Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 VI 23
1647 VI 23
Sonntag Konferenz der katholischen Stände
Vgl. demnächst APW III A 4,2; [ APW III C 2,2 S. 849f ] .
.
Bericht Buschmanns: Hat bei Trauttmansdorff die unbilligkeit der Kayser-
lichen officier proceduren remonstrirt, worauf dieser die schuldt auf das
armistitium gelegtt. [...] Wegen Einräumung der Grafschaft Arnsberg an
Hessen hat Trauttmansdorff betont, daß die bewilligung nicht pure sonde-
ren auff die wiederloß geschehen seye, und habe er solches fur ertraglicher
gehaltten, alß wan der landtgravinnen die inhabende ohrt in handen ver-
pleiben solttenn. Die Geldentschädigung soll nach Trauttmansdorff von
allen, nicht nur den westfälischen Kontribuenten gezahlt werden, doch
muß er zugeben, daß die Formulierung anders lautet. Auf den Vorwurf, es
werde niemandts hierauß fast anders urtheilen können, alß daß es in vin-
dictam des gezwungenerweiß acceptirten armistitii geschehen seye, da doch
Churmayntz gleicher gestalt sich eingelaßenn unnd dannoch darunter ein
unterschiedt wolle gemachtt und Seiner Churfürstlichen Durchlaucht dieser
last insoweit gleichsamb allein aufgeburdet werdenn, hat Trauttmansdorff
versichert, daß diese erklerung ia auß mangell der affection nicht, sondern
ex pacis necessitate geschehen seye, abermahl die schuldt auff das armisti-
tium und die vorgangene separation legendt. Die Forderung der Bayern,
der Kaiser möge als Erzherzog Spanien nicht weiter unterstützen, hat
Trauttmansdorff zurückgewiesen.
Becker bei W. Soll sich zu den Verhandlungen über die Kontributions-
ermäßigung , zu denen er von Kurköln abgeordnet ist, bei Brandt und den
Hessen möglichst bald anmelden, umb sich dieserseits extra moram zu stel-
lenn , und notfalls die Vermittlung der Franzosen anrufen. W: will des-
halb mit den Vertretern von Westfalen und Paderborn reden.
Bericht Buschmanns: Trauttmansdorff hat sich in Anwesenheit Volmars,
Raigerspergers und Richtersbergers über Ws heutiges Votum beklagt und
die Behauptung zurückgewiesen, er habe W von den Verhandlungen nicht
ausreichend informiert. Auf Buschmanns Einwurf, daß zwarn ihme in ein
und anderem eroffnung, daß dergleichen forterung von den Schweden ge-
machtt werden, geschehen, nicht aber, daß manß Kayserlicher seiten zu
bewilligen bedachtt were, hab der herr graff replicirt, man könne dem
Kayser nicht zumuhten, sich von landt unnd leuten votiren zu laßenn; waß
Churcolln und Bayeren von vorzeigung der mittelen pro continuatione des
kriegs geschrieben, konte der Kayser ebensowoll auch sagenn. Da nun aber
ihnnen alle verlaßen, seyen ihme seine landen daran zu geben nit zuzu-
muhttenn . Man schreye ihn allenthalben auß, er habe anderen ihre landenn
hinwegkgeben, welches in sich ia also nicht, unnd hab er nichts hingelaßen,
so der feyendt nicht bereits in handen gehabtt, unnd man zu recuperiren
rebus sic stantibus nichtt vermöchtte. Zu Einzelpunkten des Projektes stellt
Trauttmansdorff anheim, daß man daßienige, warin man sich gravirt
befindet, ihnnen bono modo remonstriren möchte, deme sie alstan noch zu
remediirenn suchenn wolttenn. Er gebe I. H. G. zu bedencken, was beßer
seye, daß instrumentum, wie es begriffen, zu acceptirenn, oder das werck
sich zerschlagenn oder alles uber unnd ubergehen zu laßenn. Da nun keines
von beidenn, muste ein anders mittell gezeigt werden, unnd were den
sachen mitt dem, daß man sich mit mangel instruction entschuldigen thete,
nicht geholffenn. Er cantzlar, waß I. H. G. belangtt, konne woll erachten,
daß ihro wehe thuen muß, sich also gantz von all ihren stifftern pringen zu
laßenn, welches der herr graff selbst hette bekennen mußen und I. H. G.
contradiciren nicht können unpillichen. Man wurdt bey dem instrumento
auff die principaliste, und welche das meist zu den sachen thuen köntten,
freylich reflexion machen. Von einem statt Augspurgischen unnd praelati-
schen abgeordneten aber könne der Kayser sich von landt und leuth nichtt
votiren laßen. Auf weitere Vorstellungen wegen der hessischen Satisfaktion
hat Trauttmansdorff zugesagt, daß die restrictio auff die Westphalische
contribuenten allein auß dem instrumento abgelescht werden soltte, und der
cantzler Regersperger vermeldet, daß sein gnedigster sich zu eximiren nicht
beger, sondern seine quotam beyzutragen. Trauttmansdorff hat bei
Annahme des Instrumentes die Trennung der Schweden von Frankreich für
sicher halten wollen, mit vermelden, daß sonsten nichts geschloßenn unnd
nichts vergeben sein wurde. Er catzlar aber hingegen remonstrirt, daß die
protestirende noch uber zehen jahr wurden vorgeben, daß dies oder jenes
ihnnen were eingewilliget. Alß der herr graff abermaln auff das armisti-
tium gefallen und die schuldt darauff gelegt, habe er ihme remonstrirt daß
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Colln ratification nichts geschadet,
hingegen aber sie zu großem nachtheill Ihrer Mayestet unnd gemeinen
weesens hetten mußen verlohren gehen, darwieder der graff von
Trautmanstorff, wan diese endtschuldigung geldte, konne der Kayser sich
derselben gleichfals gebrauchen, Ihre Mayestet habe aber die catholische
nicht verlaßen wollenn.
Vgl. demnächst APW III A 4,2; [ APW III C 2,2 S. 849f ] .
Bericht Buschmanns: Hat bei Trauttmansdorff die unbilligkeit der Kayser-
lichen officier proceduren remonstrirt, worauf dieser die schuldt auf das
armistitium gelegtt. [...] Wegen Einräumung der Grafschaft Arnsberg an
Hessen hat Trauttmansdorff betont, daß die bewilligung nicht pure sonde-
ren auff die wiederloß geschehen seye, und habe er solches fur ertraglicher
gehaltten, alß wan der landtgravinnen die inhabende ohrt in handen ver-
pleiben solttenn. Die Geldentschädigung soll nach Trauttmansdorff von
allen, nicht nur den westfälischen Kontribuenten gezahlt werden, doch
muß er zugeben, daß die Formulierung anders lautet. Auf den Vorwurf, es
werde niemandts hierauß fast anders urtheilen können, alß daß es in vin-
dictam des gezwungenerweiß acceptirten armistitii geschehen seye, da doch
Churmayntz gleicher gestalt sich eingelaßenn unnd dannoch darunter ein
unterschiedt wolle gemachtt und Seiner Churfürstlichen Durchlaucht dieser
last insoweit gleichsamb allein aufgeburdet werdenn, hat Trauttmansdorff
versichert, daß diese erklerung ia auß mangell der affection nicht, sondern
ex pacis necessitate geschehen seye, abermahl die schuldt auff das armisti-
tium und die vorgangene separation legendt. Die Forderung der Bayern,
der Kaiser möge als Erzherzog Spanien nicht weiter unterstützen, hat
Trauttmansdorff zurückgewiesen.
Becker bei W. Soll sich zu den Verhandlungen über die Kontributions-
ermäßigung , zu denen er von Kurköln abgeordnet ist, bei Brandt und den
Hessen möglichst bald anmelden, umb sich dieserseits extra moram zu stel-
lenn , und notfalls die Vermittlung der Franzosen anrufen. W: will des-
halb mit den Vertretern von Westfalen und Paderborn reden.
Bericht Buschmanns: Trauttmansdorff hat sich in Anwesenheit Volmars,
Raigerspergers und Richtersbergers über Ws heutiges Votum beklagt und
die Behauptung zurückgewiesen, er habe W von den Verhandlungen nicht
ausreichend informiert. Auf Buschmanns Einwurf, daß zwarn ihme in ein
und anderem eroffnung, daß dergleichen forterung von den Schweden ge-
machtt werden, geschehen, nicht aber, daß manß Kayserlicher seiten zu
bewilligen bedachtt were, hab der herr graff replicirt, man könne dem
Kayser nicht zumuhten, sich von landt unnd leuten votiren zu laßenn; waß
Churcolln und Bayeren von vorzeigung der mittelen pro continuatione des
kriegs geschrieben, konte der Kayser ebensowoll auch sagenn. Da nun aber
ihnnen alle verlaßen, seyen ihme seine landen daran zu geben nit zuzu-
muhttenn . Man schreye ihn allenthalben auß, er habe anderen ihre landenn
hinwegkgeben, welches in sich ia also nicht, unnd hab er nichts hingelaßen,
so der feyendt nicht bereits in handen gehabtt, unnd man zu recuperiren
rebus sic stantibus nichtt vermöchtte. Zu Einzelpunkten des Projektes stellt
Trauttmansdorff anheim, daß man daßienige, warin man sich gravirt
befindet, ihnnen bono modo remonstriren möchte, deme sie alstan noch zu
remediirenn suchenn wolttenn. Er gebe I. H. G. zu bedencken, was beßer
seye, daß instrumentum, wie es begriffen, zu acceptirenn, oder das werck
sich zerschlagenn oder alles uber unnd ubergehen zu laßenn. Da nun keines
von beidenn, muste ein anders mittell gezeigt werden, unnd were den
sachen mitt dem, daß man sich mit mangel instruction entschuldigen thete,
nicht geholffenn. Er cantzlar, waß I. H. G. belangtt, konne woll erachten,
daß ihro wehe thuen muß, sich also gantz von all ihren stifftern pringen zu
laßenn, welches der herr graff selbst hette bekennen mußen und I. H. G.
contradiciren nicht können unpillichen. Man wurdt bey dem instrumento
auff die principaliste, und welche das meist zu den sachen thuen köntten,
freylich reflexion machen. Von einem statt Augspurgischen unnd praelati-
schen abgeordneten aber könne der Kayser sich von landt und leuth nichtt
votiren laßen. Auf weitere Vorstellungen wegen der hessischen Satisfaktion
hat Trauttmansdorff zugesagt, daß die restrictio auff die Westphalische
contribuenten allein auß dem instrumento abgelescht werden soltte, und der
cantzler Regersperger vermeldet, daß sein gnedigster sich zu eximiren nicht
beger, sondern seine quotam beyzutragen. Trauttmansdorff hat bei
Annahme des Instrumentes die Trennung der Schweden von Frankreich für
sicher halten wollen, mit vermelden, daß sonsten nichts geschloßenn unnd
nichts vergeben sein wurde. Er catzlar aber hingegen remonstrirt, daß die
protestirende noch uber zehen jahr wurden vorgeben, daß dies oder jenes
ihnnen were eingewilliget. Alß der herr graff abermaln auff das armisti-
tium gefallen und die schuldt darauff gelegt, habe er ihme remonstrirt daß
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Colln ratification nichts geschadet,
hingegen aber sie zu großem nachtheill Ihrer Mayestet unnd gemeinen
weesens hetten mußen verlohren gehen, darwieder der graff von
Trautmanstorff, wan diese endtschuldigung geldte, konne der Kayser sich
derselben gleichfals gebrauchen, Ihre Mayestet habe aber die catholische
nicht verlaßen wollenn.