Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 IX 2

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1648 IX 2
Mittwoch [...] – W bei Nassau. Trägt auf Befehl
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Kurkölns vor: Kurköln hätte gern gesehen, daß dero intention zu Ihrer
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Kayserlichen Mayestet dienst und besten andere sich conformirt und die
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französischen Punkte in Münster verhandelt worden wären, doch zeigt
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sich, daß die meiste stend das werck mit dem conte Servient zu Oßnabruck
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de facto vornehmen, von welchen sich Ihre Churfürstliche Durchlaucht
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nicht separiren konden, damit es nicht den nahmen hab, alß thetten sie den
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frieden hinderen; vermainten sonst, wan pro bono publico was gutes
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geschloßen, daß Ihre Maiestet ratione loci keine grose difficultet machen

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würden. Den punctum assistentiae belangend, seye es, man nehm ihn auch
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wie man wolle, materia spinosa et difficilis, und mochten daher Ihre Chur-
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fürstliche Durchlaucht gern in vertrawen berichtet sein, ob nicht einige
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temperamenta zu finden und sie herrn Kayserliche daruber instruirt weren,
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damit nicht das ganze friedenswerck sich hierahn stecken thette. Wabey
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Ihre Churfürstliche Durchlaucht dahin allezeit zu sehen sich befleißen wür-
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den , damit Ihrer Kayserlichen Maiestet allergnedigste intention und
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mainung in dem, was muglich, befurdert werden kondte. Nassau: Noch
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am 14. und 18. August hat der Kaiser eingeschärft, daß mit den Franzosen
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in Münster verhandelt werden soll und danach Mediatoren, Schweden und
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Reichsstände zur Vermittlung zwischen Spanien und Frankreich zu bitten
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seien. Gebe also er graff zu consideriren, wie sie aus solchen reiterirten
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Kayserlichen befelchen schreitten kondten. Was den andern punct, die
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temperamenta nemblich, betreffen thue, kondte er wol auffrichtig sagen,
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daß Ihre Maiestet von einigen temperamentis nie nichts gemeld, desto
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weniger ihn davon zu proponiren auff sich nehmen konden. Mustens zwarn
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die Kayserlichen dahin laßen gestelt sein, was deßhalber die zu Oßnabruck
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vornehmen mochten, würden sich darnach erklehren oder Ihrer Kayser-
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lichen Maiestet daruber allerunderthenigste relation zu erstatten wissen
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würden. In Wien ist Mändl ausdrücklich erklärt worden, daß deshalb
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kaiserlicherseits keine Erklärung erfolgt sei. Klage, daß mit der weiß
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zu handlen von den stenden zu Oßnabruck nur die zeit verlohren,
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solche confusiones veruhrsacht und auf diesen weg separatio statuum a
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Caesare mit fleiß producirt würde, und werde der effectus, aber leider mit
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des ganzen reiches verlust, geben, daß weitt beßer die sachen hie vorge-
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nommen und endzwischen inter Hispanos et Gallos die handlung zugleich
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geführt und die zeit gewonnen werden konnen. [...] – Mitteilung des
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Mantuaner Gesandten: Vertrag von Cherasco. – [...]

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