Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 III 29

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1647 III 29
Freitag Besprechung mit Buschmann bei der Abreise nach
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Münster: Buschmann soll Trauttmansdorff nochmals zur Standhaftigkeit
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wegen der Stifter mahnen; notfalls möge dieser die Protestanten nochmals
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vorfordern und ihnen ihre unbefuegnuß darlegen. Wenn die Schweden
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weiter auf Landentschädigung für Hessen bestehen, möge Trauttmansdorff
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das Gutachten der Reichsstände einholen.

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Auf der Reise nach Münster Treffen mit Lamberg. Lamberg ist beauftragt,
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in Münster die Franzosen um Unterstützung wegen Ws Stifter anzuspre-
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chen , mit den Spaniern wegen des französischen Friedens zu reden und die
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Mediatoren um Hilfe bei den Franzosen wegen der Stifter zu ersuchen. –
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Ankunft Ws in Münster.

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D’Avaux bei W. W: Zweck der Reise Lambergs. D’Avaux: Der Be-
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fehl
zur Unterstützung der Ksl. und Katholiken in Religionssachen ist wie-
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derholt
worden, jedoch mit dem Zusatz, wenn diese Hilfe begehrt werde.
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Nachdemaln nun die herrn Kayserliche, wie er aniezt vernehme, solches
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bey ihnen und zwarn durch einen haubtgesandten suchen thetten, würden
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sie sich nit allein erklehren, sondern auch vermög habenden befelchs re ipsa
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praestiren, auch negocium religionis desto beßer in Franckreich recommen-
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diren können. Auf Bemerken Rosenhanes, nur d’Avaux stehe dahinter, hat
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Longueville ausdrücklich erklärt, alle drei Gesandten seien einer Meinung
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und hätten darüber Spezialordre erhalten. Rosenhanes Drängen wegen
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Osnabrück hat er zurückgewiesen. Sonsten gedachte der d’Avaux, von des
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von Lambergs ankunfft vernehme er gern, hielte ihnen aber gar zue guett
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Spanisch, und das er so cordat nicht ihnen recht zuzusprechen, wunschten
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des von Trautmansdorffs gegenwahrt, umb mitt ihme sowohl auß den reli-
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gion - alß Spanischen sachen confidenter zu rehden, bate dabenebenst, daß
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der von Lamberg in discursu mitt den mediatorn oder Französischen sich

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cordate bezaigen und absolute sagen möchte, daß die stiffter nit hinzula-
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ßen , noch in einiger die religion betreffender sach weiters condescendiren
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woltten oder köntten, und das begeren dahin stellete, daß die Französische
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ihre alliirte und die protestirende zur billigkeitt disponiren, auch den Kay-
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serlichen wiedrigenfalß assistiren woltten. Auff solche weiß sey an des
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hertzogen von Longeville bestendigkeitt kein zweiffel zu haben. Da man
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aber sagen würde, in endstehung der Franzosischen assistenz müßte endlich
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a parte Caesareanorum woll alles eingewilliget werden, möchte auff solch
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bezaigender timiditet der herzog von Longeville desto mehrer kaldsinniger
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werden und zuruckhaltten, weiln dardurch alle schuld bey den Schweden
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und protestirenden auff sie Französische gewaltzet werden würde, nemb-
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lichen daß wan die Franzosische nit assistirten, die Kayserliche schon woll
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hetten müeßen und wollen weichen. Welches er d’Avaux dem von Lam-
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berg anzudeuten, ehe er zue den mediatoribus kommen, begert, hielte auch
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beßer, daß pro maiori respectu die herrn mediatores den graffen von Lam-
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berg reportiren und recommendiren möchten. I. H. G. sagten für die
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avisation danck, erbotten sich die information beym herrn graffen wie
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auch beyn herrn mediatorn zu thuen, mitt begeren, daß er so lang noch hier
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verbleiben und den duc de Longeville desto beßer animiren und confortiren
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mochte. Die württembergischen Klöster und Pfandschaften hat Trautt-
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mansdorff
inzwischen zediert, die Autonomie und die Verhältnisse in Augs-
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burg
nach dem Stand von 1624 geregelt. Warauff der d’Avaux mitt
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zusammengefalttenen händen gesagt: Mon dieu, mon dieu, este possibile che
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quel seigneur non posse pour finir la conceder toutto alli heretici al danno
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della religione et imperio. Beklagtt sich dabey, daß er den herrn graffen
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von Trautmansdorf offters ermahnet und gebetten, diesen oder jenen wegk
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einzuhaltten und also facilem et timidum nit zu bezaigen, er folge aber nie-
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mand , dahe er dergestaldt verfahren woltte, würden sie es auch gehen
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laßen, wie es gehet, und Caesari und ihme graven von Trautmansdorff die
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verandtworttung bey Gott und posteritet laßen. Kontten zwarn ihrestheilß
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nit hinderen, würden aber allezeitt bezeigen und auch in historiis contesti-
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ren , daß es gegen ihren willen geschehen, und ihre wollmainend gegebene
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consifia, wie man in puncto religionis et gravaminum die sachen hette
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mögen beylegen, nit geachtet. Sie würden gewiß dahin sehen, wie daß
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bereits von ihnnen graffen oder andern vergebene wieder zue redressiren,
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und seye einmahl gar auß der weiß, daß so gar alles in der stadt Augspurg
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und ratione der Württembergischen clöster vergeben, ohne daß das gering-
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ste were salvirt.

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