Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 IV 17

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1648 IV 17
Freitag D’Avaux bei W. Hat Befehl zur sofortigen Ab-
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reise
und will sich verabschieden. W: Bedauert die Abberufung; warum
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ist sie nicht in Paris von Longueville verhindert worden? D’Avaux:
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Seine Mißgönner haben ihn schon lange entfernen wollen, er hat dargelegt,
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daß er aus Gesundheitsgründen im Augenblick nicht reisen könne, doch ist
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ihm befohlen worden, sich dann anderswo als in Münster aufzuhalten.
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Klagen über die Ungelegenheiten des überstürzten Aufbruchs. Longeville
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schienne, daß sich zu Paris auch andern accommodirte, und wan er es sagen
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dörffte, wiese sich offters bei großen herrn unnd fürsten auß, daß sie mehr
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auff ihr privatinteresse giengen, alß woll eben ein ander thun würde.

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Auf seine Frage rät W von längerem Aufenthalt in Dülmen ab und emp-
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fiehlt
Aachen. D’Avaux: Muß auf jeden Fall etliche Tage in der Nähe
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bleiben, um die Auflösung seines Haushaltes zu überwachen. Alß nun
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nachgehents anregung geschehen, daß seine so eilfertige abforderung bei
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jedermeniglichen die meinung confirmiren würde, daß Franckreich kein
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lust noch willen, den frieden zu schließen, hatt er darauff replicirt, es
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weren die sachen so weit gebrachtt, daß von einem, welcher nuhnmehr die
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commission und plenipotentz in handen, der schluß woll zu machen. Die
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letzt vom königlichen hoff kommene schreiben weren an den Servient
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allein dirigirt; derselb hette ihme die ehr gethan unnd sie ihme zu verlesen
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praesentirt; er hette sich aber dafür bedanckt und entschuldigtt. Sonsten
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ließe er Servient seine gemählin unnd einige musicanten auß Italien kom-

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men , und würde zweiffelsohne die ehr dabei haben wöllen, daß er den frie-
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den gemachtt und allein unterschrieben. Verscheidene sachen weren bei
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diesen friedenshandlungen vorgangen, welche er gern anders pro bono reli-
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gionis catholicae gerichtet gesehen, hette auch absonderlich I. H. G. unnd
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dem stifftern gern gedienet, und were offters von hertzen betrübt gewesen,
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daß sein gutes vorhaben nit werckstellig machen konnen. I. H. G. solten
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sich aber versicheren, daß er nimmermehr in quacunque fortuna seine gute
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affection gegen dieselbe verlieren, sondern, da es die gelegenheit geben
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würde, in effectu bezeigen wolte; und obzwarn itzo sein credit bei hoff
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nichts wircken könte, so würden sie gleichwoll an ihme einen getrewen
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diener haben. Welchem alß hingegen cortesamente geantwortet, er auch
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per diversa exempla animirt und getrößtet, daß den modum avocationis,
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welchen seine mißgünstige expractizirt, so hoch nit apprehendiren solte, der
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abscheidt damit genommen, daß der friedenschluß zwischen den coronis
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unnd deßen verzögerung nit so viell an den negotiis unnd dem difficultet
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alß in voluntate quorundam bestünde.

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