Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der fürstlichen Gesandten bei Fromhold Osnabrück 1645 Dezember 20/30
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Osnabrück 1645 Dezember 20/30
Sachsen-Altenburg A III fol. 13’–14.
Beschwerde der fürstlichen Gesandten über die wiederholte Annahmeverweigerung der Grava-
mina Evangelicorum durch die kurbrandenburgischen Gesandten.
(Im Quartier Wesenbecks und Fromholds zu Osnabrück
Der Ort ist erschlossen. Zur Wohnung Wesenbecks und Fromholds s. [ Nr. 68 Anm. 48 ] .
Deputierter: Sachsen-Lauenburg (Gloxin).
20. [ /30. ] Decembris hatt der fürstlich Lauenburgische gesandte Dr. Gloxi-
nius , wie ihm am 17. [ /27. ] eiusdem im fürstenrath uffgetragen worden ,
Dr. Fromholden praemissis praemittendis angezeigt:
Sachsen-Lauenburg (Gloxin). Dem fürstlichen collegio komme be-
schwehrlich vor, daß sowohl der fürsten- alß der reichsstädterath vormahls
albereitt 3 mahl von ihnen despectiret und beschimpfet worden, auch numehr
zum vierten mahl dergleichen geschehn , und zwar uff seine veranlaßung.
Dahero solches das fürstliche collegium der gebühr anthen und churfürstli-
cher durchlaucht zu Brandenburg berichten müste.
Pommern. (Ille:) Es sey ihm leid, daß es also abgelauffen. Gott wiße es, daß
er unschuldig. Hette gerne vor der offerirten insinuation mitt seinen herren
collegen reden wollen, were aber durch die post verhindert worden, un-
derdeßen diß vorgangen. Nachmahls habe er denenselben vorgehalten, die
vermeint, si[ e ] hetten nicht ursach gehabt, solchen uffsatz per secretarium
anzunehmen, weil das fürstliche collegium Churmayntz die gravamina per
deputatos zugeschickt und doch nur dem secundario legato einliefern laßen
Wolten derhalben sie auch dergestalt respectiret seyn, daß es per deputatos,
obwohl allein den secundariis, geschehe.
Sachsen-Lauenburg. (Gloxinius:) Die insinuation sey den Churmaynt-
zischen geschehen nicht alß churfürstlichen abgesandten, sondern alß der
catholischen stände directori [ ! ], denen freygestanden, wen sie hierzu gebrau-
chen wollen.
Pommern. (Ille:) Ob die Churmayntzische es uff solche maß angenom-
men ?
Sachsen-Lauenburg. (Hic:) In alle wege.
Pommern. (Ille:) Das müße er seinen herren collegen referiren.
Idem hatt gebethen, das fürstliche collegium wolle es nicht an ihre churfürst-
liche durchlaucht gelangen laßen. Er verhoffe, es werde sich ein expediens
finden, wie dieser fehler abzulehnen.
Idem refert: Der Keyserliche legatus herr Crahn
sagt : Alß er die ubergebene gravamina gelesen, sey er so sehr darüber er-
schrocken , daß er fast ohnmächtig worden, dann uff solche maß würden die
Augsburgischen confessionsverwandten binnen 20 jahren die catholischen
alle außgeschafft haben.
Sachanmerkungen zu Nr. 74