Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 VI 30

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1647 VI 30
Sonntag W mit Kölner und Mindener Deputierten bei
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Volmar

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Vgl. APW III C 2,2 S. 853–856.
. Kurkölnische Interessen beim Friedensinstrument: Bretzenheim

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Bretzenheim a. d. Nahe, Reichsherrschaft der Grafen von Daun-Falkenstein unter kur-
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kölnischer Lehnhoheit, mit kurkölnischer Zustimmung 1642 an Velen verkauft, während
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als Allodialerben der 1628 erloschenen Linie des Hauses Daun-Falkenstein der schwe-
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dische Generalmajor Lewenhaupt und seine Geschwister Ansprüche erhoben.
,
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Hachenburg, Hildesheim, Wildeshausen. In Wildeshausen Sicherung des
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Religionsstandes und Niederschlagung des Prozesses am Reichskammer-
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gericht
, Vorbehalt der vom Amt Cloppenburg zu Wildeshausen hinzuge-
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fügten
Orte, Sicherung gegen eine Befestigung Wildeshausens. In Hildes-
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heim
Erhaltung des simultaneum exercitium catholicae religionis und der
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Klöster bei Aufhebung der zeitlichen Begrenzung des Religionsrezesses. In
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Hachenburg Restitution nur an die Gräfin-Witwe. Beseitigung der unkla-
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ren
Formulierung wegen Bretzenheim. Volmar: Wegen Bretzenheim
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wollen die Schweden für Lewenhaupt nur die künftige rechtliche Entschei-
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dung
vorbehalten. Wegen Hachenburg verwendet sich auch Darmstadt für
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die Gräfin-Witwe, und müßte man sehen, wie das werck dahin zu richten.
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Wegen Hildesheim will Braunschweig, wenn die zeitliche Begrenzung auf-
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gehoben
und Religionsfreiheit nach dem Stand von 1624 gesichert wird,
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den Vertrag nicht umstoßen. Es soll deshalb die von Buschmann einge-
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reichte
Formulierung verwandt werden, mit der sich wohl auch Schweden

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zufriedengibt, wenn Braunschweig keine Einwände erhebt. Die Erinnerun-
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gen
wegen Wildeshausen will er durchzusetzen suchen, nur wegen der
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Fortifikation bleibt man besser bei der für den nächsten Reichstag vorge-
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sehenen
allgemeinen Regelung, da Schweden jetzt eher Sondervorteile er-
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zwingen
könnte. W: Er woltte doch die Hildesheimische sachen, daran
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der religion so viell glegen, sich nebenst den anderen punctis recommendirt
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sein laßen, und hetten sie ihme demnegst ihrer von Gott anvertrawter stiff-
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ter högster anglegenheiten nach zu ersuchen, daß doch auff des stiffts Min-
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den und Oßnabruck salvirung mitt bedacht sein woltte. Die Schwedische,
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Franzosische und alle reichsstende erkendten einmahln, daß dem churfür-
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sten von Brandenburg wegen der Pommerschen landen ohne des stiffts
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Minden uberlaßung eine gnugsame satisfaction bekommen. Der stifft Min-
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den hette jahrliches etwa ein 20 000 reichsthaler einem zeittlichen bischoff
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renten können, die 4 Schaumburgische embtter aber brächten zwischen die
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40 und 50 000 reichsthaler jahrlichs ein. Nun hetten sie sich mitt ihren
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thumbcapitularn underrehdet und wüste er Vollmari gar woll, daß ein
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bischoff sich in dergleichen sachen so leicht nicht, alß etwa ein ander herr,
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und ohne sein dhombcapitul resolviren köntte, dahero sie auch zeittlicher
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nicht dießen vorschlag, welchen sie itzo wollmeintlich thetten, vorbringen
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können: Übergabe der vier Schaumburger Ämter an Brandenburg als
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Lehen des Stiftes Minden. Die auf testamentarischer Verfügung beruhenden
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Ansprüche des Grafen Philipp von der Lippe sind unbegründet, da er vom
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Stift noch nicht belehnt ist; zum Unterhalt bleiben ihm neben seiner lippi-
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schen
Apanage drei Schaumburger Ämter

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Die Ämter Rodenberg, Arensburg und Hagenburg.
, auf die das Stift als mit
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Hessen strittig verzichten kann. Über diese kann Hessen-Kassel neben einer
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zusätzlichen Entschädigung von 200 000 Reichstalern das directum domi-
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nium und bis zur Zahlung der Summe die Mindener Ämter Rahden und
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Reineberg als Pfand erhalten. Und nachdemaln sowoll der religion alß dem
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statui publico daran nit wenig glegen, den stifft Minden zu erhaltten, so
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würde er Vollmari hierin auch verhoffentlich sich gern emploiren und ge-
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brauchen laßen; dem graffen von Trautmanstorff hetten sie dießes alles
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auch umbstendtlich vorbracht, deme es dan nit übell eingangen, mitt dem
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vermelden, man soltte mitt ihme hierauß auch rheden. Herr Vollmari:
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Er woltte viell, ia gar ein finger auß der hand darumb geben, daß er von
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dießem vorschlag zeittlicher apertur zue Oßnabruck gehabtt, dan itzo es
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woll schwerer alß sonsten fallen würde. Woltte den sachen weiters nach-
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dencken , und waß er dabey thuen köndte, gern praestiren, besorgtte sonsten
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woll, weiln Brandenburg, Hessen Cassell und graff Philip von der Lippe
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alle mitteinander Calvinisch und mitt den heyrahten also alliirt, sie würden
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gewalttig zusammenhaltten und einer dem andern nichts zuwieder thuen
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wollen. I. H. G.: Es were ihme bekand, wie die Brandenburgische und
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der Salvius hinder den Oxenstirn die Französische und sie Kayserliche ge-

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sandten das werck mitt dem stifft Minden so arglistigerweiße angespönnen
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und zue ihrem vorthell erhaltten. Man müßte, wan man ye anderst nit
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kondte, dießer Calvinischen alliance das gantze corpus acatholicorum
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opponiren und sie dabey interessirt machen, indeme bey alsolcher salvirung
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des stiffts Minden beßer ihnen acatholicis ein alternativa darauff möchte
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zuzulaßen sein, alß daß der stifft gantz saecularisirt würde, wabey gleich-
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falß dahin sorglich zu gedencken, weiln der stifft Minden notorie den
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catholischen iuxta terminum anni 1624 allein verbleiben soltte, und man
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auch alßo guette fundamenta in causa episcopatus Mindensis hette, daß
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permittendo alternativam auff Minden der stifft Oßnabruck davon möchte
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befreyet werden, dan jedermenniglich gnugsamb erkennete, daß wegen der
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personal praetendirten coadiutorien das hauß Braunschweig und Lunne-
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burg keine alsolche perpetuirte alternativa bey dem stifft Oßnabruck
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contra ipsam regulam anni 1624 nachzugeben. Herr Vollmari: Es were
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zu wünschen, daß mans dergestaldt köntte richten, und hetten die Braun-
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schweigische woll kein recht, wamitt sie ihre praetension erhaltten, sie
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hetten sich aber nach dem Ulmischen armistitio alßo hochmutig, trötzig
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und intractabel nebenst anderen bezaigt, daß man mit ihnnen nit auß- noch
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fortkommen können. Und wie man a parte Churbayeren in sie Kayserliche
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gedrungen, quovis modo den frieden zu schließen, alßo hetten sie Braun-
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schweigische und Lunneburgische ihnen Kayserlichen continuirlich vorge-
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haltten , daß sie es mitt dem stifft Oßnabruck alßo haben woltten und daß
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sie sonst ihre noch habende 5 oder 6 000 man anderst gebrauchen und sich
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noch in weitere kriegsverfaßung stellen müßten. Waß hetten sie die Kayser-
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liche nun, indeme Ihre Kayserliche Maiestet verlaßen worden und keine
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hülff gesehen, zue rettung des noch übrigen bey so gestaldten sachen
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anderst thuen können. Er hette seinestheilß die böße nachrehd und unwillen
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von andern gnugsamb apprehendirt und derentwegen bey der handlung
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nichts eingangen, davon er nit außtruckliche schrifftliche instruction und
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befelch. I. H. G.: Sie wüßten woll, das die Braunschweig Lünneburgi-
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sche sehr importun und hochmütig gewesen. Man hette gleichwohl das
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werck ad aliqualem rationem zu bringen, und were noch beßer, ihnnen ex-
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pectans auff Lübeck zu geben und 2 successiones auff Oßnabruck, alß
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ihnen illam perpetuam alternativam nachzugeben. Herr Vollmari: Er
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woltte den sachen mitt fleiß nachdencken und getrewlich die occasion be-
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obachten , wie das werck sowoll bey den Schwedischen alß anderer ortten
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vorzubringen. [...] Will W den braunschweigischen Entwurf einer Kapitu-
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lation
für Osnabrück übergeben. W: Bedenken gegen die Annahme; sie
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soll dem Osnabrücker Domdechanten zugestellt werden. Volmar: Hat
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das Gesuch der Stadt Osnabrück um Reichsstandschaft abgelehnt. Als Sal-
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vius
zu verstehen gab, Bayern könne seine Armee wohl noch gegen den
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Kaiser einsetzen, weshalb dieser sich besser mit Schweden vergleiche, hat er
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ihm geantwortet, eher werde Bayern, wenn Schweden ihm wegen der Kur
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und der Session im Fürstenrat entgegenwirke, wieder zum Kaiser treten.

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1
Oxenstierna scheint im Augenblick mehr zum Abschluß geneigt als Salvius.
2
– Konferenz der katholischen Stände

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Vgl. demnächst APW III A 4,2.
.

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