie-
ßen , sonderen viellmehr die glori und merita, so selbige etiam cum invidia
aliorum erlangt, erhieltten, hette anerinneren laßen. Nun were ihme zwarn
gnug bekandt, daß bey I. H. G. ein soches zu thuen gantz unvonnöten, an
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zue Cölln und dero stiffter deputirten
woltte er auch gar nit zweiffelen, gestaldt er dan solches zue Rom und bey
Ihrer Pabstlichen Heiligkeit allezeitt contestirt hette. Dannoch seinem
ambtte und habendem befelch ein gnügen zu thuen, hette er auch solche
erinnerung überflüßig zu thuen nit underlaßen sollen. I. H. G. haben
durch den abgeschickten per generalia darauff geandtworttet, und daß sie,
auch die übrige Churcollnische gesandte, von högstgemelter Ihrer Chur-
fürstlichen Durchlaucht anderen befelch biß dato nit bekommen hetten.