Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 43) Osnabrück 1645 Dezember 30 / 1646 Januar 9
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Osnabrück 1645 Dezember 30 / 1646 Januar 9
Sachsen-Altenburg A I 1 fol. 338–340’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Magdeburg A I
fol. 436’–444, Magdeburg B fol. 198’–203, Pommern A fol. 44–45, Sachsen-Gotha A II
fol. 236–237, Sachsen-Weimar A I fol. 522’–524’, Sachsen-Weimar B III fol. 38’–41,
Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I fol. 135’–138 [Konzept Geißel], den
Druck in Meiern II, 180ff. (nur die ersten beiden Umfragen).
Bericht der schwedischen Gesandten an die zu ihnen entsandten fürstlichen und städtischen De-
putierten über die Eröffnung der schwedischen Replik an die Kaiserlichen
Zur schwed. Replik vom 7. Januar 1646 s. [ Nr. 29 Anm. 4 ] .
Deputation zu den Kaiserlichen: Bitte um Mitteilung ihres Protokolls über die Eröffnung der
schwedischen Replik und um Beförderung der Gravaminaverhandlungen . Exzellenztitel-Streit:
Einstellung der fürstlichen und kurfürstlichen Gesandten in Münster. Beabsichtigte Sondierung
Raigerspergers über die Bereitschaft der Kurfürstlichen, den Exzellenztitel-Anspruch stillschwei-
gend fallenzulassen. Anfrage Kurbrandenburgs zum Vollstaendigen Gutachten der Evangeli-
schen Stände zu Oßnabrueck, wie solches auf beyder Cronen Propositiones und die Kayser-
liche Responsiones ist ausgelieffert worden, Gravamina politica IV (Beschwerde über Ein-
griffe des kurfürstlichen Kollegiums)
Wie [ Nr. 76 Anm. 2 ] .
(Im Quartier der Magdeburgischen zu Osnabrück.) Anwesend: Magdeburg (Direktorium), Sach-
sen -Altenburg / Sachsen-Coburg, Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha / Sachsen-Eisenach, Braun-
schweig -Lüneburg-Celle / Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen / Braunschweig-Lüneburg- Ka-
lenberg (/ Baden-Durlach), Pommern-Stettin / Pommern-Wolgast
Darmstadt , Mecklenburg-Schwerin / Mecklenburg-Güstrow, Anhalt, Wetterauische Grafen.
Magdeburgisches Direktorium . Welchergestalt am sontage, [ dem 28.
Dezember 1645 / 7. Januar 1646 ] , beliebet worden, bei denen königlich
Schwedischen herren plenipotentiariis per deputatos zu vernehmen, was bei
eröfnung der Schwedischen replic vorgangen, sei bekant . Weil nun die her-
ren deputirten heute vormittag audients erlanget und gesonnen weren, ihr[ e ]
relation zu thuen, hette er ansagen laßen, und würde aus beschehender rela-
tion zu vernehmen sein, was ferner bei der sache zu thuen.
Sachsen-Altenburg und Coburg . Wir thaten ümbständliche relation.
Weil aber solche im diario
Wie [ Nr. 56 Anm. 6 ] .
schreiben .
31 Wir – relation] Nach Sachsen-Weimar A I referierte Sachsen-Altenburg und Coburg.
Sie hätten gestern [ am 29. Dezember 1645/8. Januar 1646 ] frühe bey herrn Oxenstirn
audienz gesuchet, der sich aber mit dem vorstehenden posttag, worbey sie ihre zu Mün-
ster bey denn herrn Franzosen und hier bey denn herren Keyserlichen gehabte expedi-
tiones zugleich und ungesäumet referiren und notificiren müsten , entschuldigt, und
anheut umb 8 uhr assignation gethan, umb welche zeit sich die Deputierten eingefunden,
ein gutes neues Jahr gewünscht, für die erhaltenen Informationen gedankt und um das Proto-
koll der Replik gebeten hätten .
Darauf hätte herr Oxenstirn contestirt, er und herr Salvius hörten gern, daß fürsten und
stände die apertur wohl aufgenommen. Sie hätten sich am 7. Januar mit den Kaiserlichen
praeliminariter über den verweigerten Paß für Herzog Karl von Lothringen und die verwei-
gerten Pässe für die portugiesischen Gesandten sowie über den Modus tractandi verständigt.
Im ende weren sie beederseits mündlich, iedoch salvo iure, zu tractiren einig worden,
wiewohln die Keyserlichen soviel zu vernehmen gegeben, daß sie nit abgeneigt gewest,
wenigstens den punctum satisfactionis in schrifften zu erörtern. Zufolge nun solcher
vergliechenen abrede weren sie zwar bey den contentis der allerseits hinc inde außge-
stellten propositionen und gegendeclarationen
Siehe [ Nr. 79 Anm. 12 ] .
classes, wie littera B
Dem Protokoll ist eine Übersicht Dispositio seu Methodus tractandi circa Replicas Corona-
rum beigefügt ( Sachsen-Weimar A I fol. 527; Druck: Meiern II, 260f. ). Es ist nicht gesagt,
daß diese Dispositio am 7. Januar übergeben oder erstellt wurde: Das Weimarer Protokoll
wurde mit Relation Nr. 32 am 31. Dezember 1645/10. Januar 1646 überschickt (s. Sachsen-
Weimar A I fol. 518), womit der Terminus ante quem für die Dispositio gegeben ist.
bey der amnistia hätten die Keyserlichen nochmaln den terminum a quo auf annum 1630
und den begriff dahin gestellt, wie der zu Regenspurg anno 1641 formirt
Siehe [ Nr. 19 Anm. 83 ] .
per cassationem effectus suspensivi publicirt worden
Bezug auf das Kayserliche Edict, die Aufhebung des Effectus suspensivi der Anno 1641.
publicirten Amnestiæ Generalis betreffend, von 1645 X 10 (s. [ Nr. 29 Anm. 31 ] ).
aber hätten auf annum 1618 getrungen und verschiedene particularia mit eingemenget,
weren auch erböthig, das von herrn Milonio gehaltene protocoll, sobalden er es mit dem
Kayserlichen legationssecretario Schrödern concordirt, formaliter zu communiciren
Mylonius und Schröder hatten beide protokolliert (s. [ Nr. 79 Anm. 8 ] ). Oxenstierna gab das die
schwed. Replik enthaltende Protokoll erst am 21. Januar den sachsen-altenburgischen Ges. und
stellte ihnen frei, es weiterzuleiten ( Sachsen-Altenburg A III fol. 16 s. d. 1646 I 11 [/21]).
Diese gaben es am 23. Januar Krull, damit er es per dictaturam privatam verbreite ( Magde -
burg G II fol. 241 s. d. 1646 I 13 [/23]). Grund für die Verzögerung und die formlose Wei-
tergabe war ein frz. Ersuchen: Die frz. Ges. hatten am 11. Januar in Münster eine Deputation
aus allen Ständen zu sich erfordert, um diese über die Replik zu informieren. Die Stände hat-
ten dieses Ansinnen als dem Reichsherkommen zuwider abgelehnt (s. die diesbezügliche Bera-
tung in APW III A 1,1 Nr. 61), worüber die Franzosen verärgert waren, so daß sie die Wei-
tergabe ihrer Replik aufhielten und die Schweden baten, ebenso zu verfahren, s. magdeburgi-
sche Unterthänigste relation Nr. 1 s. d. 1646 I 8 [/18] (in: Magdeburg F III fol. 27–33’,
hier fol. 31–31’); APW III C 3,1, 350 Z. 21–36, 351 Z. 8–30, 352 Z. 14–30, 353 Z. 18–35,
356 Z. 3–7.
Ratione gravaminum hätten sie sich bevorab deß orts halben, wo die zu tractiren, nichts
herausgelaßen, sondern nur, zu hören und mit den Münsterischen, welche künfftigen
donnerstag, [ den 1./11. Januar 1646 ] , zu dem ende herüberkommen würden
Siehe [ Nr. 79 Anm. 24 ] .
conferiren und sodann zu antwortten, resolution gefaßet.
Bey der satisfaction hätten sie, Sueci, Schlesien und anders begehret, welcher punct und
sonderlich das wortt „Schlesien“ die herren Kayserlichen am meisten geschmerzet, in-
deme sie bey keinem andern petito nicht〈s〉 sonders geandet. Worauf sie, Sueci, sich im
ende erclähret, es müßen alle puncten vorhero geschloßen und der stände consens und
belieben eingehohlet werden, eher man einen vor richtig halten könne. Und werde es
sich circa satisfactionem schon schicken, wann satisfactio statuum vorhergegangen, wel-
che sie pro potissima parte pacis ermeßen. Deß andern wegen sollte sich der friede nicht
zerschlagen etc.
In Magdeburg A I steht über die Anwesenheit der schwedischen Gesandten: Herr Oxen-
stierna erst allein etc., darnach Salvius derzukommen etc.
Ebenda über den Bericht der Deputierten, die Satisfaktionsforderungen Schwedens betref-
fend : Satisfactio: Schlesien undt etzliche andere stück etc. sine denominatione etc. Das
protocoll werde es geben etc. [ Nach Schlesien folgt ein P, und am Rande ist notiert: ] Carp-
zow : Pommern; Lampadius, Megapolitanus : Hette es nicht gehöret.
Magdeburgisches Direktorium . Sage nomine collegii und für sich de-
nen herren deputirten danck für die bemühung und report. Dieweil nun zu
vernehmen, daß die königlich Schwedischen herren plenipotentiarii anerbo-
ten , das gehaltene protocoll über der mündlichen replic zu communiciren,
müße man es erwarten, und stehe dahin, was ferner zu deliberiren.
Sachsen-Altenburg und Coburg . Hielte auch dafür, man müße des
protocols erwarten.
1–5 Sage – deliberiren] In Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I ist am
Rande vermerkt: Nota: Die Frantzosen begeren pro satisfactione das gantze Elsaß, Bry-
sach , Philipsburg
Die am 22. November formulierten, endgültigen frz. Friedensbedingungen lauteten, die terri-
torialen Forderungen betreffend: Ober- und Unterelsaß, Breisach und Philippsburg. In der
Replik wurden außerdem genannt: Breisgau und die vorderösterreichischen Waldstädte [ =
Waldshut, Laufenburg, Säckingen, Rheinfelden ] , s. Summa capita eorum, quæ loco Replicæ
[…] Gallici Plenipotentiarii […] oretenus fusius exposuerunt, Ad Art. XIII. ( Meiern II ,
202 ; Dickmann , 249; Repgen , Verhandlungstechnik, 71ff. [ dort, 71, die einschlägige Passage
aus Contarinis Protokoll, das von der durch die frz. Ges. korrigierten und dann den Ksl.en
präsentierten Fassung in einem wesentlichen Punkt abweicht ] ; Stievermann , 257).
burg , in specie Wissmar, stifft Bremen, Halberstatt, Verden, Minden, Ossnabrugk etc.
Schweden forderte Pommern mit Kammin, Wismar mit Poel und Walfisch, Warnemünde,
Bremen, Verden, und hatte in seiner Replik außerdem ganz Schlesien (s. [ Nr. 79 Anm. 22 ] ) so-
wie die Erz- bzw. Hochstifte Magdeburg, Halberstadt, Minden und Osnabrück genannt
(APW II C 1, 846ff.; schwed. Replik, Klasse 2,1: Satisfactio Coronarum, schwed. Protokoll,
Meiern II, 197 ; Dickmann , 249).
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach . Stelle auf nachdencken,
ob man nicht herrn graf Trautmansdorff[ s ] excellenz ümb communication
ihres protocols auch per deputatos ersuchen
deputatis.
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg.
6–7 Hielte – erwarten] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I: Altenburg
referirt, daß sie nach dem eßen bey Österreich gewesen. Der gefragt, waß am sontag,
[ dem 28. Dezember 1645/7. Januar 1646 ] , vorgela[ u ]ffen. Wer{e} perplex darüber gewe-
sen , hofft{e} doch, es wurdten die Kayßerlichen gesandten alles communiciren.
Sie, die Altenburgischen, hetten gefragt de puncto gravaminum, ob noch nichtst [ ! ] zu
Munster geschloßen.
Ille: Conclusum esse, daß pari passu sie solten vorgenommen werden
Am 2. Januar 1646 war von den kath. Ständen mit Rücksicht darauf, daß die eigentlich
erwünschte Suspension der Gravamina nicht durchsetzbar schien, beschlossen worden, diese
pari passu mit den Haupttraktaten vorzunehmen, s. APW III A 4,1, 86 Z. 22–26, 87 Z. 4f.,
89 Z. 12ff. und 23–27, 90 Z. 22f., 91 Z. 6ff. (dort, im Conclusum, nicht deutlich formuliert).
wunderten sich, daß man itzo so hart daruff tringe, dergleichen noch nie geschehen.
Wan man daruff bleibe, wurdte nit zu tractiren sein. Etliche termini offendirten einen
und den andern standt. De loco: Weil die catholici gleichsamb rei, musten wir ihr forum
suchen. Hette uff eine separation der gravaminum gezielet etc.
tion , das man dero gesandten ersuche.
Wiederholte wegen Baden-Durlach dieses votum suo loco et ordine.
Pommern-Stettin und Wolgast, Hessen-Kassel, Hessen-Darm-
stadt und Mecklenburg-Schwerin und Güstrow . Wie Weymar.
Anhalt . Hielte selbst dafür, daß denen herren Keyserlichen gesandten diese
ehre zu erweisen
schen uf ihr erfordern gewesen.
Wetterauische Grafen . Wie vorsitzende.
Magdeburgisches Direktorium . Also sei man einig, daß die Kayser-
lichen herren gesandten zu ersuchen. Nun entstehe die frage, per quos.
Magdeburg . Die heute bei den Schwedischen gebraucht worden.
Sachsen-Altenburg und Coburg . Conformirten uns gerne, daß die
Keyserlichen herren commissarii ümb das protocoll zu ersuchen. Per quos,
stelleten wir dahin, wolten uns gerne gebrauchen laßen und denen condepu-
tatis unser votum gegeben haben.
tung zu ersuchen, stünden wir an, dieweil solche communication gesamten
ständen geschehen müste, welches dan zu bitten und zumal auch dieses, daß
sie ohne der stände wißen und einwilligung nichts schließen möchten. Es
könne auch zugleich wegen der gravaminum anregung geschehen, daß sie die
tractaten befördern helffen wolten. Würden sie nun der Schwedischen herren
gesandten erwehnen und daß wir bei ihnen gewesen, könne man anzeigen,
daß es uf ihr erfordern geschehen, und würden es mehr thuen. Verhofften, sie
würden es nicht ungleich vermercken, dan wir nicht allein uf solche masse
ihre eigentliche meinung und absehen erforschen, sondern auch monendo et
dehortando das unserige dabei thuen könten.
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach . Wie Altenburg.
ob die catholischen abgesandten alhier zuvor auch zu ersuchen.
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg .
Hielte dafür, man könne den Kayserlichen herren gesandten wol anzeigen,
daß die Schwedischen eine deputation der stände zu sich begehret und wir
uns hierdurch von denen catholischen ständen nicht separiren wolten.
daß sie die tractaten super gravaminibus befördern mögten. Vermeine, man
solle vorige deputatos gebrauchen, iedoch wolle er hierin indifferent sein.
Pommern-Stettin und Wolgast . Daß die Kayserlichen zu begrüßen, sei
einmüthig geschloßen. Die deputation quoad personas stelle er dohin, müße
aber seiner churfürstlichen durchlaucht notturfft der deputation halber
nochmals reserviren, wie er jüngst gethan . Was anzubringen, dahin wolte
behutsam zu gehen sein, damit die Keyserlichen nicht gedencken möchten,
man wolle sie praeteriren und Suecis adhaeriren.
Derohalben [ 1. ] praeoccupando solches ihnen anzuzeigen, daß es uf der
Schwedischen erfordern geschehen und daß sie angedeutet, sie wolten also
tractiren und mit den ständen communiciren. Wir hetten es nicht können
abschlagen, und würden bei Kayserlicher majestät sie es entschuldigen.
2. Weren sie auch ümb communication zu ersuchen mit anzeige, man hette
sich zwar erinnert, daß es ingesamt geschehen sollen. Dieweil man aber mit
den catholischen ständen ad publicam consultationem noch nicht kommen,
betten wir es a part thuen müßen.
doch von ihnen dem Churmaintzischen directorio würde zugeschickt wer-
den
Mit der Diktatur des ksl. Protokolls der schwed. Replik wurde am 20. Januar 1645 begonnen
(s. [ Nr. 29 Anm. 4 ] ).
3. Vermeine er, daß auch wegen der gravaminum ansuchung zu thuen.
Hessen-Kassel . Sei einig, daß es durch vorige deputatos geschehe, mit
denen ingredientibus wie Lüneburg.
Hessen-Darmstadt . Weil per maiora die deputation geschloßen, halte er,
daß vorige deputirten zu gebrauchen und zu ersuchen. Wegen der ingredien-
tien wie Lüneburg und daß es geschehe per modum relationis.
Mecklenburg-Schwerin und Güstrow . Condescendire derjenigen mei-
nung , so Braunschweig angedeutet und Darmstadt wiederholet. Were auch
einig, daß der gravaminum zu gedencken.
Anhalt . Hette wegen der personen und ingredientien des anbringens nichts
zu erinnern, sondern laße’s bei vorstimmenden.
Wetterauische Grafen .
15 Wie vorsitzende] Magdeburg A I: Zu wüntschen, daß mann mit catholischen insge-
sambt [ übereingekommen sei ] . Weil aber zeit zu kurtz etc., feria etc., catholische möch-
ten [ sich ] nicht derzu verstehen etc., ergo fiat ab evangelicis per modum relationis etc.
[ Es sei um ] beförderung der gravaminum zu bitten etc. Sueci hetten gebethen, mittel an
die handt zu geben etc. circa gravamina etc.
Magdeburgisches Direktorium . Der schluß gehe dahin, daß die Kay-
serlichen herren gesandten durch vorige deputirte zu ersuchen des inhalts,
wie in vorkommenen votis enthalten, welche sich dan zur audients würden
angeben laßen .
Sachsen-Altenburg und Coburg .
denburgischen ihren abschied genommen, blieben wir andere abgesandten
17 ersuchen] In Magdeburg A I folgt: Civitatibus per me indicabitur etc. Argentinensi
Marcus Otto. Er führte das Direktorium im SR (s. [ Nr. 1 Anm. 8 ] ).
noch beisamen,
1–3 und – vermeldet] Der altenburgische Bericht nach Sachsen-Weimar A I: Herr Richters-
berger habe der churfürstlichen gesandten affectirten excellenztituls wegen, deßen er in
gegenwart deß Pomerani Wesenbecii nicht gedencken mögen, gemeldet, daß er mit den
catholischen zu Münster dieser sache halber selbsten geredet und dem Culmbachischen
und Wirtembergischen
Es muß Burckhardt gemeint sein, denn dessen Kollege Varnbüler war wenige Tage vor dem
20./30. Dezember 1645, aus Stuttgart kommend, in Osnabrück eingetroffen, wo er am 20./
30. Dezember Lampadius besuchte, s. Relation des Lampadius an Hg. Christian Ludwig von
Braunschweig-Lüneburg von 1645 XII 26 [/1646 I 5] (in: Braunschweig-Lüneburg-
Kalenberg A III fol. 500–502’, hier fol. 500’–501).
meinung und wie sich dieser neuerung zu entbrechen. Die sich alle dahin ercläret, man
solle denn churfürstlichen den titul nicht geben, weill sie etwas besonders gewißlich
darunder suchen. Dr. Reigersberger, legatus Moguntinus, habe ihn berichtet, ihre chur-
fürstliche gnaden
Ebf. Anselm Kasimir Wambold zu Umstadt, Kf. von Mainz (1582–1647 X 11), Ebf. seit 1629
(Wahl) bzw. 1630 (Bestätigung). Er hatte 1631 bis 1636, als Mainz schwed. besetzt war, im
Exil in Köln gelebt und floh erneut aus Mainz, als die Stadt im September 1644 von den
Franzosen besetzt wurde. Anselm Kasimir lebte bis zu seinem Tod in Frankfurt; politisch war
er stets kaiserfreundlich orientiert (Victor Loewe , 174ff.; Gauchat , 245; Jürgensmeier , 85;
Jürgensmeier , Kurmainz, 92f.).
aber gleichwohln, daß theils dem Veneto
Contarini (s. [ Nr. 14 Anm. 13 ] ).
Als er, Austriacus, dargegen gemeldet, wie, wann es keiner ex principibus mehr thete, ob
man es ex parte electorum nicht tacite ohne schimpf könnte fallenlaßen, dieß were ja
beßer, als wann mann’s publice contradicirte und die herren electores dannoch ihre in-
tention nicht erhielten, hätte er, Moguntinus, die sache auf nachdencken genommen.
Herr Giffen
Johann von Giffen (um 1600–1656), seit 1626 bfl. straßburgischer Rat, 1628–1633 und seit
1650 bfl. Vogt zu Schirmeck, ein Verwandter Oelhafens von Schöllenbach, war Ges. Ehg.
Leopold Wilhelms und führte die Stimmen des Deutschen Ordens, des Johanniterordens, der
Hst.e Straßburg, Passau und Halberstadt sowie der Stifter Hersfeld, Lüders und Murbach.
Giffen hatte auf dem Regensburger RT 1640–1641 das Hst. Straßburg vertreten; auf dem
WFK gehörte er zu jenen, die den Protestanten gegenüber eine unnachgiebige Haltung einnah-
men (J. L. Walther , 12f.; APW III D 1, 356; Wolff , Corpus Evangelicorum, 384f.; Stein ,
385; Kientzler , 1191f.). Giffen war wenige Tage vor dem 4. Januar 1646 in Münster einge-
troffen (s. unten Anm. 39). Kurz vor dem 9. Januar reiste er von dort nach Osnabrück ( Mag -
deburg G II fol. 235 s. d. 1645 XII 30 [/ 1646 I 9]]: Giffen sei dieser tagen in Osnabrück
angekommen).
und keinem die excellenz, die sie auch nicht begehret, gegeben. Bayern aber hätte zwar
auf anmelden ein stunde benennet, aber darbey die conditionem der titulatur angehen-
get , worauf sich herr Giffen der gebühr zu bezeigen erbotten, aber die visite platt wieder
abkündigen laßen. Reigersperger habe seine expedition nachzusenden versprochen, und
hoffe er, Richtersperger, die excellenz solle fallen.
Sey also die frage, ob der erclärung zu erwarten und inzwischen gegen die herren Chur-
brandenburgischen mit gesuchter antwortt innzuhalten.
der Österreichische abgesandter herr Dr. Richtersberger wegen des streitigen
praedicati excellentiae von Münster reportirt und uns diesen tag vermeldet,
welches ich
Carpzov. Er hatte beschlossen, ein Diarium (s. unten Anm. 41) zu führen, s. Carpzov an GR
und Hofrichter Hans Friedrich von Brandt in Altenburg, Osnabrück 1645 X 30 [/1646 XI 9]
(in: Sachsen-Altenburg B II fol. 18–18’). Brandt (auch: Brand) war 1626 in die Alten-
burger Regierung eingetreten, wurde 1632 Hofrichter des Hohen Gerichts zu Jena und 1641
Präsident der Regierung zu Altenburg; er starb 1657 ( Hess , 36f.; 373, 392).
Wie [ Nr. 56 Anm. 6 ] .
Magdeburgisches Direktorium . Peractis gratiis vermeinte, daß man es
anstehen zu laßen, biß die erklärung herrn Richterbergers wegen der stände
zu Münster erfolge. Stehe dahin, ob man mit der resolution, so dem Chur-
brandenburgischen geschehen solle , zurückzuhalten, biß dieses schreiben
ankomme.
Sachsen-Altenburg und Coburg . Es sei freilich zu erwarten und dieser
punct sodan mit den catholischen ständen im fürstenrath zu bedencken. Wo-
fern nun herr Fromhold nicht ümb antwort anhalten solte, vermeinten wir,
daß es anstehen zu laßen. Fragte er aber anderweit, habe man ihm die ant-
wort , wie geschloßen, zu eröfnen.
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach . Wie Altenburg.
15–17 Der – zufrieden] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I: Herr Löwe
hette heut nach der predigt contestirt
under suche. Man solte nur einen revers uffsetzen oder ihnen den titul nur einmal geben,
das ubrige wegen deß churfürstlichen collegii eingri{f} und daß Brandenburg nit damit
gemeindt, solte man mit ad protocollum bringen, [ dann ] weren sie zufrieden, woruff er,
der Weymarische, gesagt, es were seines wißens schon im protocoll.
brandenburgische abgesandter herr Löben habe gesagt, wan es ad proto-
collum kömmen, weren sie zufrieden.
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg .
Halte dafür, man movire wegen der excellenz nichts mehr,
2–5 alß – begehrten] Magdeburg A I: biß sie weiter kommen etc. Was Brandenburg be-
langet etc., betrübe ihn in particulari etc. Wie Fritz
Gemeint ist der erkrankte Fritze, der für Pommern votiert hatte (s. [ Nr. 15 Anm. 38 ] ).
gewesen etc. Hersieder acerbae disputationes etc. Wann sie weiter nicht moviren etc.,
laße mann es ruhen etc. Fromholden halte er wol entschuldiget etc., scheine mitis zu
sein etc. Beßer, wenn mann es silentio componiren könne etc. Wenn sie nicht respon-
sum urgiren, taceamus etc. Si autem postulet etc., schon resolvirt, [ was dann zu tun sei ] .
Wer gelegenheit habe, möchte es unterbawen, ne responsum postulent etc. So sie re-
sponsum fordern, [ sei dieses ] so zu mitigiren, als mann immer kann etc.
die notturfft erfordere, und wan sie keine responsion begehrten, daß man es
hingehen ließe. Es were ein mittel, daß iemand bei ihnen unterbawete, damit
sie keine antwort urgirten und begehrten.
Hessen-Darmstadt . Es were duplex quaestio proponirt, 1. wegen der ex-
cellenz , und sei er einig,
7–11 daß – continuiren] Magdeburg A I: [ daß ] zu erwarten, was Raygerßberger resolvire
etc. Distinctio inter deputatos totius collegii etc., da respectu Bohemiae Sueci das prae-
dicat „excellenz“ gegeben etc.
Siehe [ Nr. 15 Anm. 37 ] .
Sueci es nicht mehr geben Saxonicis vel aliis etc., werden es Brandenburgische auch wol
fallenlaßen etc.
sehe, daß die churfürstlichen einen unterscheid machten zwischen ihren ab-
gesandten . Die cronen hetten sich balt anfangs erkläret, wan außer Maintz
und Brandenburg auch andere churfürstliche gesandten solten ankommen,
mit diesem praedicato gegen sie nicht zu continuiren.
Quoad 2. werde die sache wol fallen, wan es bleibe bei dem, so herr Löben
zum fürstlich Weymarischen gesagt.
Repetit wegen Hessen-Kassel dieses votum.
Mecklenburg-Schwerin und Güstrow .
15–17 Wie – laße] Magdeburg A I: Vernehme gerne, daß catholische mit hiesigen in
puncto excellentiae etc. einig sein etc. Erfrewe sich undt sehen, wie wol es gethan sey,
daß mann sich hierinnen gesperret etc. Gott gebe, daß die electores undt auch Beyern
andere resolution ergreiffen etc., sonderlich weil Dr. Krebß berichtet
haffte etc. Vielleicht werde er so viel andere quaestiones kriegen, daß er dieser vergeße
etc.
Ad 2: Mit vorsitzenden einig etc. Nicht weiter zu rühren etc., sonderlich nisi ipsi ur-
geant , ruhen zu laßen etc. Glimpff allenthalben am besten etc.
wan die Churbrandenburgischen abgesandten diesfals nichts mehr sagten,
daß man das werck ruhen laße.
Anhalt . Hette sich mit vorsitzenden zu conformiren. Er vermercke, daß die
Churbrandenburgischen das werck so hoch nicht trieben, wan es nur Chur-
beyern fallenließe.
gischen herren abgesandten wiedrige gedancken gefast, alß wan man vor-
geben wolte, daß seine churfürstliche durchlaucht es nicht trewlich mit den
ständen gemeinet. Er habe aber dem herrn grafen von Witgenstein gesaget
was in ipso actu et consessu vorgangen und daß man churfürstlicher durch-
laucht zu Brandenburg consilia gelobet, daß sie die stände secundiren wolte.
Davon der herr graf nichts gewust, sich der guten nachricht bedancket und
contestiret, daß seine churfürstliche durchlaucht continuiren würden. Er
wolle mit herrn Wesenbeck selbst reden, daß er gegen den herrn grafen
nichts
10 erwehnet] In Magdeburg A I folgt: Mecklenburg-Schwerin und Güstrow. Ideo ad ipsius
instantiam verba „per maiora“ esse addita etc.
Wie [ Nr. 78 Anm. 41 ] .
(Interlocutoria etc.)
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg. Mann hette keine ursach, dis-
sidia inter principes etc. [ gemeint ist wohl: und Kurbrandenburg ] zu seminiren etc. Bran-
denburgischer hette keinen offendiret etc. In den excellenzstreit komme er per impru-
dentiam etc.
Sachsen-Altenburg und Coburg. Anhaldt möchte ihn privatim erinnern etc.
Wetterauische Grafen . Beziehen sich ad maiora,
[ 1. ] daß herrn Raigerspergers schreiben zu erwarten und
2. wegen Churbrandenburg innezuhalten, wan sie ferner nichts movirten.
Magdeburgisches Direktorium . Der schluß sei dieses, daß
1. wegen des streitigen praedicati excellentiae vor allen dingen herrn Raigers-
pergers schreibens von Münster zu erwarten und
2. herrn Fromholden wegen seiner frage nichts zu sagen, sondern es, freund-
schafft und glimpf zu erhalten, ruhen zu laßen, es sei dan, daß er anderweit
anhielte.
(Nota bene: Weil er nach dem nichts mehr in consessu erwehnet, ist ihm auch
die schlußm〈ä〉ßige antwort nicht eröfnet worden.)
Sachanmerkungen zu Nr. 80