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Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
10. Gf. Nassau und Krane an Stadt Münster Köln 1641 November 19

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Gf. Nassau und Krane an Stadt Münster


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Köln 1641 November 19

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Ausfertigung: A XIV 105a. Kanzleivermerk: praesentatum 22. Novembris 1641.

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Warnung vor verdächtigen Anstalten der Gegenpartei.

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Woledle, edle, hochachtbahre, hochweise, hochgelehrte und vornehme,
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besonders liebe und hochgeehrte herrn!

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Der herrn schreiben vom 7. dießes, die dahin nacher Münster verlegte
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allgemeine friedenshandlung betreffendt, haben wir zu recht empfangen und
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dern ahn die Römisch Kayserliche Mayestät, unsern allergnedigsten herrn,
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in ebenselbiger materi unß beygeschlosseß [!] gehörigen ortts fleissig ein-
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geschickt . Wollen unß versehen, daß die clerisey der endts zu hergebung
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ihrer haußer und wonung bey verspührter guter bezahlung woll wirdt
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willich zu machen sein und diejenige schwierigkeiten, so die herrn der
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underbringung halben so vieller völcker besorgen, von sich selbst fallen
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söllen. Es ist unß sonsten auch vermittels anderer correspondentz auß
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Münster die kundtschafft einglangt, gestalt die Frantzosen schon ihre
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losamenter und zwar auff eine große anzahl personen und pferden alda sollen
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haben bestellen lassen

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Als Quartiermacher der Franzosen waren in Münster der Lübecker Domherr Raban Heister-
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mann und Gerhard Carll, Propst des Benediktinerinnenklosters Zeven (Diözese Bremen), tätig,
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wie aus einer Findbucheintragung zu StA Münster , Fürstentum Münster , Landesarchiv
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483/484 hervorgeht. Die im StA Münster früher vorhandenen Akten zum Friedenskongreß
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müssen als verloren gelten. Heistermann hat 1644–47 als Dechant des Kollegiatstifts St. Johann
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zu Osnabrück bei den Verhandlungen zwischen den kaiserlichen, schwedischen und reichsständischen
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Gesandten als Vermittler und Internuntius eine Rolle gespielt. Carll hatte dem Grafen d’Avaux,
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als dieser noch Hamburger Resident Frankreichs war, 5 Jahre als Hausgeistlicher gedient; er war
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als Prior von Corvey zunächst zur Vertretung der Fürstabtei auf dem Friedenskongreß ausersehen,
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wurde aber nach seiner Wahl zum Abt von Sponheim durch Adam Adami ersetzt; vgl. P. Volk
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S. 88.
. Nun ist zwar nit ohne, daß es an deme gewest, daß
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man der tagsbestimmung zum anzug dahin erwarttet, sein aber noch bey

[p. 13] [scan. 37]


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vörgestriger einglangter ordinari in nahmen der cron Franckreich so
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schwehre und weithaußsehende newe postulata einkommen, daß besorglich
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noch woll geraume zeit darzu gehen wirdt, ehedan selbige werden können
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vergliechen und zur richtigkeit gebragt werden, derentwegen unß sölcher,
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der Frantzosen, füreilender ungewöhnlicher eyffer mit losamentbestellung
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und daß ebenselbige parthey, so alleweilln die tractaten zurückgehalten
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und noch in dem letzten augenblick, da man anzuziehen verhofft, newe
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verhindernüs im weg gelegt, sich so empzig darümb annimbt, fast ver-
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dächtig fürkommen will, zumahln bey itzigem der endts gefährlichen
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zustandt und der Hessischen und andern feindtlichen völckern daherümb
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überhäufften zunäherung.

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Dahero unser schuldigkeit zu sein erachtet, die herrn wollmeinendtlich zu
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warnen und zu erinnern, daß fleissige wacht möge gehalten, bey auß- und
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einlassung dergleichen frömbder völcker behütsamb gegangen, die paß-
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und gleidtsbrieff woll examinirt, sonderlich aber der nachtlicher auß- und
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einlaß, wo nit gäntzlich vermitten, doch mit guter fürsichtigkeit gebraucht
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werde, damit man nit unterm schein und fürwandt der friedenshandlung
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betrogen, in mehrer gefahr, krieg und frömbden gewalt gesetzt werde, dan
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der feindt seinen list zu gebrauchen nit feyren wirdt. So wir erheischender
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notturfft nach freundtdienstlich anzeigen und unß allerseits in schütz des
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allerhöchsten befehlen wöllen. Geben zu Cölln, den 19. Novembris 1641.

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Der herrn und meiner hochgeehrten herrn

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Johann Ludwich
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grave zu Nassaw
Johan Krane

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