Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 I 8

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1647 I 8
Dienstag

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28 Eltz – Privatsachen ] am Rande: ad Bavarum omittatur.
Eltz (Trier) bei W. Privatsachen. – Oldenburger
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Gesandter

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Anlage 2 (Kreditiv des Oldenburger Gesandten): fehlt.
bei W: Weserzoll. W: Rät gemäß Trauttmansdorffs Absich-
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ten zu einem Vergleich. Der Gesandte grundsätzlich einverstanden,
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doch müsse das Angebot von der Stadt Bremen kommen. Einer Entschei-
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dung des Kaisers und des Kurkollegs wird Oldenburg sich beugen, doch
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sind die bisherigen Oldenburger Unkosten zu berücksichtigen. W: Köln
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wird mit den übrigen Kurfürstlichen gehen, doch muß die Sache bei den
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Ksl. unterbaut werden. – Von vertrawter hand: Schreiben von Salvius an
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d’Avaux

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Anlage 3 (Salvius an d’Avaux): fehlt.
. – [...]

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Anlage 4 (Memorial wahrscheinlich betr. Hildesheim): fehlt; es sollte durch Buschmann
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und die Hildesheimer d’Avaux zugestellt werden, der sich jedoch für diesen Tag ent-
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schuldigte .
.

[p. 670] [scan. 10]


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W bei den Spaniern. Vortrag Buschmanns: 1. Bevergern, 2. Rheinberg, 3. lo-
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thringischer
Einfall in Lüttich. Spanier: 1. Hetten zwar ihrestheils wegen
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Bevergern kein eigentlichen bericht, was es darumb für eine beschaffenheit
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habe, wan aber dem könig darahn nie kein recht zugestanden, so können sie
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auch auff die Staden oder den princen von Oraigne keines transferiren, und
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werde also ihr consens oder bewilligung Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
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tanquam tertio nicht praeiudiciren. 2. Wünschen Kurköln die Wiederein-
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räumung
, befürchten aber, daß ihre interposition wegen der statt Rheinberg
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von schlechter würckung sein werde. 3. Die Einquartierung hat ohne Vor-
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wissen
Castel Rodrigos stattgefunden, auch hat der herzog seine generals-
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patenten nicht von dem könig, sondern vom Kayser. Sie haben schon an
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Castel Rodrigo geschrieben und wollen es wiederholen. Hierauff haben
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I. H. G. replicando erstlich erleuttert, was es mit dem ambt Bevergern für
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eine bewandtnus und der prinz von Oraigne den geringsten grund seiner
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darauff führender praetension nicht habe. Und obwol nicht ohne, daß
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durch ihr der Spanischen consens Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht und
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dero stiffts Münster gerechtsambe nichts praeiudicirt werden konne, so seye
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doch leichtlich zu gedencken, daß die sach schwerer dadurch gemacht, der
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prince von Oraigne auch ein newen titul oder wenigst praetext darauß neh-
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men , villeicht auch die coron Spanien pro evictione würde obligiren wollen.
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So habe es auch mit Rheinberg diese beschaffenheit, daß die Staden ganz
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keinen vortheyl, zumalen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht die gefälle
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wie auch gebott und verbott daselbst noch iederzeit verpliben, sondern vil-
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mehr schaden und last von der besatzung haben, und daher sich sovil leich-
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ter , wan nur die Spanische sich darumb mit ernst annehmen wolten, zu der
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außraumung disponiren lassen würden, davorab auff erfolgenden frieden
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sie der besatzung daselbst nicht vonnöthen haben. Illi: Plieben bey dem
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vorigen, daß nemblich ihre bewilligung auff Bevergern sich weitter alß
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auff dasjenig, was dem könig oder hauß Burgundt villeicht yemals daran
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zugestanden, nicht erstrecken könne, und würden sie sich auch zu einiger
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eviction nicht verbinden, auch solche cautelam in dem begriff selbiges arti-
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culs gebrauchen, daß darauß dem stifft Münster nichts verfängliches zuge-
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zogen werden möge. Wegen Rheinberg wüsten sie nichts fruchtbarlichs zu
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verrichten, dan sie schon erfahren, wie wenig die Stadische in andern wich-
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tigen puncten auff ihr erinnern gewichen. Peñaranda: Lothringische
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Truppen; das Reich darf den Herzog bei den Verhandlungen nicht verlas-
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sen
, da er sich sonst mit anderen Unzufriedenen zusammentun und das
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reich noch weitter infestieren kann.

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Schreiben Bischopings

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Anlage 5 (Bischoping an W wohl 1647 I 8): fehlt; München II K. schw. 2233.
– Abschluß des spanisch-staatischen Friedens, der
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jedoch vor Abschluß mit Frankreich nicht publiziert werden soll

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Vgl. F. Dickmann S. 303f.
. Sonsten
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befunden sich noch circa punctum religionis ein und ander gleichwoln ge-

[p. 671] [scan. 11]


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ringe difficultet, in specie in der meyerey zu Herzogenbusch und sonst.
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Nun sollen auch im ubrigen, wie man vernimbt, die articuli pacis für die
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catholische sehr schlecht und in den Uniirten Provinzen weder publicum
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noch privatum exercitium außbehalten sein.

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