<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><div xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:session="http://apache.org/cocoon/session/1.0" type="part" subtype="part" ana="#section_02" xml:id="bsb00056895_00070_sec0011" corresp="#bsb00056895_00070">
      <head><hi style="font-style:italic;">b. Die Garantievertragsverhandlungen Serviens in Den Haag (Juni – Juli 1647)</hi></head>
      <p style="font-style:italic;">Ein ähnlich zwiespältiges Ergebnis wiesen auch die Verhandlungen auf, die Servien als außerordentlicher Botschafter seit Januar 1647 mit den <w lemma="Generalstaaten"><orig>Ge-</orig><orig>neralstaaten</orig></w> in Den Haag führte und bei denen er seit dem 10. Juli durch La Thuillerie sekundiert wurde<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0070n45" xml:id="bsb00056895_00070_n02"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00070_002"/><p style="font-style:italic;">Zu den Garantieverhandlungen Serviens in Den Haag vgl. <hi style="font-style:smallCaps;">Arend</hi>, 696–748; <hi style="font-style:smallCaps;">Braun</hi>, <w lemma="Einleitung"><orig>Ein-</orig><orig>leitung</orig></w>, CXI–CXXIX; vgl. ferner <hi style="font-style:smallCaps;">ebd.</hi>, LXXV, den wichtigen Hinweis auf die große <w lemma="Bedeutung"><orig>Be-</orig><orig>deutung</orig></w> der Korrespondenz Serviens aus Den Haag für die Genese der Korrespondenz zwischen dem frz. Hof und den <choice><abbr>Ges.</abbr><expan>Gesandter, Gesandte</expan></choice> auf dem WFK.</p></note>. Das ursprüngliche Ziel der Mission <w lemma="Serviens"><orig>Ser-</orig><orig>viens</orig></w> war der Abschluß einer unbeschränkten wechselseitigen <w lemma="französischniederländischen"><orig>französisch-</orig><orig>niederländischen</orig></w> Garantie des – noch zu schließenden – Friedens mit <w lemma="Spanien"><orig>Spa-</orig><orig>nien</orig></w><note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0070n46" xml:id="bsb00056895_00070_n03"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00070_003"/><p style="font-style:italic;">Dies wird zu Recht betont von <hi style="font-style:smallCaps;">Braun</hi>, der auf das Defizit der älteren Forschung <w lemma="aufmerksam"><orig>auf-</orig><orig>merksam</orig></w> macht, die Frage nach den ursprünglichen Zielen der Reise Serviens in der Regel nicht sorgsam genug von der Frage getrennt zu haben, was er im Verlauf seines <w lemma="Aufenthalts"><orig>Aufent-</orig><orig>halts</orig></w> in Den Haag tatsächlich unternommen hat, nämlich neben den <w lemma="Garantieverhandlungen"><orig>Garantieverhand-</orig><orig>lungen</orig></w> insbes. auch den Versuch, die ndl.-span. Friedensverhandlungen zu stören (vgl. <hi style="font-style:smallCaps;">ebd.</hi>, CXIIf). Zu den Zielen der Mission Serviens s. auch den Instruktionsentwurf vom 10. Januar 1647 (vgl. <hi style="font-style:normal;">APW</hi> II B 5/2 Anhang, 1558–1564).</p></note>. Dieses Ziel wurde mit der Unterzeichnung des <w lemma="französisch-niederländischen"><orig>französisch-nieder-</orig><orig>ländischen</orig></w> Garantievertrages vom 29. Juli 1647 erreicht. Daß Serviens Verhandlungen in Den Haag rückblickend gesehen dennoch nicht mehr als ein diplomatischer Teilerfolg für Frankreich waren, hängt wesentlich mit dem Verlauf der niederländisch-spanischen Verhandlungen seit der Jahreswende 1646/47 und der daraus resultierenden Veränderung der Voraussetzungen seiner Mission zusammen: Infolge des nach seiner <w lemma="Abreise"><orig>Ab-</orig><orig>reise</orig></w> aus Münster<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0070n47" xml:id="bsb00056895_00070_n04"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00070_004"/><p style="font-style:italic;">Servien war am 29. Dezember 1646 aus Münster nach Den Haag abgereist (<hi style="font-style:smallCaps;">Ogier</hi>, 176; <hi style="font-style:normal;">APW</hi> III C 1/1, 331, 1647 XII 29).</p></note> erfolgten Abschlusses der niederländisch-spanischen Provisional-Artikel habe er sich, so resümierte er in einem Schreiben an Mazarin vom 23. Juli 1647, veranlaßt gesehen, vorrangig im Sinne einer Verhinderung der niederländisch-spanischen Verständigung zu wirken<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0070n48" xml:id="bsb00056895_00070_n05"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00070_005"/><p style="font-style:italic;">Nr. 69.</p></note>. Der Garantievertrag leistete hierzu zwar, wie im folgenden zu zeigen ist, <pb n="LXXI" facs="APWIIB6_p0071" sameAs="#bsb00056895_00071"/>einen nicht unwesentlichen Beitrag. Allerdings blieben die französischen Anstrengungen, den drohenden Separatabschluß der Generalstaaten mit Spanien doch noch abzuwenden, mittel- und langfristig gesehen <w lemma="vergeblich"><orig>vergeb-</orig><orig>lich</orig></w>, wie der weitere Gang der Verhandlungen bis zum <w lemma="niederländischspanischen"><orig>niederländisch-</orig><orig>spanischen</orig></w> Friedensschluß von Münster (30. Januar 1648) offenbart hat.</p>
      <p style="font-style:italic;">Den konkreten Ausgangspunkt für die Verhandlungen Serviens mit den Kommissaren der Generalstaaten in den Monaten Juni und Juli 1647 <w lemma="bildete"><orig>bil-</orig><orig>dete</orig></w> seine Proposition vom 22. Mai 1647<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0071n49" xml:id="bsb00056895_00071_n01"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00071_001"/><p style="font-style:italic;">Vgl. <ref type="line" subtype="intern" facs="#APWIIB6_p0115n7" target="#bsb00056895_00115_040">nr. 1 Anm. 7</ref>.</p></note>. Sie enthielt eine Bestätigung der französisch-niederländischen Allianzverträge von 1635 und 1644 <w lemma="sowie"><orig>so-</orig><orig>wie</orig></w> eine wechselseitige Garantieverpflichtung für den Fall eines <w lemma="spanischen"><orig>spa-</orig><orig>nischen</orig></w> Angriffs. Der Geltungsbereich der Garantie, welche die <w lemma="Generalstaaten"><orig>General-</orig><orig>staaten</orig></w> übernehmen sollten, umfaßte Frankreich, Pinerolo, Lothringen, Burgund, die Niederlande, das Roussillon und – für die Dauer des <w lemma="anvisierten"><orig>anvi-</orig><orig>sierten</orig></w> französisch-spanischen Waffenstillstandes – Katalonien. Ferner <w lemma="sollten"><orig>soll-</orig><orig>ten</orig></w> sich die Generalstaaten zu Hilfeleistungen (<hi style="font-style:normal;">secours</hi>) für Deutschland, das Elsaß, Breisach, Philippsburg, Italien und Katalonien (im Falle, daß sich Spanien nach Ablauf des Waffenstillstandes für Katalonien weigere, diesen zu den gleichen Bedingungen zu verlängern) verpflichten. Servien hatte zunächst erklärt, mit dieser Proposition seine Vollmacht zu <w lemma="überschreiten"><orig>über-</orig><orig>schreiten</orig></w><note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0071n50" xml:id="bsb00056895_00071_n02"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00071_002"/><p style="font-style:italic;">Vgl. Servien an Brienne, Den Haag 1647 Mai 27 (<hi style="font-style:normal;">APW</hi> II B 5/2 nr. 294, hier 1365 Z. 12–23).</p></note>, jedoch den Generalstaaten am 24. Juni schriftlich die <w lemma="Zustimmung"><orig>Zustim-</orig><orig>mung</orig></w> des französischen Königs mitgeteilt<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0071n51" xml:id="bsb00056895_00071_n03"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00071_003"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr. 1 Beilage 1. Darin enthalten war zudem das Angebot, in weitere Verhandlungen einzutreten und strittige Fragen der frz.-span. Verhandlungen einem Schiedsspruch der Gst. und Pz. Wilhelms II. von Oranien zu unterwerfen.</p></note>. Drei Tage später lag die <w lemma="diesbezügliche"><orig>dies-</orig><orig>bezügliche</orig></w> Resolution der Generalstaaten vor: Sie erklärten sich zur <w lemma="Abfassung"><orig>Ab-</orig><orig>fassung</orig></w> eines Garantievertragsentwurfes auf der Basis der Proposition vom <hi style="font-style:normal;">22.</hi> Mai bereit und wollten im Sinne einer für Frankreich <w lemma="zufriedenstellenden"><orig>zufrieden-</orig><orig>stellenden</orig></w> Regelung der strittigen französisch-spanischen <w lemma="Verhandlungspunkte"><orig>Verhandlungs-</orig><orig>punkte</orig></w> wirken. Allerdings stellten sie gleichzeitig unmißverständlich klar, daß sie im Falle einer Ablehnung des Garantievertragsentwurfes durch Servien gezwungen seien, Separatverhandlungen mit Spanien zu führen<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0071n52" xml:id="bsb00056895_00071_n04"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00071_004"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr. 4 Beilage 1.</p></note>. Damit war zwar ein substantieller Verhandlungsfortschritt erzielt; <w lemma="Spielraum"><orig>Spiel-</orig><orig>raum</orig></w> besaß Servien aber, dies wurde mit dieser Resolution deutlich, kaum noch. Hinzu kam, daß spätestens am 1. Juli die Nachricht von der <w lemma="Meuterei"><orig>Meute-</orig><orig>rei</orig></w> der Weimarer in Den Haag eintraf<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0071n53" xml:id="bsb00056895_00071_n05"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00071_005"/><p style="font-style:italic;">Servien berichtete hierüber in nr. 17.</p></note>. Hatte Servien zuvor geglaubt, angesichts des Vormarsches französischer Truppen in Richtung auf die Spanischen Niederlande eine größere Nachgiebigkeit bei seinen <w lemma="niederländischen"><orig>nieder-</orig><orig>ländischen</orig></w> Verhandlungspartnern ausmachen zu können, so <w lemma="verschlechterte"><orig>verschlech-</orig><orig>terte</orig></w> sich seine Verhandlungsposition merklich durch die unerwarteten Schwierigkeiten, in die Turenne gelangt war<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0071n54" xml:id="bsb00056895_00071_n06"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00071_006"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr.n 17, 18 und 19.</p></note>.</p>
      <p style="font-style:italic;"><pb n="LXXII" facs="APWIIB6_p0072" sameAs="#bsb00056895_00072"/>Die Generalstaaten legten ihren angekündigten Garantievertragsentwurf am 2. Juli vor<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0072n55" xml:id="bsb00056895_00072_n01"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00072_001"/><p style="font-style:italic;">Nr. 30 Beilage 1 und nr. 31 Beilage 2.</p></note>. Dieser, so lautete ihre Resolution vom 4. Juli<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0072n56" xml:id="bsb00056895_00072_n02"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00072_002"/><p style="font-style:italic;">Vgl. <ref type="line" subtype="intern" facs="#APWIIB6_p0211n4" target="#bsb00056895_00211_038">nr. 30 Anm. 4</ref>.</p></note>, sei als Maximalangebot zu verstehen und werde im Falle einer französischen Ablehnung oder einer Verzögerung der weiteren Friedensverhandlungen einen Separatabschluß der Generalstaaten mit Spanien zur Folge haben. Artikel 2 des niederländischen Entwurfs enthielt eine <w lemma="Garantieverpflichtung"><orig>Garantieverpflich-</orig><orig>tung</orig></w> der Generalstaaten, die sich auf Frankreich, Pinerolo, das Roussillon, Lothringen, die Eroberungen in den Niederlanden und Katalonien (<w lemma="während"><orig>wäh-</orig><orig>rend</orig></w> eines dreißigjährigen Waffenstillstandes) erstreckte<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0072n57" xml:id="bsb00056895_00072_n03"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00072_003"/><p style="font-style:italic;">Allerdings war die Garantieverpflichtung eingeschränkt auf den Fall, <hi style="font-style:normal;">que sur telles <w lemma="attacques"><orig>attac-</orig><orig>ques</orig></w> une rupture généralle s’en ensuive</hi> (vgl. nr. 30 Beilage 1 und nr. 31 Beilage 2, hier zit. nach der Kopie <hi style="font-style:smallCaps;">Ass.</hi><hi style="font-style:smallCaps;">Nat.</hi> 278 fol. 142). Zudem bestand die Verpflichtung zum Bruch mit einem möglichen Angreifer erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten vom Zeitpunkt des Angriffs auf den Vertragspartner an. Während dieser Frist sollte eine Beilegung des Konfliktes von seiten des nicht angegriffenen Vertragschließenden versucht werden (vgl. Art. 4; <hi style="font-style:smallCaps;">ebd.</hi> fol. 142’). Die gen. Bestimmungen fanden Aufnahme in den Garantievertrag vom 29. Juli 1647.</p></note>. Gerade daß die Vertragsgarantie auch Lothringen und Katalonien einschloß, wurde <w lemma="französischerseits"><orig>fran-</orig><orig>zösischerseits</orig></w> als wichtiger Erfolg angesehen<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0072n58" xml:id="bsb00056895_00072_n04"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00072_004"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr.n 30, 54, 69, 84 und 85.</p></note>. Mazarin erteilte seine <w lemma="Zustimmung"><orig>Zu-</orig><orig>stimmung</orig></w> zu diesem Vertragsentwurf am 19. Juli und stellte Servien eine <hi style="font-style:normal;">carte blanche</hi> für die weiteren Garantieverhandlungen aus: Der <w lemma="Kardinalpremier"><orig>Kardinal-</orig><orig>premier</orig></w> äußerte seine Zufriedenheit mit den bereits erzielten Ergebnissen und schloß darin ausdrücklich auch den Fall ein, daß Servien im weiteren Verlauf der Verhandlungen nicht in der Lage sei, Veränderungen <w lemma="zugunsten"><orig>zugun-</orig><orig>sten</orig></w> Frankreichs zu erwirken<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0072n59" xml:id="bsb00056895_00072_n05"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00072_005"/><p style="font-style:italic;">Nr. 54.</p></note>.</p>
      <p style="font-style:italic;">Damit war auch die Entsendung eines Sonderkuriers an den französischen Hof faktisch obsolet geworden, die Servien und La Thuillerie zwecks <w lemma="Einholung"><orig>Ein-</orig><orig>holung</orig></w> genauer Weisungen vornahmen, als die Generalstaaten einen überarbeiteten Garantievertragsentwurf vorlegten<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0072n60" xml:id="bsb00056895_00072_n06"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00072_006"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr. 44 mit Beilage 1 und <ref type="line" subtype="intern" facs="#APWIIB6_p0326n2" target="#bsb00056895_00326_037">nr. 76 Anm. 2</ref>. Dem am 15. Juli 1647 übersandten ndl. Garantievertragsentwurf war ein Garantievertragsentwurf Serviens vorausgegangen, der gleichzeitig an den frz. Hof überbracht wurde (vgl. nr. 44 Beilage 2).</p></note>. Mazarin sah sich nicht veranlaßt, die gegebene Anordnung an Servien und La Thuillerie zurückzunehmen, den Garantievertrag ensprechend den niederländischen Vorgaben zu unterzeichnen<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0072n61" xml:id="bsb00056895_00072_n07"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00072_007"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr. 58 und nr. 61.</p></note>. Gleichwohl bereitete ihm insbesondere der Artikel <hi style="font-style:normal;">5</hi> des überarbeiteten niederländischen Entwurfes Unbehagen, da in ihm vorgesehen war, daß Frankreich <hi style="font-style:normal;">aucun de ses amis ou alliez ou autres quelz qu’ilz soient</hi> gegen die Generalstaaten assistieren dürfe<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0072n62" xml:id="bsb00056895_00072_n08"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00072_008"/><p><hi style="font-style:italic;">Vgl. nr. 44 Beilage 1 (hier zit. nach der Kopie</hi> <choice><abbr>AE</abbr><expan>Archives du Ministère des Affaires Etrangères</expan></choice>, <choice><abbr>CP</abbr><expan>Correspondance politique</expan></choice> <hi style="font-style:smallCaps;">Holl.</hi> <hi style="font-style:italic;">45 fol. 143’).</hi></p></note>. Es stand zu befürchten, daß eine solche Regelung seine Bemühungen <w lemma="konterkarierte"><orig>konter-</orig><orig>karierte</orig></w>, freie Hand im Hinblick auf eine militärische Assistenz für die <pb n="LXXIII" facs="APWIIB6_p0073" sameAs="#bsb00056895_00073"/>französischen Alliierten zu behalten<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0073n63" xml:id="bsb00056895_00073_n01"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00073_001"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr. 61.</p></note>. Servien und La Thuillerie <w lemma="begegneten"><orig>begegne-</orig><orig>ten</orig></w> möglichen Auslegungen dieses Artikels in einem für Frankreich und seine Alliierten nachteiligen Sinne, indem sie gegenüber den Kommissaren der Generalstaaten wiederholt erklärten, daß es sich der französische <w lemma="König"><orig>Kö-</orig><orig>nig</orig></w> bei Unterzeichnung des Garantievertrages ausdrücklich vorbehalte, zukünftig Schweden gegen den Kaiser und Portugal gegen Spanien zu <w lemma="unterstützen"><orig>un-</orig><orig>terstützen</orig></w><note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0073n64" xml:id="bsb00056895_00073_n02"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00073_002"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr. 68 mit Anm. 5, nr. 81 mit Beilage 1 und nr. 82 mit Beilage 2.</p></note>.</p>
      <p style="font-style:italic;">Insgesamt gesehen zeigte sich Servien – spätestens, seit die Aussicht auf eine rasche Verbesserung der militärischen Lage in den Spanischen Niederlanden infolge der Meuterei der Weimarer geschwunden war – als relativ nachgiebig gegenüber der nunmehr in den Garantieverhandlungen an den Tag gelegten Intransigenz der Generalstaaten. Der Grund hierfür war zweifellos seine Überzeugung, zu einem schnellen Abschluß in Den Haag gelangen zu müssen. Angesichts der schwierigen militärischen und politischen Gesamtlage Frankreichs schien ihm eine langwierige <w lemma="Fortführung"><orig>Fortfüh-</orig><orig>rung</orig></w> der Garantieverhandlungen mit der vagen Aussicht, Detailfragen doch noch zugunsten Frankreichs verbessern zu können, wenig <w lemma="angebracht"><orig>ange-</orig><orig>bracht</orig></w>. Vielmehr erhoffte er sich eine schnelle und überzeugende <w lemma="Demonstration"><orig>Demon-</orig><orig>stration</orig></w> eines erneuten französisch-niederländischen Schulterschlusses und somit Positionsgewinne im Hinblick auf die Friedensverhandlungen Frankreichs mit Spanien<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0073n65" xml:id="bsb00056895_00073_n03"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00073_003"/><p style="font-style:italic;">Offenbar sah sich Servien angesichts seiner erzwungenen Nachgiebigkeit in den <w lemma="Garantieverhandlungen"><orig>Garantie-</orig><orig>verhandlungen</orig></w>, die von Mazarin unterstützt wurde, und der insgesamt als unbefriedigend empfundenen Resultate v.a. ggb. Brienne veranlaßt, sein Vorgehen in Den Haag zu <w lemma="rechtfertigen"><orig>recht-</orig><orig>fertigen</orig></w> (vgl. insbes. nr. 30 mit Beilage 2).</p></note>. Wichtige Veränderungen an dem <w lemma="überarbeiteten"><orig>überarbeite-</orig><orig>ten</orig></w> niederländischen Vertragsentwurf wurden im weiteren Verlauf der Garantieverhandlungen dementsprechend nicht mehr vorgenommen. Am 20. Juli lag der Garantievertrag unterschriftsfertig vor<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0073n66" xml:id="bsb00056895_00073_n04"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00073_004"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr. 69 Beilage 1.</p></note>; nach Klärung letzter Details<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0073n67" xml:id="bsb00056895_00073_n05"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00073_005"/><p style="font-style:italic;">Zur Verzögerung des Vertragsabschlusses, die Servien und La Thuillerie auf das Wirken der Provinz Holland zurückführten, und zur Klärung letzter Interpretationsfragen vgl. nr. 82. Die Gst. drängten v.a. darauf, von frz. Seite eine Erklärung zu erlangen, daß der ndl. Mittelmeerhandel durch die Bestimmungen des Garantievertrages nicht <w lemma="beeinträchtigt"><orig>beeinträch-</orig><orig>tigt</orig></w> werde. Sie begnügten sich aber schließlich damit, daß dies von den frz. <choice><abbr>Ges.</abbr><expan>Gesandter, Gesandte</expan></choice> in Form einer schriftlichen Note zur Kenntnis genommen wurde und daß diese eine entsprechende Erklärung des frz. Hofes zusicherten (vgl. <hi style="font-style:smallCaps;">ebd.</hi> mit Beilage 1).</p></note> wurde er schließlich am 29. Juli unterzeichnet<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0073n68" xml:id="bsb00056895_00073_n06"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00073_006"/><p><hi style="font-style:italic;">Vgl.</hi> <hi style="font-style:smallCaps;">ebd.</hi> <hi style="font-style:italic;">mit Beilage 3.</hi></p></note>.</p>
      <p style="font-style:italic;">Der Vertrag, der im wesentlichen den Bestimmungen des niederländischen Vertragsentwurfes vom 2. Juli folgte, sah eine wechselseitige Garantie des französischen Königs und der Generalstaaten für den Fall vor, daß der spanische König, der Kaiser oder ein anderer Angehöriger des Hauses Habsburg vertragsbrüchig gegenüber einer der beiden Vertragsparteien werde, diese angreife und eine <hi style="font-style:normal;">rupture générale</hi> zwischen Spanien <w lemma="einerseits"><orig>einer-</orig><pb n="LXXIV" facs="APWIIB6_p0074" sameAs="#bsb00056895_00074"/><orig>seits</orig></w> und den Generalstaaten respektive Frankreich nachfolge (Artikel 1 und 2). Die Garantieverpflichtung der Generalstaaten sollte für <w lemma="Frankreich"><orig>Frank-</orig><orig>reich</orig></w>, Pinerolo, das Roussillon, Lothringen und die Eroberungen in den Niederlanden gelten (Artikel 2) und zudem Katalonien während des <w lemma="anvisierten"><orig>an-</orig><orig>visierten</orig></w> dreißigjährigen Waffenstillstandes einbeziehen (Artikel 3). Dem nicht angegriffenen Vertragspartner stand eine Frist von sechs Monaten vom Zeitpunkt des Angriffs auf die andere vertragschließende Partei an zur Verfügung, während der er im Sinne einer Beilegung des Konfliktes wirken konnte. Erst nach Ablauf dieser Frist war er verpflichtet, auf seiten des Vertragspartners militärisch einzugreifen (Artikel 4). Ferner enthielt der Vertrag die wechselseitigen Versprechen des französischen Königs und der Generalstaaten, ihre jeweiligen Alliierten<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0074n69" xml:id="bsb00056895_00074_n01"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00074_001"/><p><hi style="font-style:italic;">Auf Drängen Serviens und La Thuilleries, die einer zukünftigen militärischen Assistenz der Gst. für Spanien einen Riegel vorschieben wollten, hatten die Kommissare der Gst. erklärt, daß die Bezeichnung Alliierte in Art. 5 auch</hi> tous autres princes et potentatz qui ne sont point alliez <hi style="font-style:italic;">umfasse (vgl. nr. 82 Beilage 1).</hi></p></note> nicht gegen den <w lemma="Vertragspartner"><orig>Ver-</orig><orig>tragspartner</orig></w> zu unterstützen (Artikel 5), und die – allerdings nicht weiter spezifizierte – Bestätigung der vormaligen französisch-niederländischen Verträge (Artikel 6). In Kraft treten sollte der Vertrag bei Unterzeichnung des französisch-spanischen Friedens (Artikel 7). Die Ratifikation war <w lemma="innerhalb"><orig>in-</orig><orig>nerhalb</orig></w> von zwei Monaten vorgesehen.</p>
      <p style="font-style:italic;">Im Hinblick auf Artikel 5 gaben Servien und La Thuillerie bei <w lemma="Vertragsunterzeichnung"><orig>Vertrags-</orig><orig>unterzeichnung</orig></w> erneut die Erklärung ab, daß sich der französische König eine militärische Assistenz für Schweden und Portugal ausdrücklich <w lemma="vorbehalte"><orig>vor-</orig><orig>behalte</orig></w><note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0074n70" xml:id="bsb00056895_00074_n02"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00074_002"/><p style="font-style:italic;">Vgl. Anm. 64 und nr. 81 mit Beilage 1 sowie nr. 82 mit Beilage 2.</p></note>. Sie scheiterten jedoch mit dem Versuch, von den Generalstaaten eine schriftliche Bestätigung der Annahme dieser Erklärung zu erlangen<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0074n71" xml:id="bsb00056895_00074_n03"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00074_003"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr. 82.</p></note>. Zwei Tage nach der Vertragsunterzeichnung, am 31. Juli, erneuerten die französischen Gesandten zudem das bereits zuvor<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0074n72" xml:id="bsb00056895_00074_n04"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00074_004"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr. 69.</p></note> von Servien in <w lemma="Abstimmung"><orig>Ab-</orig><orig>stimmung</orig></w> mit Mazarin<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0074n73" xml:id="bsb00056895_00074_n05"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00074_005"/><p style="font-style:italic;">Vgl. insbes. nr. 2 und nr. 24.</p></note> zur Beilegung der niederländisch-portugiesischen Differenzen vorgebrachte Angebot einer Restitution der niederländischen Besitzungen in Brasilien durch den portugiesischen König für den Fall, daß dieser in einen mehrjährigen Waffenstillstand mit Spanien <w lemma="eingeschlossen"><orig>einge-</orig><orig>schlossen</orig></w> werde<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0074n74" xml:id="bsb00056895_00074_n06"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00074_006"/><p style="font-style:italic;">Vgl. <ref type="line" subtype="intern" facs="#APWIIB6_p0380n8" target="#bsb00056895_00380_030">nr. 94 Anm. 8</ref>.</p></note>. Hintergrund dieser französischen Proposition waren Befürchtungen, das Fortbestehen der niederländisch-portugiesischen <w lemma="Konflikte"><orig>Kon-</orig><orig>flikte</orig></w> in Übersee könne eine Separatverständigung der Generalstaaten mit Spanien forcieren und zu einer zusätzlichen Belastung der <w lemma="niederländischfranzösischen"><orig>niederländisch-</orig><orig>französischen</orig></w> Beziehungen beitragen<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0074n75" xml:id="bsb00056895_00074_n07"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00074_007"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr. 19 und nr. 69; s. darüber hinaus auch <hi style="font-style:smallCaps;">Braun</hi>, Einleitung, CXXVIIf.</p></note>.</p>
      <p style="font-style:italic;">Daß der Abschluß des Garantievertrages in der Tat nicht alle Spannungen in den Beziehungen zwischen Frankreich und seinem niederländischen <w lemma="Alliierten"><orig>Al-</orig><pb n="LXXV" facs="APWIIB6_p0075" sameAs="#bsb00056895_00075"/><orig>liierten</orig></w> aufzuheben vermochte und daß insbesondere die Provinz Holland nach wie vor keinen frankreichfreundlichen Kurs zu steuern bereit war, wurde sehr schnell nach der Unterzeichnung des Garantievertrages <w lemma="deutlich"><orig>deut-</orig><orig>lich</orig></w>, als es noch vor der Abreise Serviens<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0075n76" xml:id="bsb00056895_00075_n01"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00075_001"/><p style="font-style:italic;">Servien reiste am 3. August 1647 aus Den Haag ab (vgl. La Thuillerie an [Brienne], Den Haag 1647 August 5; s. <ref type="line" subtype="intern" facs="#APWIIB6_p0380n8" target="#bsb00056895_00380_030">nr. 94 Anm. 8</ref>) und traf am 9. August wieder in Münster ein (vgl. <ref type="line" subtype="intern" facs="#APWIIB6_p0113n1" target="#bsb00056895_00113_020">nr. 1 Anm. 1</ref>).</p></note> zu einem diplomatischen Eklat kam: Mathenesse und Boreel, die Deputierten der Provinz Holland in den Garantieverhandlungen, nahmen nicht an einem von Servien für seine Verhandlungspartner veranstalteten Abschiedsessen teil und verweigerten ihm das obligatorische Abschiedsgeschenk<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0075n77" xml:id="bsb00056895_00075_n02"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00075_002"/><p><hi style="font-style:italic;">Vgl. nr. 94;</hi> <hi style="font-style:smallCaps;">Arend</hi>, <hi style="font-style:italic;">747;</hi> <hi style="font-style:smallCaps;">Dickmann</hi>, <hi style="font-style:italic;">442.</hi></p></note>.</p>
      <p style="font-style:italic;">Obwohl mit dem Vertragsabschluß das Vertrauensverhältnis zwischen Frankreich und den Generalstaaten offenkundig nicht gänzlich <w lemma="wiederhergestellt"><orig>wieder-</orig><orig>hergestellt</orig></w> war, glaubte Servien dennoch, in dieser Hinsicht ein positives Fazit seiner Verhandlungen ziehen zu können. Immerhin sei es <w lemma="wenigstens"><orig>wenig-</orig><orig>stens</orig></w> nach außen hin gelungen, den Anschein einer <w lemma="französisch-niederländischen"><orig>französisch-niederlän-</orig><orig>dischen</orig></w> <hi style="font-style:normal;">réunion</hi> zu erwecken<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0075n78" xml:id="bsb00056895_00075_n03"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00075_003"/><p><hi style="font-style:italic;">Dies bezeichnete Servien sogar als</hi> principal fruict <hi style="font-style:italic;">seiner Verhandlungen (vgl. nr. 119, hier 340 Z. 16f).</hi></p></note>. Gegenüber Brienne, dem Staatssekretär des Äußeren, äußerte er überdies Zufriedenheit darüber, sich erfolgreich dem Drängen der Provinz Holland auf einen schnellen <w lemma="Separatfriedensschluß"><orig>Separatfriedens-</orig><orig>schluß</orig></w> oder gar eine niederländisch-spanische Allianz widersetzt zu <w lemma="haben"><orig>ha-</orig><orig>ben</orig></w><note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0075n79" xml:id="bsb00056895_00075_n04"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00075_004"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr. 93.</p></note>. In der Tat wird man konstatieren müssen, daß das ursprüngliche Ziel der Mission Serviens, nämlich eine wechselseitige <w lemma="französisch-niederländische"><orig>französisch-nieder-</orig><orig>ländische</orig></w> Garantie gegen zukünftige habsburgische Aggressionen <w lemma="abzuschließen"><orig>abzu-</orig><orig>schließen</orig></w>, erreicht wurde<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0075n80" xml:id="bsb00056895_00075_n05"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00075_005"/><p style="font-style:italic;"><hi style="font-style:smallCaps;">Braun</hi> weist bei der Bewertung der Garantieverhandlungen Serviens berechtigterweise darauf hin, daß Frk. zu noch größeren Konzessionen ggb. den Gst. bereit gewesen wäre, etwa im Hinblick auf Katalonien (<hi style="font-style:smallCaps;">Braun</hi>, Einleitung, CXXIX).</p></note>. Gleichwohl wurde der Wert des Abkommens für Frankreich durch die Bindung seines Inkrafttretens an das <w lemma="Zustandekommen"><orig>Zustande-</orig><orig>kommen</orig></w> des französisch-spanischen Friedens erheblich gemindert. Das französischerseits erhoffte zusätzliche Mittel, um Druck in den <w lemma="Friedensverhandlungen"><orig>Friedens-</orig><orig>verhandlungen</orig></w> mit Spanien auszuüben, war der Garantievertrag <w lemma="jedenfalls"><orig>jeden-</orig><orig>falls</orig></w> nicht.</p>
      <p style="font-style:italic;">Servien hat die Defizite und den unzureichenden Charakter der zu <w lemma="erwartenden"><orig>er-</orig><orig>wartenden</orig></w> Ergebnisse seiner Verhandlungen frühzeitig erkannt. Er war jedoch trotz des für ihn unbefriedigenden Verlaufs seiner Mission bereit, gute Miene zum bösen Spiel zu machen und ostentative Zufriedenheit zu bekunden. Dieses Verhalten war zwar in erster Linie <w lemma="verhandlungstaktisch"><orig>verhandlungstak-</orig><orig>tisch</orig></w> bedingt. Es ist aber auch vor dem Hintergrund seiner intern <w lemma="geäußerten"><orig>geäu-</orig><orig>ßerten</orig></w> Hoffnung zu sehen, Frankreich werde schon bald Möglichkeiten erhalten, die Vertragsbestimmungen im französischen Sinne zu <w lemma="korrigieren"><orig>korrigie-</orig><orig>ren</orig></w> und sich für die als unwürdig erachtete Haltung des niederländischen <pb n="LXXVI" facs="APWIIB6_p0076" sameAs="#bsb00056895_00076"/>Alliierten zu revanchieren<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0076n81" xml:id="bsb00056895_00076_n01"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00076_001"/><p style="font-style:italic;">Vgl. v.a. nr.n 18, 19, 30 und 94.</p></note>. Daß die Vertragsartikel vergleichsweise <w lemma="allgemein"><orig>all-</orig><orig>gemein</orig></w> gehalten waren, entsprach somit durchaus den französischen <w lemma="Interessen"><orig>In-</orig><orig>teressen</orig></w>, denn dies erleichterte möglicherweise zukünftige <w lemma="Modifikationen"><orig>Modifikatio-</orig><orig>nen</orig></w><note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0076n82" xml:id="bsb00056895_00076_n02"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00076_002"/><p style="font-style:italic;">Vgl. hierzu die entsprechenden Ausführungen Serviens in nr. 19.</p></note>. Bereits unmittelbar nach Vertragsschluß den Versuch zu <w lemma="unternehmen"><orig>unterneh-</orig><orig>men</orig></w>, konkrete Verbesserungen zugunsten Frankreichs zu erlangen, wie es Mazarin in Erwägung zog<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0076n83" xml:id="bsb00056895_00076_n03"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00076_003"/><p style="font-style:italic;">Vgl. nr. 98.</p></note>, lehnte Servien jedoch ab<note type="edd" subtype="commAnnot" place="foot" facs="APWIIB6_p0076n84" xml:id="bsb00056895_00076_n04"><lb facs="-" xml:id="bsb00056895_00076_004"/><p style="font-style:italic;">Vgl. v.a. nr. 119.</p></note>. Über Erfolg oder Mißerfolg seiner Gesandtschaft mußte somit letztlich der weitere Verlauf der Friedensverhandlungen mit Spanien entscheiden.</p>
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