Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 II 4
1647 II 4
Montag Empfang Ws durch das Osnabrücker Domkapitel.
– W inkognito nach Osnabrück zu Trauttmansdorff, anwesend Volmar,
Reck, Buschmann . Bericht Ws über das Gespräch mit Longueville. Hilfs-
ersuchen wegen Minden, nachdem die Franzosen auch davon nicht außzu-
setzen sich erbotten. An den rationibus et fundamentis a parte catholico-
rum , die sach zu behaubten, ermangle es nicht, und werden sie den herrn
Kayserlichen ohne wiederholung gnungsamb bekandt sein. Wildeshausen,
wobei Münster in processu sich deßen von dem ertzstifft Brehmen angefan-
genen processus nicht so viell befahrte alß der Schwedischen proceduren, so
sie endtlich contra formam iuris in einigerley gestaldt ersehendem vortheill
vornehmmen möchten, consideriret. Dahero dan [...] der stifft Münster
sich zue verhüetung allerhand besorgenden ungelegenheiten, so von den
Schwedischen praetendenten zu befahren, zue der sachen volliger vergleich-
und auffhebung woll einige erträgliche sumb gelds erlagung über sich
nehmmen würde, damit vor allem die ansehenliche collegiata ecclesia cano-
nicorum in Wildshausen cum ipsa religione catholica in dem gantzen ambt
unbefahret sein und bleiben möchte. Die redditus und einkömbsten des
ambts Wildshausen möchten sich etwa auff ein 200 reichsthaler erstrecken,
dan die im ambtt glegene güetter collegiatae ecclesiae und anderen privatis
ibidem zustendig. Wegen der landschatzung köntte wedder Brehmen oder
Schweden dem stifft Münster einige rechnung machen, weiln solches zue
der underthanen selbst eignen und nicht des landsherrn besten verordnet
und angewendet; were sonsten, wan dergestalt gerechnet wollte werden, das
stifft Bremen, so vill milliones geben, praetio inaestimabile wie auch andere
ortter, die doch Schweden in infinitum praetendire. Daß sonsten wegen die-
ßer praetendirter pfandschafft es viell ein andere beschaffenheit alß mitt
der Bergstraß und andern hab, were den herrn Kayserlichen abgesandten
alberait vor dießem remonstrirt, und concerniren nebenst dießem noch
andere rationes status et religionis, wie dan in ratione status dem reich nicht
vorträglich, daß die Schweden alßo weith über die Weßer dißeits ihre po-
meria extendiren und gar woll eine vestung auß Wildshaußen machen
möchten. Man hette auch deßwegen von vertrawten personen guete nach-
richtung , daß die Generalstaden alsolche verenderung im stifft Münster
nicht allein ungern sehen, sondern ihrestheilß auch woll soltten mitt verhin-
deren helffen. Ratione religionis were auch dießes, daß in alle weg die
catholische religion bey so gestaldten sachen, es gienge auch mitt dem pro-
cessu oder tractatu, wie es woltte, weiln die protestirende in etlicher catho-
lischer landen und haubtstett, da ihre religion ein zeitthero geweßen, selbige
unperturbirt woltten gelaßen haben, in dießem ambt auch umb so viell
mehr ungeendert verpleiben müßte. Trauttmansdorff: Verspricht wei-
tere Bemühungen wegen Minden. Rationes und fundamenta hette man
gnugsamb vor sich, und wan sich der gegentheill damitt, wie es auch billich
und recht wehre, würde weißen laßen, so machte sich dabey die geringste
difficultet nicht, weiln man aber leyder in effectu erspürte, daß viele
sachen contra ipsam rationem et aequitatem woltten behaubtet werden, so
vernehme er gar gern des duc de Longevill sein erbieten, und daß ihme
I. H. G. dergestaldt erinnert und zugesprochen. Man soltte nur machen,
daß der comte d’Avaux sich dießer sach recht eifferig mitt annehme und
bey der vor dießem gegebener resolution bestünde, so würde man den stifft
Minden woll salviren. Wegen des ambts Wildeshausen vermainten die
Schwedische, eine gewonnene sach in camera zu haben, und bestunden gar
starck auff deßen überlaßung oder prosequirung des processus, man möchte
a parte Münster woll nachdencken, was gestalten sachen nach ahm dienlig-
sten , und obs nit etwan wegen anerbietung einiger geldsumb apertur zu
thun [...]. W: Will morgen mit d’Avaux reden, in der Hoffnung,
dieser werde sich der promessen und gegebener resolution woll erinneren
und dieselbe itzo, da es rechte zeitt were, nicht enderen. Die Churbranden-
burgische begerte satisfaction
selbsten anbelangend, würden die herrn
Kayserliche sich woll zu erinneren wißen, daß die Schwedische selbsten vor
dießem austrucklich gesagt, daß wan schon Churbrandenburg die gantze
Pommerische landen zurucklaßen soltte, er bey dem stifft Halberstatt und
der Magdeburgischen expectantz seine gegensatisfaction gnugsamb hette.
Nun bliebe dem churfürsten noch ein guetter theill von den Pommerischen
landen, und hette man ex ipsa ratione status religionis et boni publici woll
auffzumercken, damitt der Calvinismus nicht endtlich propter viciniam
Casselanensem et Hollandorum gar zu mechtig und an solche vortheil-
haffte plätze der Weser gesetzet würde, daß endtlich das übrige auch nicht
mitt verzehre. Wobey dan die situationes locorum hinc inde in discursu
examiniret und die überlaßung der stadt Minden in eines protestirenden
herrn hände itzo gestaltten sachen nach von gahr großer consideration zu
sein erkandt worden. Und alß der herr graff von Trautmansdorff dabey
angedeutet, es würde wegen Churbrandenburg, den stifft Minden zu er-
haltten , hoffentlich so viell difficultet nicht alß eben wegen der protestiren-
den , die denselben vor sich zu behaubten gedächten, geben, haben I. H. G.
mitt mehrerm remonstrirt, wie daß die catholische chur-, fürsten und
stende, alß de termino anni 1624 gerehdet, einhelliglich dahin geschloßen,
daß den stifft Minden die catholische bey dießem gesetzten termino vor
sich zu behaltten weren und gedächten, darbey, was wegen des Christiani
Lunneburgensis election vorgangen, und nebenst dem gantzen verfolg in
truck außgelaßen, in substantialibus recapitulirt und vermeldet, wie daß sie
vernommen, alß wan die herrn Kayserliche abgesandte wegen der sub
Christiano principe ultro angenommener catholischer coadiuterey
von
Ihrer Päbstlichen Heyligkeit und Kayserlichen Maiestet beschehenen cassa-
tion insoweith angestanden, daß darauß ein argumentum contra catholicos
zue formiren. Es were aber dießes viellmehr pro catholicis, dan wie ex ipsa
specie facti in den gegebenen reversalen gnugsamb erhellet, daß Christianus
princeps numquam nomine suo et proprio des stiffts Minden administration
gehabt, so hette auch keinen coadiutorem pro successione annehmmen kön-
nen , und were per ipsum actum reiectionis et cassationis coadiutoriae das
ius catholicorum desto mehr stabilirt. Herr graff von Trautmansdorff:
Dieße rationes weren guett und dienlich, und wan die Franzosen recht
farbe haltten würden, so würde auch mitt den protestirenden fortzukom-
rnen sein. I. H. G.: Sie hofften, die Franzosen würden ihrer öffters
geschehener zusagh ein gnügen thuen, und hette man gleichwohl auch in
omnem casum, wan ie alle recht, billigkeit, iura und zusagh soltten wollen
verworffen werden, dahin in zeitten mitt zu gedencken, wie man sich
gleichwohl mitt göttlicher gnad wieder alsolche anbetrohete gefahr und
gewaldt noch manutenirte. Herr graff von Trautmansdorff: Es seye
billich und nöthig, darauff zu gedencken, und würde woll, wan man itzo
zum schluß nicht kommen soltte, davon bey zeitten zu rehden sein. Wan
aber sich die vornehmbste, wie Churbayern betrohete, separiren woltten, so
köntten Ihre Kayserliche Maiestet es auch allein weder diß noch anders pro
religione catolica nicht erheben. I. H. G.: Churbayern schriebe nicht
mehr von einer separation, beklagte sich aber, daß dieße campagnia über
alsolche fehler vorgangen und sein land ohne einzige nützliche würckung
gueten theils verdorben, und daß andere das ihrige nicht mitt zutrugen,
köntte dem werck seinestheils auch allein nicht helffen. Herr graff von
Trautmansdorff: Auß den vorgangenen fehlern müßte man nicht argumen-
tiren , daß man solche continuative zue inhaeriren gedächte, man hette den
general geendert
, Ihre Kayserliche Maiestet ließen starck in ihren erb-
landen werben und thetten ihr eußerist dabey [...]. I. H. G.: An einer
rechtschaffener gueten zusammensetzung und verstendtnuß were ia freilich
viell glegen, und würde Churbayern, wan man sich allerseits recht dabey
angrieffe, seines theils nicht außsetzen. Herr graff von Trautmans-
dorff : Churbayern triebe gar starck darauff, daß quovis modo der fried zu
machen, und hette offters mitt der separation und seiner allein salvirung
getrohet, es schiene, daß Seine Churfürstliche Durchlaucht dero eignes
altter etwan apprehendirten; er graff vermainte aber, daß es eben Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht mehr nachdenckeris soltte veruhrsachen sich
zue separiren; der Kaiser konte nit friden machen, wan der gegentail nit
wolle: man hette gesehen, waß der Kaiser den coronis und den uncatholi-
schen die catholici nachgeben und gelassen, und dannoch wollen sie nit zu-
friden sein; hingegen dem Kayser noch catolischen die schuld kan geben
werden, das der frid nit erfolgt; wan der gegentail noch mer und alles, waß
er begert, erhallt, werde sich ein oder ander noch ubriger stand gewißlich
allein nit lang conservieren können. Hat die geheime Weisung Kurbranden-
burgs an Wittgenstein gesehen, wonach im Fall, daß für Vorpommern keine
genügende Satisfaktion geboten wird, Schweden ganz Pommern unter der
Bedingung geboten werden soll, daß ohne Entschädigung Brandenburgs
kein Frieden geschlossen wird. Nun würden die Schwedischen solches aner-
bieten , weiln sie ohnedas keinen großen lust zum frieden, gern annehmmen
und die sach in viele weeg noch schwerer machen. Die Brandenburger be-
haupten , die Einkünfte Magdeburgs und Halberstadts seien geringer als die
in Pommern abzutretenden; deshalb ist der Plan aufgetaucht, sie durch Ein-
ziehung einiger Magdeburger Dompräbenden zu erhöhen. W: Es würde
zweiffelsohne Brandenburg beraits gnugsamb remonstrirt sein, waß es mitt
der auff den Pommerischen landen gehabter expectanz vor eine beschaffen-
heit habe und wer die Schwedische wapffen erst ins reich eingefürt habe,
derentwegen dan so starck auff dem calculo der einkombsten nicht zu be-
stehen . Sonsten, wan man ie noch amore pacis etwas Churbrandenburg
zulagen soltte, so möchten sich bey den beeden dhombstifftern Magdeburg
und Halberstatt (welche doch beide den protestirenden rebus et tractatibus
sic stantibus vermutlich verbleiben) in examinirung der vorigen capitulatio-
nen finden, daß die thumbcapitull ansehenliche embter von den fürstlichen
taffelgüetern zue verbeßerung ihrer rhenten successive per capitulationes
[...] an sich bracht. Wan man nun deren eins oder anders, weiln ohne daß
die capitularn ansehenliche einkömsten, den fürstlichen intraden wieder
zulegtte, so möchte desto beßer auß den sachen zu kommen sein. Wel-
chen discurs beede herrn Kayserliche abgesandte apprehendirt, und der
herr Vollmari wegen des stiffts Minden dießes movirt, wie daß die protesti-
rende sich vernehmmen ließen, daß anno 1624 und auch vorhero ver-
scheidene von ihren religionsverwandten alda capitulares geweßen, die
soltten auch dem Christiano Luneburgensi darnach plenam administra-
tionem auffgetragen haben. I. H. G.: Ohne seye es nicht, daß etliche
protestirende canonici alda geweßen, auch deren noch wenig vorhanden.
Daß aber dieselbige, da die praelati nebenst anderen allezeitt catholisch
blieben, exclusis istis capitulariter nichts haben schließen noch administra-
tionem contra reversales und was mitt dem metropolitano verglichen,
haben aufftragen können, solches wirdt jedermenniglich ex ipso statu eccle-
siarum et capitulorum gnugsamb erkennen. Anbelangend die canonicos aca-
tholicos , möchte man sehen, wie derentwegen gleichsamb ein permutation
zu machen, daß dieselbe auff ein anders den protestirenden verbleibendes
thumbstifft, allwoh noch catholische, per modum permutationis transferirt
würden. Nähere Auskunft können der Mindener Dompropst und Dom-
dechant geben. Trauttmansdorff: Informationes würden ihme sehr lieb
sein zu vernehmen, und woltten ihrestheilß ihr bestes dabey thuen, wan die
Frantzosische nur ihrem versprechen nachkehmen. Verzögerungstaktik der
Franzosen bei den spanischen Verhandlungen.
Hinzu Krebs (Bayern): D’Avaux hat ihm die französische Friedensbereit-
schaft versichert, aber gefordert, bei Scheitern des Abschlusses mit Spanien
müsse das deutsche Haus Österreich der weiteren Unterstützung Spaniens
entsagen. Trauttmansdorff:
Pace cum Imperatore et imperio statuta
hetten sich Ihre Kayserliche Maiestet wie auch die reichsstend alberait
erklert, daß sie in den Spanischen krieg sich nicht einmischen werden.
Ille: Die Franzosen woltten die distinction nicht zulaßen, sondern pure
versichert sein, daß die principes Austriaci in Germania den Spanischen bey
ihrem krieg keinen succurs thuen woltten. Caesareani: Daß were ein
unbilliche sach, da die fürsten im reich ex ipsa propositione ab exteris
coronis facta die foedera einzugehen sich vorbehieltten, daß dem Kayser
abstrahendo a statu suo Imperatorio et imperio nicht solle seines sohns eigne
haereditet, wan sie von andern angefochten würde, verthettigen mögen
[...]. Und hette er graff von Trautmansdorff den comte d’Avaux letzt-
mahln , alß wegen dießes succursus und distinction quoad Caesarem et prin-
cipem Austriacum meldung geschehen, ihnnen gnugsamb versichert, daß
Ihre Kayserliche Maiestet und das reich sich in andere krieg nit einmischen
würden. Wan aber das privatinteresse domus Austriacae von Franckreich
soltte bekriegt werden, so wehren die Austriaci principes nit zu verdencken,
daß sie ut tales einander helffen. [...].
– W inkognito nach Osnabrück zu Trauttmansdorff, anwesend Volmar,
Reck, Buschmann . Bericht Ws über das Gespräch mit Longueville. Hilfs-
ersuchen wegen Minden, nachdem die Franzosen auch davon nicht außzu-
setzen sich erbotten. An den rationibus et fundamentis a parte catholico-
rum , die sach zu behaubten, ermangle es nicht, und werden sie den herrn
Kayserlichen ohne wiederholung gnungsamb bekandt sein. Wildeshausen,
wobei Münster in processu sich deßen von dem ertzstifft Brehmen angefan-
genen processus nicht so viell befahrte alß der Schwedischen proceduren, so
sie endtlich contra formam iuris in einigerley gestaldt ersehendem vortheill
vornehmmen möchten, consideriret. Dahero dan [...] der stifft Münster
sich zue verhüetung allerhand besorgenden ungelegenheiten, so von den
Schwedischen praetendenten zu befahren, zue der sachen volliger vergleich-
und auffhebung woll einige erträgliche sumb gelds erlagung über sich
nehmmen würde, damit vor allem die ansehenliche collegiata ecclesia cano-
nicorum in Wildshausen cum ipsa religione catholica in dem gantzen ambt
unbefahret sein und bleiben möchte. Die redditus und einkömbsten des
ambts Wildshausen möchten sich etwa auff ein 200 reichsthaler erstrecken,
dan die im ambtt glegene güetter collegiatae ecclesiae und anderen privatis
ibidem zustendig. Wegen der landschatzung köntte wedder Brehmen oder
Schweden dem stifft Münster einige rechnung machen, weiln solches zue
der underthanen selbst eignen und nicht des landsherrn besten verordnet
und angewendet; were sonsten, wan dergestalt gerechnet wollte werden, das
stifft Bremen, so vill milliones geben, praetio inaestimabile wie auch andere
ortter, die doch Schweden in infinitum praetendire. Daß sonsten wegen die-
ßer praetendirter pfandschafft es viell ein andere beschaffenheit alß mitt
der Bergstraß und andern hab, were den herrn Kayserlichen abgesandten
alberait vor dießem remonstrirt, und concerniren nebenst dießem noch
andere rationes status et religionis, wie dan in ratione status dem reich nicht
vorträglich, daß die Schweden alßo weith über die Weßer dißeits ihre po-
meria extendiren und gar woll eine vestung auß Wildshaußen machen
möchten. Man hette auch deßwegen von vertrawten personen guete nach-
richtung , daß die Generalstaden alsolche verenderung im stifft Münster
nicht allein ungern sehen, sondern ihrestheilß auch woll soltten mitt verhin-
deren helffen. Ratione religionis were auch dießes, daß in alle weg die
catholische religion bey so gestaldten sachen, es gienge auch mitt dem pro-
cessu oder tractatu, wie es woltte, weiln die protestirende in etlicher catho-
lischer landen und haubtstett, da ihre religion ein zeitthero geweßen, selbige
unperturbirt woltten gelaßen haben, in dießem ambt auch umb so viell
mehr ungeendert verpleiben müßte. Trauttmansdorff: Verspricht wei-
tere Bemühungen wegen Minden. Rationes und fundamenta hette man
gnugsamb vor sich, und wan sich der gegentheill damitt, wie es auch billich
und recht wehre, würde weißen laßen, so machte sich dabey die geringste
difficultet nicht, weiln man aber leyder in effectu erspürte, daß viele
sachen contra ipsam rationem et aequitatem woltten behaubtet werden, so
vernehme er gar gern des duc de Longevill sein erbieten, und daß ihme
I. H. G. dergestaldt erinnert und zugesprochen. Man soltte nur machen,
daß der comte d’Avaux sich dießer sach recht eifferig mitt annehme und
bey der vor dießem gegebener resolution bestünde, so würde man den stifft
Minden woll salviren. Wegen des ambts Wildeshausen vermainten die
Schwedische, eine gewonnene sach in camera zu haben, und bestunden gar
starck auff deßen überlaßung oder prosequirung des processus, man möchte
a parte Münster woll nachdencken, was gestalten sachen nach ahm dienlig-
sten , und obs nit etwan wegen anerbietung einiger geldsumb apertur zu
thun [...]. W: Will morgen mit d’Avaux reden, in der Hoffnung,
dieser werde sich der promessen und gegebener resolution woll erinneren
und dieselbe itzo, da es rechte zeitt were, nicht enderen. Die Churbranden-
burgische begerte satisfaction
Kayserliche sich woll zu erinneren wißen, daß die Schwedische selbsten vor
dießem austrucklich gesagt, daß wan schon Churbrandenburg die gantze
Pommerische landen zurucklaßen soltte, er bey dem stifft Halberstatt und
der Magdeburgischen expectantz seine gegensatisfaction gnugsamb hette.
Nun bliebe dem churfürsten noch ein guetter theill von den Pommerischen
landen, und hette man ex ipsa ratione status religionis et boni publici woll
auffzumercken, damitt der Calvinismus nicht endtlich propter viciniam
Casselanensem et Hollandorum gar zu mechtig und an solche vortheil-
haffte plätze der Weser gesetzet würde, daß endtlich das übrige auch nicht
mitt verzehre. Wobey dan die situationes locorum hinc inde in discursu
examiniret und die überlaßung der stadt Minden in eines protestirenden
herrn hände itzo gestaltten sachen nach von gahr großer consideration zu
sein erkandt worden. Und alß der herr graff von Trautmansdorff dabey
angedeutet, es würde wegen Churbrandenburg, den stifft Minden zu er-
haltten , hoffentlich so viell difficultet nicht alß eben wegen der protestiren-
den , die denselben vor sich zu behaubten gedächten, geben, haben I. H. G.
mitt mehrerm remonstrirt, wie daß die catholische chur-, fürsten und
stende, alß de termino anni 1624 gerehdet, einhelliglich dahin geschloßen,
daß den stifft Minden die catholische bey dießem gesetzten termino vor
sich zu behaltten weren und gedächten, darbey, was wegen des Christiani
Lunneburgensis election vorgangen, und nebenst dem gantzen verfolg in
truck außgelaßen, in substantialibus recapitulirt und vermeldet, wie daß sie
vernommen, alß wan die herrn Kayserliche abgesandte wegen der sub
Christiano principe ultro angenommener catholischer coadiuterey
Ihrer Päbstlichen Heyligkeit und Kayserlichen Maiestet beschehenen cassa-
tion insoweith angestanden, daß darauß ein argumentum contra catholicos
zue formiren. Es were aber dießes viellmehr pro catholicis, dan wie ex ipsa
specie facti in den gegebenen reversalen gnugsamb erhellet, daß Christianus
princeps numquam nomine suo et proprio des stiffts Minden administration
gehabt, so hette auch keinen coadiutorem pro successione annehmmen kön-
nen , und were per ipsum actum reiectionis et cassationis coadiutoriae das
ius catholicorum desto mehr stabilirt. Herr graff von Trautmansdorff:
Dieße rationes weren guett und dienlich, und wan die Franzosen recht
farbe haltten würden, so würde auch mitt den protestirenden fortzukom-
rnen sein. I. H. G.: Sie hofften, die Franzosen würden ihrer öffters
geschehener zusagh ein gnügen thuen, und hette man gleichwohl auch in
omnem casum, wan ie alle recht, billigkeit, iura und zusagh soltten wollen
verworffen werden, dahin in zeitten mitt zu gedencken, wie man sich
gleichwohl mitt göttlicher gnad wieder alsolche anbetrohete gefahr und
gewaldt noch manutenirte. Herr graff von Trautmansdorff: Es seye
billich und nöthig, darauff zu gedencken, und würde woll, wan man itzo
zum schluß nicht kommen soltte, davon bey zeitten zu rehden sein. Wan
aber sich die vornehmbste, wie Churbayern betrohete, separiren woltten, so
köntten Ihre Kayserliche Maiestet es auch allein weder diß noch anders pro
religione catolica nicht erheben. I. H. G.: Churbayern schriebe nicht
mehr von einer separation, beklagte sich aber, daß dieße campagnia über
alsolche fehler vorgangen und sein land ohne einzige nützliche würckung
gueten theils verdorben, und daß andere das ihrige nicht mitt zutrugen,
köntte dem werck seinestheils auch allein nicht helffen. Herr graff von
Trautmansdorff: Auß den vorgangenen fehlern müßte man nicht argumen-
tiren , daß man solche continuative zue inhaeriren gedächte, man hette den
general geendert
landen werben und thetten ihr eußerist dabey [...]. I. H. G.: An einer
rechtschaffener gueten zusammensetzung und verstendtnuß were ia freilich
viell glegen, und würde Churbayern, wan man sich allerseits recht dabey
angrieffe, seines theils nicht außsetzen. Herr graff von Trautmans-
dorff : Churbayern triebe gar starck darauff, daß quovis modo der fried zu
machen, und hette offters mitt der separation und seiner allein salvirung
getrohet, es schiene, daß Seine Churfürstliche Durchlaucht dero eignes
altter etwan apprehendirten; er graff vermainte aber, daß es eben Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht mehr nachdenckeris soltte veruhrsachen sich
zue separiren; der Kaiser konte nit friden machen, wan der gegentail nit
wolle: man hette gesehen, waß der Kaiser den coronis und den uncatholi-
schen die catholici nachgeben und gelassen, und dannoch wollen sie nit zu-
friden sein; hingegen dem Kayser noch catolischen die schuld kan geben
werden, das der frid nit erfolgt; wan der gegentail noch mer und alles, waß
er begert, erhallt, werde sich ein oder ander noch ubriger stand gewißlich
allein nit lang conservieren können. Hat die geheime Weisung Kurbranden-
burgs an Wittgenstein gesehen, wonach im Fall, daß für Vorpommern keine
genügende Satisfaktion geboten wird, Schweden ganz Pommern unter der
Bedingung geboten werden soll, daß ohne Entschädigung Brandenburgs
kein Frieden geschlossen wird. Nun würden die Schwedischen solches aner-
bieten , weiln sie ohnedas keinen großen lust zum frieden, gern annehmmen
und die sach in viele weeg noch schwerer machen. Die Brandenburger be-
haupten , die Einkünfte Magdeburgs und Halberstadts seien geringer als die
in Pommern abzutretenden; deshalb ist der Plan aufgetaucht, sie durch Ein-
ziehung einiger Magdeburger Dompräbenden zu erhöhen. W: Es würde
zweiffelsohne Brandenburg beraits gnugsamb remonstrirt sein, waß es mitt
der auff den Pommerischen landen gehabter expectanz vor eine beschaffen-
heit habe und wer die Schwedische wapffen erst ins reich eingefürt habe,
derentwegen dan so starck auff dem calculo der einkombsten nicht zu be-
stehen . Sonsten, wan man ie noch amore pacis etwas Churbrandenburg
zulagen soltte, so möchten sich bey den beeden dhombstifftern Magdeburg
und Halberstatt (welche doch beide den protestirenden rebus et tractatibus
sic stantibus vermutlich verbleiben) in examinirung der vorigen capitulatio-
nen finden, daß die thumbcapitull ansehenliche embter von den fürstlichen
taffelgüetern zue verbeßerung ihrer rhenten successive per capitulationes
[...] an sich bracht. Wan man nun deren eins oder anders, weiln ohne daß
die capitularn ansehenliche einkömsten, den fürstlichen intraden wieder
zulegtte, so möchte desto beßer auß den sachen zu kommen sein. Wel-
chen discurs beede herrn Kayserliche abgesandte apprehendirt, und der
herr Vollmari wegen des stiffts Minden dießes movirt, wie daß die protesti-
rende sich vernehmmen ließen, daß anno 1624 und auch vorhero ver-
scheidene von ihren religionsverwandten alda capitulares geweßen, die
soltten auch dem Christiano Luneburgensi darnach plenam administra-
tionem auffgetragen haben. I. H. G.: Ohne seye es nicht, daß etliche
protestirende canonici alda geweßen, auch deren noch wenig vorhanden.
Daß aber dieselbige, da die praelati nebenst anderen allezeitt catholisch
blieben, exclusis istis capitulariter nichts haben schließen noch administra-
tionem contra reversales und was mitt dem metropolitano verglichen,
haben aufftragen können, solches wirdt jedermenniglich ex ipso statu eccle-
siarum et capitulorum gnugsamb erkennen. Anbelangend die canonicos aca-
tholicos , möchte man sehen, wie derentwegen gleichsamb ein permutation
zu machen, daß dieselbe auff ein anders den protestirenden verbleibendes
thumbstifft, allwoh noch catholische, per modum permutationis transferirt
würden. Nähere Auskunft können der Mindener Dompropst und Dom-
dechant geben. Trauttmansdorff: Informationes würden ihme sehr lieb
sein zu vernehmen, und woltten ihrestheilß ihr bestes dabey thuen, wan die
Frantzosische nur ihrem versprechen nachkehmen. Verzögerungstaktik der
Franzosen bei den spanischen Verhandlungen.
Hinzu Krebs (Bayern): D’Avaux hat ihm die französische Friedensbereit-
schaft versichert, aber gefordert, bei Scheitern des Abschlusses mit Spanien
müsse das deutsche Haus Österreich der weiteren Unterstützung Spaniens
entsagen. Trauttmansdorff:
hetten sich Ihre Kayserliche Maiestet wie auch die reichsstend alberait
erklert, daß sie in den Spanischen krieg sich nicht einmischen werden.
Ille: Die Franzosen woltten die distinction nicht zulaßen, sondern pure
versichert sein, daß die principes Austriaci in Germania den Spanischen bey
ihrem krieg keinen succurs thuen woltten. Caesareani: Daß were ein
unbilliche sach, da die fürsten im reich ex ipsa propositione ab exteris
coronis facta die foedera einzugehen sich vorbehieltten, daß dem Kayser
abstrahendo a statu suo Imperatorio et imperio nicht solle seines sohns eigne
haereditet, wan sie von andern angefochten würde, verthettigen mögen
[...]. Und hette er graff von Trautmansdorff den comte d’Avaux letzt-
mahln , alß wegen dießes succursus und distinction quoad Caesarem et prin-
cipem Austriacum meldung geschehen, ihnnen gnugsamb versichert, daß
Ihre Kayserliche Maiestet und das reich sich in andere krieg nit einmischen
würden. Wan aber das privatinteresse domus Austriacae von Franckreich
soltte bekriegt werden, so wehren die Austriaci principes nit zu verdencken,
daß sie ut tales einander helffen. [...].