Acta Pacis Westphalicae II C 3 : Die schwedischen Korrespondenzen, Band 3: 1646 - 1647 / Gottfried Lorenz
159. Erskein an Königin Christina Stockholm 1647 März 3/13
–/ 159/–
Erskein an Königin Christina
Erskein, Alexander (1652 nobilitiert): * 31. 10. 1598 Greifswald, † 24. 7. 1656 in polnischer
Gefangenschaft zu Zamóscie, seit 1628 in schwedischem Dienst, zunächst Agent in Stralsund,
1632 Resident in Erfurt, 1634 Kriegsrat bei der schwedischen Hauptarmee, 1637 Auftrag, die
pommersche Verwaltung zu ordnen, 1642 erneut Kriegsrat bei der Armee, in dieser Funktion
beim Westfälischen Friedenskongreß, 1648 Kriegspräsident bei der Hauptarmee, 1649–1650
Gesandter beim Friedensexekutionskongreß in Nürnberg, 1651 Verwaltungsauftrag im Hgt.
Bremen-Verden, 1653 Präsident im Hgt. Bremen-Verden.
Erskein sammelte während seines Aufenthaltes in Deutschland aus vielen Archiven eine Fülle
Aktenstücke; ein größerer Restbestand dieser Archivalien befindet sich im Niedersächsischen
Staatsarchiv zu Stade. Vgl. Lorenz S. 114ff.; Odhner S. 240, 246, 249 (SMK II S. 455f.;
zur Erskeinschen Sammlung vgl. Brulin und Weise.
Stockholm 1647 März 3/13
Ausfertigung: DG, A I 1, Legat. [ 7] fol. 1270–1272’.
Bitte Erskeins, ihn nicht als Bevollmächtigten für die satisfactio militum nach Deutschland zu
schicken.
Ewer Königlichen Mayestätt gestriges tages mier uffgetragene commission,
das negotium zwischen dero zu Oßnabrugg anwesenden herren pleni-
potentiarien und dero armée umb abrichtung der soldatesque contentement
betreffent, habe ich ferner fleißig überlegt unndt so wichtig, schwer und
gefehrlich befunden, das ich meine dazu untüchtige qualiteten Ewer König-
lichen Mayestät in tieffster demuth nochmallen vorstellen mues. Dan obwoll
Ewer Königliche Mayestät diese drey gemelte epitheta ihre substanz nach
ohn mein unzeittiges erinern allergnedigst beherzigen, so habe ich dennoch
soweit es mier treffen wurde, folgendes mit wenigen zu berühren ein fürtrin-
gendte noth erachtet, in undterthenigster hoffnung Ewer Königliche Maye-
stät sothane wollmeinendte monita zu ungnaden nicht außdeuten werden.
Undt anfenglich bestehet die richtigkeit darinne, wie die von Ewer König-
lichen Mayestät höchstlöblichen herren vorfahren bey der soldatesque vor
so viel jahren hero erlangte und uff Ewer Königliche Mayestät durch dero
hochansehenliche herren directorem und feldtmarschalln transferirte und bis
dato annoch wehrende liebe ohn Ewer Königlichen Mayestät unndt dero
reichen beschwerden zu erhalten sey, also, da uff alle zutragendte fälle
derrer dienst mann benötiget, dieselbe williglich zu erlangen sein wurden.
Der modus procedendi, umb dieses einzurichten, steht in des negotianten
absolut disposition, welche er pro re nata woll fürsichtig und überall fleißig
überlegen mues.
Fürs ander die schwierigkeit betreffendte, so ist woll zu consideriren, ob
eine vonn villen iheren hero wollgediente armée, so über vierzigtaußendt
mann an frembden annoch zu fechten stehet, ohn parat und etwas gewiße
mittel mit ihren contento zu licentiren, zumahlen mier bekandt, was mann
bey den stendten in Teutschlandt nur für der geringen guarnison unterhalt
für müehe haben mues, so siehet die soldatesque in ihren diensten bloß
unndt allein uff Ewer Königliche Mayestät und keinen andern, ich will
nicht berühren die schwierigkeit, so die generales (welche neben den nego-
tianten das werck führen müeße) wegen abtrettung der ihnen vonn Ihro
Königlichen Mayestät in Hinderpommern donirte sampt andern officiren
behörendte güetter, so sie mit großen spessen eingerichtet, anführen wurden.
Zum dritten, nicht weniger ist der negotiant der gefahr unterworffen, dan
alle zu Oßnabrugg und Münster obhandene gesandten uff ihre herren prin-
cipalen interesse fürnemblich gesehen, nachdeme sie nun ein solches erhal-
ten, trachten sie nun nach dem schluß und wie sie die müeheseligen lang-
wierigen tractaten dermahleneins sich onig machen können, eilen also nach
hauß, den bandt aber des ganzen frieden, als der soldaten interesse lassen
sie bis uff die letzte stehen, tractiren denselben obenhin, richten ihre inten-
tion und consilia darauf, wie sie die soldatesque nur zur separation bringen,
und sich also endtlich derselben ohn einige abstattung entbrechen können,
hingegen ziehet der soldat seine getrewe dienste an, und noch vill mehr,
wie er und seine verwandten durch ihr bluet diesen frieden und beruhigung
zuwege gebracht, wirdt steiff uff sein contentement stehen, auch sich nicht
mit regimenter anweisen und sich also separiren lasen, wirfft unter andern
grosen haß uff die herren gesandten, da mues nu der negotiant an beyden
seiten das beste handlen und reden und den verzug des friedenschluß sampt
haß und verfolgung uff sich nehmen, seine reden, so er unterweilen auch
gegen Ewer Königliche Mayestät gesandten oder generalen thun mues,
werden sinistre, ia ghar uff das ergiste außgedeutet, Ewer Königlichen
Mayestät hinterbracht, und mechten dieselbe also zu ungnedigen ge-
danckhen bewegt werden, welches dan einem ehrlichen diener, so eine
geraume zeith getrew, ohnverdroßen undt müehesamb gedienet, auch alles
zum gutten effect zu bringen sich bemüehet, herzlich betrüben thuet. Dero-
halben Ewer Königliche Mayestät ich nochmallen allerundterthenigst bitte,
sie geruhen mich mit dieser sehr schwehren commission in gnaden zu
übersehen.
1. Wurden aber Ewer Königliche Mayestät darbey beharren, so habe ich
zuforderst göttlichen willen und Ewer Königlichen Mayestät gnedigsten
befehl gehorsambst mich zu submittiren, in undterthenigster zuversicht
lebendte, gleichwie Ewer Königliche Mayestät ich numehro in die neun-
zehen jahr trew gedienet, und ferner so lange ich lebe von deroselben nicht
außsezen werde, sie werden dergleichen besorgendte gedancken sich wieder
mich nicht vorbilden laßen, und da ia ein oder ander über zuversicht
wehrender dieser commission ein solches sich unternehmen wurde, mier
davon zu rettung meiner unschult part zu geben gnedigst gefallen tragen,
damit Ewer Königlichen Mayestät bißhero erlangte königliche gnade durch
diese gefährliche commissionacten ich nicht möge verlustigh werden.
2. Weil ich auch meine privata uff 10 oder 12 tage in Pommern bestellen
mues, so hoffe ich, das Ewer Königliche Mayestät meine reise dahin zu rich-
ten nicht ungnedigst vermercken werden.
3. Das Ewer Königlichen Mayestät herren plenipotentiarien bey den feind-
lichen gesandten ein pass und repass für mich, meine leuth und convoy auß-
würcken unndt uff Stralsundt schickhen mögen.
4. Das die instruction und dazu behörendte schreiben abgefaset und zu
meiner nachricht, bevor sie expedirt werden, communicirt werden.
5. Wie die herren generalen der entsezten donation halber anderweit con-
tentirt werden mögen.
6. Ob nicht Ewer Königlichen Mayestät gnedigst gefällig, das aus erheb-
lichen uhrsachen nach Oßnabrugg geschriben und alhie außgesprengt
werde, das ich nur allein zu den herrn gesandten nacher Osnabrugg ge-
schickht, und vonn der armée nicht gedacht wirdt, dann so schleunig der
herr feldtmarschall und generalen meiner anwesenheit in Osnabrugg in
erfahrung kommen, sie selbsten mier nach der armée woll erfodern wer-
den, so könte auch nicht undienlich sein, das Ewer Königliche Mayestät
als auch andere Teutsche herren gesandten mich zur reise nach der armée
disponirten, damit das werck desto ehe bey ihnen promovirt wurde, es
auch dazu dienen, weil vill officirer mir ihre desideria bey Ewer Königlichen
Mayestät außzubringen mitgegeben, undt theils derselben nicht practicabel,
dahero ich mich gegen ihnen entschuldigen könte, das ich principaliter
vonn Ewer Königlichen Mayestät nicht nach der armée, besondern nur
bloß zu Ewer Königlichen Mayestät herren gesandten, umb einige monita
zu überbringen, geschickht wehre.