Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 I 20

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1647 I 20
Sonntag Mitteilung an Chigi: Nachrichten aus Osnabrück.
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– Mitteilung der Mainzer: Da die Ksl. drängen, soll die Baseler Sache
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morgen beraten werden. Vorher soll ohne die Bayern im Kurfürstenrat die
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Neuburger Eingabe

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Betr. die Neuburger Rechte an der Pfälzer Kur; vgl. APW [ III A 1,1 S. 701ff ] .
dahin beantwortet werden, daß die Hauptberatung bis
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zur Rückkehr der Sächsischen verschoben wird. W: Sagt die Teilnahme
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zu, obwohl beide Punkte fast beschwerlich.

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Anfrage bei Haslang. Dieser meint, obwoln der Baseler praetension und
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suchen res mali exempli, daß darin beßer zu willfahren, sonderlich da es
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doch nur umb die exemption a camera zu thun seye, alß per negativam
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newe moras dem reich zu veruhrsachen. Beym zweitten hette er lieber ge-
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sehen , wan die vorhabende proposition ganz vermitten und außgestelt wer-

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den mögen, allermaßen er mit dem Churmainzischen canzler [...] reden
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wolte. – [...]

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3–9 Diesen – angedeuttet] am Rande: non communicatur.
Diesen tag wird I. H. G. vom Oßnabruckischen dhombprobsten

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Johann Werner von Leerodt.
per tertiam
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personam ahn hand gegeben und vorgeschlagen, nachdem die stiffter
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Oßnabruck und Minden solcher gestalt von den uncatholischen würden
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angefochten und begert, daß darauff coadiutores acatholici angenommen,
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ob nicht zu salvirung des stiffts Oßnabruck I. H. G. den conte d’Avaux
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zum coadiutorn ernennen möchten, worauff I. H. G. nichts geandworttet,
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nur angedeuttet, daß man ihm mochte sagen, I. H. G. wolten von keinem
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coadiutorn horen, dan endweder wurde der stifft Oßnabruck den uncatho-
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lischen , quod Deus avertat, pleiben, solchen falß auf einen catholischen
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coadiutorn zu gedencken vergeblich, solte man aber einen uncatholischen
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annehmen, sey gegen das gewissen, darzue kein catholischer yemaln werde
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rathen. Wans bey den catholischen verpliebe, hette Gott I. H. G. die genad
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geben, daß sie noch in solchem stand und vigore, daß verhoffen, ihrem
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stifft noch mehrere jahr gebührend vorzustehen, ehe sie einen coadiutorn
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würden vonnötthen haben. Wobey dieses zu notiren, daß der conte
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d’Avaux vor ungefehr 14 tagen, ehe er abgeraist, gegen einen seiner
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vertrawten laßen vernehmen, man müste sehen, daß man ein und andern
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mehrers obligirte, sich der catholischen und sonderlich der stiffter anzue-
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nehmen , nit unklar auff den cardinal Mazzarin deuttend, zumaln, alß der
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confident gefragt, wie mans angreiffen mocht, dieß oder jenen zu obligiren,
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er Avaux geandworttet, mit ein oder dem andern stifft. Worauf der andere,
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daß aber alle bißthumber mit ihren häubtern versehen, mit den andern
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hetten die Franzosen zu lang gewartt und zuegesehen, daß sie den uncatho-
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lischen weren in die hand kommen. Subiunxerat der d’Avaux: Hic ubi
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sumus, den stifft Munster mainend, solte man dem cardinal Mazzarino an-
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tragen etc., auß welcher bewandnus der vorschlag mit dem conte d’Avaux
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nit zwarn frembd, aber doch pro imperio und die posteritet nit ohne
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sondere gefahr vorkommen.

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