Acta Pacis Westphalicae II C 2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 1: 1645-1646 / Wilhelm Kohl
VORWORT

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Unternehmungen wie die Herausgabe der Acta Pacis Westphalicae lassen sich nicht in allem vorausplanen. Ihr Fortgang hängt auch von Umständen ab, die nicht langfristig zu kalkulieren sind. Zu welcher Zeit und für welchen Quellenbestand sich ein Bearbeiter finden läßt; in welcher Zeitspanne er sein Druckmanuskript herstellen kann; wie lange dann die Setz- und Druckarbeiten dauern, wobei neben den Korrek- turen vor allem die umfangreichen Registerarbeiten mehr Zeit erfordern, als der Außenstehende ahnt und der spätere Benutzer sich vorstellen mag – derartige, für das tatsächliche Voranschreiten einer Publikation sehr entscheidende Fragen sehen von Fall zu Fall anders aus und entziehen sich daher weitestgehend dem Vorausplanen. Daß von allen Abteilungen der APW diejenige der schwedischen Korrespondenzen bisher am besten vorangeschritten ist, darf also nicht als Resultat einer besonderen Planung interpretiert werden. Es hat sich vielmehr so ergeben, wobei der Umstand, daß die schwedischen Archivalien relativ wenig Überlieferungsprobleme bieten und ziemlich geschlossen vorhanden sind, den zügigen Fortgang sehr erleichtert hat. Mit diesem zweiten Band schwedischer Korrespondenzen, der bis zum Herbst 1646 führt, ist ungefähr die Hälfte der insgesamt für diese Korrespondenzen-Abteilung in Betracht kommenden Akten bewältigt. Und während dieser Band ausgeliefert wird, geht der von Gottfried Lorenz betreute Anschlußband, der bis zum 7. Oktober 1647 (n. St.) führen wird, in Satz. Danach bleibt etwas mehr als ein Viertel der insgesamt zu erfassenden schwedischen Korrespondenzen für einen sehr umfangreichen Schlußband oder zwei Abschlußbände minderer Größe übrig. Der hier vorgelegte Band führt mitten in die Verhandlungen hinein. Er umspannt die Zeit, in welcher die schwedischen Unterhändler – inhaltlich und taktisch – Maxi- malforderungen vertreten mußten. Eine Stockholmer Weisung vom 19. September 1646 (n. St.), die am 16. Oktober (n. St.) in Osnabrück eintraf, erlaubte, in bezug auf Pommern geschmeidiger zu verhandeln. Der Bericht, mit dem der Eingang dieser Weisung bestätigt wird, bildet daher den Abschluß dieses Bandes. Die Konsequenzen der neuen Verhandlungsposition werden sich aus den Akten des nächsten Bandes ablesen lassen. Im übrigen werden hier, wie bereits in APW II A 1 und in allen künftigen Bänden, welche Korrespondenzen enthalten, diejenigen Aktenstücke, die innerhalb der Edition eine (halbfett gedruckte) eigene Stück-Nummer besitzen, mit den vorhergehenden numerierten Aktenstücken, auf welche sie die aktenmäßige Antwort darstellen, und/oder den nachfolgenden numerierten Aktenstücken, welche die aktenmäßige Antwort auf sie darstellen, ähnlich miteinander verklammert, wie Allen in seiner klassischen Edition des Erasmus-Briefwechsels verfahren ist. Diese Verklammerungen beziehen sich am Anfang eines Bandes auch auf die Nummern des vorhergehenden Bandes der gleichen Abteilung und am Ende eines Bandes auf die Nummern des (kommenden) nächsten Bandes der gleichen Abteilung. Links von der halbfetten Nummer, neben dem Schrägstrich, steht (mit mageren Lettern) die (frühere) Nummer, auf welche das (halbfett numerierte) Aktenstück sich bezieht; rechts von der halbfetten Nummer, neben dem Schrägstrich, steht (mit mageren Lettern) die (spätere) Nummer, welche

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sich auf das (halbfett numerierte) Aktenstück bezieht. Fehlt ein solcher Bezug nach vorn oder hinten, so findet sich links oder rechts von dem Schrägstrich ein Querstrich. Sind mehrere numerierte Bezugstücke vorhanden, so werden all diese Nummern, durch Kommata getrennt, aufgeführt. Im Einzelnen ergibt sich also:
(S. 3) 439, 442/ 3 /– Aktenstück Nr. 3 (des vorliegenden Bandes APW II C 2) ist aktenmäßige Antwort auf die Aktenstücke Nr. 439 und Nr. 442 (des vorhergehenden Bandes APW II C 1). Auf Aktenstück Nr. 3 ist keine aktenmäßige Antwort durch ein innerhalb der Abteilung C ediertes oder zu edierendes numeriertes Aktenstück erfolgt. (S. 225) 65/ 82 /– Aktenstück Nr. 82 ist aktenmäßige Antwort auf Aktenstück Nr. 65 (des vorliegenden Bandes APW II C 2). Auf Aktenstück Nr. 82 ist keine aktenmäßige Antwort durch ein innerhalb der Abteilung C ediertes oder zu edierendes numeriertes Aktenstück erfolgt. (S. 226) –/ 83 /– Aktenstück Nr. 83 ist keine aktenmäßige Antwort auf ein innerhalb der Abteilung C ediertes numeriertes Aktenstück. Auf Aktenstück Nr. 83 ist keine aktenmäßige Antwort durch ein innerhalb der Abteilung C ediertes oder zu edierendes numeriertes Aktenstück erfolgt. (S. 387) –/ 155 /166 Aktenstück Nr. 155 ist keine aktenmäßige Antwort auf ein innerhalb der Abteilung C ediertes numeriertes Aktenstück. Auf Aktenstück Nr. 155 ist die aktenmäßige Antwort durch Aktenstück Nr. 166 (des vorliegenden Bandes APW II C 2) erfolgt. (S. 511) 192/ 209 /25, 33 Aktenstück Nr. 209 ist aktenmäßige Antwort auf Aktenstück Nr. 192 (des vorliegenden Bandes APW II C 2). Auf Aktenstück Nr. 209 ist die aktenmäßige Antwort durch die Aktenstücke Nr. 25 und Nr. 33 (des folgenden Bandes APW II C 3) erfolgt. Wir hoffen, daß dieses System von der Kritik beifällig aufgenommen wird. Es erspart Anmerkungen und ist für den Benutzer, auch für den flüchtigen Benutzer, übersichtlich. Wie bei den früheren Bänden der Acta Pacis Westphalicae ist allen beteiligten Institutionen, besonders den Archiven und hier vornehmlich dem Stockholmer Reichs- archiv , für freundliche Hilfen und Auskünfte Dank zu sagen. Und den Herausgebern liegt sehr daran, wiederum, auch an dieser Stelle, dem Bearbeiter des vorliegenden Bandes, Herrn Prof. Dr. Wilhelm Kohl , für seine Mitarbeit an dieser Edition der westfälischen Friedensakten verbindlich zu danken. Bonn, den 17. August 1971 Konrad Repgen

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