• 25. Dezember 1641 [General]
    In den Hamburger Präliminarverträgen werden die Grundlagen für den Friedenskongress gelegt. Verhandlungsorte sollen Münster und Osnabrück sein. Trotz der Aufteilung der Verhandlungsparteien auf zwei Städte soll es sich um einen einheitlichen Kongress handeln. Neben Münster und Osnabrück soll auch die Verbindung zwischen beiden Städten neutralisiert, also entmilitarisiert und damit dem Kriegsgeschehen entzogen werden. Der Kongress soll in drei Monaten beginnen, doch kann dieser kurzfristige Termin nicht eingehalten werden. Vielmehr treffen die ersten Gesandten erst 1643 ein. Es dauert zwei weitere Jahre, bis die ersten nennenswerten Friedensvorschläge vorgelegt werden

  • 27. Mai 1643 [General]
    Der kaiserliche Gesandte Johann Krane erklärt die Stadt Münster für neutral. Er sorgt auch dafür, dass eine Poststation eingerichtet wird

  • 18. Juni 1643 [General]
    Krane erklärt auch die zweite Verhandlungsstadt Osnabrück für neutral. Osnabrück war bislang schwedisch besetzt. Nun rückt die schwedische Garnison ab

  • Ab September 1643 [General]
    Nach und nach treffen die ersten Gesandten in den beiden Kongressstädten ein. Die letzten kommen erst im Frühjahr 1646, als die ersten Gesandten schon wieder abgezogen werden. Eine offizielle Eröffnung des Kongresses gibt es nicht. Münster ist für Frankreich und Spanien der Hauptverhandlungsort, Osnabrück für Schweden. In beiden Städten ist der Kaiser mit mehreren Gesandten vertreten. In Münster verhandeln ab Anfang 1646 auch die Gesandten der niederländischen Generalstaaten mit den spanischen Diplomaten über die Beendigung des Achtzigjährigen Krieges zwischen Spanien und den Niederlanden

  • 16. November 1643 [General]
    In Münster trifft der Venezianer Contarini ein, der neben dem päpstlichen Nuntius Chigi als Vermittler (Mediator) zwischen den katholischen Mächten (Kaiser und Reich, Frankreich, Spanien) wirkt. Der Vertreter des Heiligen Stuhls Chigi kommt am 19. März 1644 in Münster an

  • 11. Juni 1645 [General]
    Frankreich und Schweden legen ihre ersten inhaltlich relevanten Friedensvorschläge vor: die französische und die schwedische „Proposition“

  • 29. August 1645 [General]
    Kaiser Ferdinand III. lädt die Reichsstände zur Teilnahme am Friedenskongress ein. Schweden und Frankreich haben dies in ihren „Propositionen“ gefordert und ihrerseits die Reichsstände schon vorher mehrfach zur Teilnahme an den Verhandlungen eingeladen. Einige reichsstädtische Gesandte sind daher bereits eingetroffen, andere kommen in den nächsten Monaten an, die letzten erst im April 1646. Ein Reichsstand (Hessen-Kassel) ist mit Frankreich offiziell und mit Schweden faktisch verbündet. Hessen-Kassels Teilnahme am Kongress ist daher besonders strittig. Traditionelle Aufgabe der rund 140 Reichsstände ist es, den Kaiser zu beraten. Um sich auf eine einheitliche Meinung zu einigen, beraten die Reichsstände in drei Gremien („Kurien“): Kurfürstenrat, Fürstenrat und Städterat. Die kurfürstliche Kurie ist das kleinste und mächtigste Gremium, der Städterat das größte Gremium, das aber kaum Einfluss hat. Es ist das erste Mal, dass die Reichsstände in dieser Form an einem Friedenskongress beteiligt werden

  • 31. August 1645 [General]
    Die kurfürstliche Kurie hält ihre erste förmliche Sitzung in Münster ab

  • September 1645 [General]
    Die fürstliche und die städtische Kurie beschließen, dass jeweils ein Teil in Münster und ein anderer Teil in Osnabrück beraten soll. Es gibt also einen Teilfürstenrat in Münster und einen Teilfürstenrat in Osnabrück; Entsprechendes gilt für den Städterat

  • 25. September 1645 [General]
    Die kaiserlichen Gesandten übergeben den Reichskurien die Responsionen (= Antworten) des Kaisers auf die französischen und schwedischen Friedensvorschläge („Propositionen“) und bitten sie um ihr Gutachten

  • 29. November 1645 [General]
    Der kaiserliche Hauptgesandte Graf Trauttmansdorff trifft in Münster ein. Er ist ein Vertrauter des Kaisers. Die Kongressteilnehmer erhoffen sich von ihm eine Beschleunigung der Verhandlungen, die immer noch nicht richtig in Gang gekommen sind

  • 7. Januar 1646 [General]
    Die Repliken (= Entgegnungen) Frankreichs und Schwedens auf die kaiserlichen Responsionen vom 25. September 1645 werden in Münster und Osnabrück mündlich vorgetragen und protokolliert. In beiden Repliken werden die territorialen Forderungen genannt, also die Forderungen nach Landabtretungen des Reiches an Frankreich und Schweden

  • 27.-28. April 1646 [General]
    Die Reichskurien haben sich nicht auf ein einheitliches Gutachten für die kaiserlichen Gesandten einigen können und übergeben daher ein uneinheitliches „Bedenken“ mit Sondervoten einzelner Reichsstände. Somit bestehen selbst unter den Reichsständen unterschiedliche, nicht auf einen Nenner zu bringende Ansichten über den Weg, wie ein allgemeiner Friedensschluss erreicht werden kann

  • [1. Mai 1646] [General]
    Die kaiserlichen Gesandten legen in Osnabrück ihre „Duplik“ (Gegenerklärung) vor, also die kaiserliche Stellungnahme zu der schwedischen „Replik“ vom 7. Januar 1646

  • 1. Mai 1646 [General]
    Die kaiserlichen Gesandten in Münster erarbeiten einen ersten Gesamtentwurf für einen kaiserlich-französischen Friedensvertrag, der aber intern bleibt, also nicht veröffentlicht und auch nicht den französischen Gesandten mitgeteilt wird

  • 5. Mai 1646 [General]
    Die kaiserlichen Gesandten in Münster beantworten die französische „Replik“ vom 7. Januar 1646 mit ihrer „Duplik“ (Gegenerklärung) an Frankreich

  • 8. Mai 1646 [General]
    Die kaiserlichen Gesandten in Osnabrück erstellen einen ersten Gesamtentwurf für einen kaiserlich-schwedischen Friedensvertrag. Er enthält erst einen relativ kleinen Teil des am 24. Oktober 1648 abgeschlossenen Vertrags (des sogenannten Instrumentum Pacis Osnabrugensis = IPO)

  • 13. Mai 1646 [General]
    In Münster beginnen die Verhandlungen zwischen den spanischen und den niederländischen Gesandten

  • Anfang Juli 1646 [General]
    Eine provisorische Übereinkunft zwischen den spanischen und niederländischen Gesandten mit 70 Artikeln wird in Münster von zwei niederländischen Gesandten unterzeichnet

  • [9. Juli 1646] [General]
    Der schwedische Gesandte Salvius erarbeitet einen ersten schwedischen Entwurf für einen kaiserlich-schwedischen Friedensvertrag, der nicht veröffentlicht und auch nicht den kaiserlichen Gesandten mitgeteilt wird

  • 13. September 1646 [General]
    Münster: Die kaiserlich-französischen Verhandlungen kommen voran: Es gelingt eine Einigung über jene Artikel, in denen die territorialen Zessionen (Abtretungen) an Frankreich geregelt sind. Die sogenannten Satisfaktionsartikel (auch: Septemberartikel) werden allerdings nicht veröffentlicht. Sprachlich stark überarbeitet, doch sachlich unverändert gehen sie in den kaiserlich-französischen Friedensvertrag vom Oktober 1648 ein

  • September 1646 [General]
    Die spanisch-französischen Verhandlungen sind so schwierig, dass die niederländischen Gesandten als Vermittler eingeschaltet werden

  • 6. Dezember 1646 [General]
    Zweiter (interner) kaiserlicher Gesamtentwurf für einen kaiserlich-französischen Friedensvertrag

  • 28. Dezember 1646 [General]
    Wettstein, der Basel und die ganze Schweizer Eidgenossenschaft vertritt, trifft in Münster ein. Er soll den Versuch des Reichskammergerichts abwehren, Basel seiner Rechtsprechung zu unterwerfen. Das Reichskammergericht ist (neben dem am Kaiserhof tagenden Reichshofrat) das höchste Reichsgericht

  • 8. Januar 1647 [General]
    In Münster werden die niederländisch-spanischen Provisionalartikel unterzeichnet. In den Niederlanden wird der Abschluss dieser Provisionalartikel schon fast wie ein Friedensschluss gefeiert

  • 17. Januar 1647 [General]
    Die kaiserlich-schwedischen Verhandlungen sind bislang nicht recht vorangekommen, weil Schweden Pommern für sich fordert, aber auch der Kurfürst von Brandenburg berechtigte Ansprüche darauf erhebt. Schon seit über 15 Jahren hält Schweden Pommern besetzt. Das angestammte pommersche Herrschaftshaus ist mit Herzog Bogislaw XIV. am 10. März 1637 erloschen. Pommern ist wegen seiner Lage an der Ostsee und seiner Häfen so begehrt. Jetzt trifft die monatelang erwartete Nachricht in Osnabrück ein, dass der Kurfürst von Brandenburg bereit ist, auf den westlichen Teil Pommerns zu verzichten, falls er anderweitig entschädigt wird

  • 25. Januar 1647 [General]
    Französischer Gesamtentwurf für einen Friedensvertrag mit Spanien

  • 18. Februar 1647 [General]
    Osnabrück: Erstes kaiserlich-schwedisches Vorabkommen zur schwedischen Territorialsatisfaktion, also zur Regelung der Landabtretungen des Reichs an Schweden. In einem geheimen Zusatzartikel verpflichtet sich der Kaiser, Schweden für die Räumung der Festungen im Reich und für die Rückgabe (= Restitution) der in den kaiserlichen Erblanden besetzten Gebiete 600.000 Reichstaler Entschädigung zu zahlen

  • 24. Februar 1647 [General]
    Münster: Spanischer Gesamtentwurf für einen Frieden mit Frankreich

  • 29. März 1647 [General]
    Zweiter schwedischer Gesamtentwurf für einen kaiserlich-schwedischen Friedensvertrag. Ein erster schwedischer Gesamtentwurf war bereits nach und nach im Sommer und Herbst 1646 entstanden. Anders als dieser zweite Entwurf ist er aber nicht den kaiserlichen Gesandten übergeben worden

  • 5. April 1647 [General]
    Osnabrück: Der kaiserliche Gesandte Volmar und der schwedische Gesandte Oxenstierna einigen sich in den Grundzügen über Form und Artikelgliederung des kaiserlich-schwedischen Friedensvertrags

  • 17. April 1647 [General]
    Dritter kaiserlicher Gesamtentwurf für einen kaiserlich-schwedischen Friedensvertrag

  • 24. April 1647 Vormittag [General]
    Dritter schwedischer Gesamtentwurf für einen kaiserlich-schwedischen Friedensvertrag

  • 24. April 1647 Nachmittag [General]
    Der kaiserliche Hauptgesandte Trauttmansdorff begibt sich von Osnabrück nach Münster. Er hat schon seit längerem seine Abreise vom Kongress angekündigt. Deshalb werden große Anstrengungen unternommen, noch vor seiner Abreise einen Friedensschluss zu erreichen

  • Bis 30. Mai 1647 [General]
    Kaiserliche und schwedische Gesandte verhandeln in Osnabrück über den vierten kaiserlichen Gesamtentwurf für ein Instrumentum Pacis Osnabrugensis. Dieser Vertragsentwurf wird zeitgenössisch „proiectum Trauttmansdorffianum“ genannt, weil er unter der Verhandlungsführung des kaiserlichen Hauptgesandten Trauttmansdorff entstanden ist

  • 7.-8. Juni 1647 [General]
    Die schwedischen Gesandten Oxenstierna und Salvius begeben sich von Osnabrück nach Münster. Dort werden die Verhandlungen intensiv fortgesetzt

  • 11.-12. Juni 1647 [General]
    Dritter und vierter kaiserlicher Gesamtentwurf für einen kaiserlich-französischen Friedensvertrag. In der einen Version werden auch die protestantischen Angelegenheiten behandelt und die päpstliche Vermittlung deshalb nicht erwähnt. In der anderen Fassung fehlen die meisten protestantischen Angelegenheiten und die päpstliche Vermittlung wird genannt. Grund für diese beiden unterschiedlichen Entwürfe ist die Tatsache, dass der päpstliche Vermittler Chigi offiziell zu keiner Regelung beitragen darf, die die Protestanten begünstigt und insbesondere Verzicht auf Kirchengut bedeutet

  • 14.-15. Juli 1647 [General]
    Münster: Die protestantischen Reichsstände drängen Trauttmansdorff, seine mehrfach angekündigte Abreise bis zum Friedensschluss zu verschieben. Der Friede scheint greifbar nah. Der sofortige Abschluss scheitert hauptsächlich an Frankreich

  • 16. Juli 1647 [General]
    Münster: Trauttmansdorff verlässt den Kongress. Fortan beeinflusst er vom kaiserlichen Hof aus als Ratgeber des Kaisers das Verhandlungsgeschehen in Westfalen. Trauttmansdorffs Abreise wirkt sich zunächst negativ auf das Verhandlungsklima aus. Eine Reihe von reichsständischen Gesandten wird abberufen. Manche zweifeln am Zustandekommen des Friedensschlusses. Tatsächlich aber gehen die Verhandlungen weiter

  • 19.-20. Juli 1647 [General]
    Erster und zweiter französischer Gesamtentwurf für einen kaiserlich-französischen Friedensvertrag, eine Version mit, die andere ohne Erwähnung der päpstlichen Vermittlung

  • 10. September 1647 [General]
    Münster: Ein französischer Textvorschlag für Artikel 1-21 eines französisch-spanischen Friedensvertrags wird den Vermittlern übergeben

  • 27. September 1647 [General]
    Münster: Die französischen und die spanischen Gesandten unterzeichnen die ersten 20 Artikel eines (dann doch nicht zustande kommenden) französisch-spanischen Friedensvertrags

  • 17. Oktober 1647 [General]
    Präsentation des spanischen Entwurfs eines französisch-spanischen Friedensvertrags

  • 6. November 1647 [General]
    Das Exemtionsdekret Kaiser Ferdinands III. für die Schweizer Eidgenossenschaft trifft auf dem Kongress ein. Es wurde am 9. September 1647 am Kaiserhof ausgefertigt, aber auf den 16. Mai 1647 zurückdatiert. Es bestätigt den 13 Orten (Kantonen) der Schweizer Eidgenossenschaft die geforderte Exemtion (eigentlich: „Herausnahme“, nämlich aus dem Zuständigkeitsbereich des Reichskammergerichts). Ein entsprechender Artikel wird 1648 in den kaiserlich-schwedischen und gleichlautend in den kaiserlich-französischen Friedensvertrag aufgenommen. Faktisch scheidet die Schweiz damit aus dem Reichsverband aus und wird unabhängig

  • 11.-14. November 1647 [General]
    In Münster schließen die französischen und die kaiserlichen Gesandten ein Vorabkommen über die französische Territorialsatisfaktion ab. Es entspricht weitgehend den kaiserlich-französischen Satisfaktionsartikeln vom 13. September 1646

  • 16. November 1647 [General]
    Münster: Die französischen und spanischen Gesandten unterzeichnen weitere 23 Artikel eines (dann doch nicht zustande kommenden) französisch-spanischen Friedensvertrags

  • Dezember 1647 [General]
    Dritter französischer Gesamtentwurf für einen kaiserlich-französischen Friedensvertrag

  • 30. Januar 1648 [General]
    In Münster wird der spanisch-niederländische Friedensvertrag unterzeichnet

  • 8. Februar 1648 [General]
    Die kaiserlichen Gesandten in Osnabrück übergeben von ihrem internen sechsten Gesamtentwurf für einen kaiserlich-schwedischen Friedensvertrag die ersten 5 Artikel den schwedischen und den protestantischen Gesandten

  • 9. Februar 1648 [General]
    Die niederländischen Kongressgesandten reisen aus Münster ab, um die Ratifikationen ihres Vertrags mit Spanien einzuholen. Erst mit Vorlage der Ratifikationen beider Vertragsparteien wird der Vertrag wirksam. Denn erst die Ratifikation bedeutet die bindende Bestätigung des ausgehandelten Vertrags durch den Herrscher bzw. allgemein durch die Staatsführung

  • 7. März bis 21. April 1648 [General]
    In Osnabrück wird eine Reihe von Vorabkommen ausgehandelt und unterschrieben, die zusammengenommen bereits wesentliche Teile des späteren kaiserlich-schwedischen Friedensvertrags ergeben

  • 23. April 1648 [General]
    Während einer kaiserlich-schwedischen Konferenz in Osnabrück treffen Befehle Kaiser Ferdinands III. für Verhandlungen ein, die die kaiserlichen Erblande betreffen. Diese Verhandlungen sollen vorrangig vorgenommen werden. Dagegen wollen die schwedischen Gesandten zunächst über die Bezahlung ihrer Truppen (die sogenannte schwedische Militärsatisfaktion) verhandeln. Aufgrund dieses Konflikts stocken die Verhandlungen für zwei Wochen

  • 20.-25. April 1648 [General]
    Am Kaiserhof entsteht ein weiterer (siebter) kaiserlicher Gesamtentwurf für einen kaiserlich-schwedischen Friedensvertrag. Er wird an die kaiserlichen Gesandten in Osnabrück geschickt, wo er am 6. Mai 1648 eintrifft

  • 8. Mai 1648 [General]
    Die Teilkurien in Osnabrück fassen einen Beschluss über besitzrechtliche und konfessionelle Verhältnisse in den kaiserlichen Erblanden. Die Beratung über diesen Verhandlungspunkt haben die Osnabrücker Reichsstände gegen die kaiserlichen Befehle vorgenommen. Sie wollen den Friedensprozess beschleunigen, indem sie mit den schwedischen Gesandten über die Geldforderungen verhandeln, die Schweden erhebt, um seine Truppen in Deutschland bezahlen und dann abdanken zu können (sogenannte schwedische Militärsatisfaktion). Nach dem Willen des Kaisers soll darüber erst nach einer Einigung über die übrigen noch strittigen Punkte verhandelt werden

  • 9. Mai 1648 [General]
    In Osnabrück beginnen die wochenlangen, harten Beratungen und Verhandlungen der Reichsstände über die schwedische Forderung nach Militärsatisfaktion

  • 11. Mai 1648 [General]
    Die kaiserlichen Gesandten in Osnabrück übergeben den schwedischen Gesandten einen weiteren, achten Gesamtentwurf für einen kaiserlich-schwedischen Friedensvertrag

  • 15. Mai 1648 [General]
    Die spanischen und niederländischen Gesandten haben die Ratifikationen ihres Vertrags vom 30. Januar 1648 eingeholt und beschwören nunmehr im Rathaus zu Münster den spanisch-niederländischen Frieden. Mit diesem Akt erlangen die niederländischen Provinzen Holland, Seeland, Utrecht, Groningen, Friesland, Geldern und Overijssel als Republik der Vereinigten Niederlande ihre Unabhängigkeit

  • 27. Mai 1648 [General]
    Schweden fordert 10 Millionen Reichstaler für seine Militärsatisfaktion

  • 5. Juni 1648 [General]
    In Münster wird der spanisch-niederländische Friedensschluss festlich begangen

  • 13. Juni 1648 [General]
    Die Osnabrücker Teilkurien beschließen, Schweden 5 Millionen Reichstaler für seine Militärsatisfaktion zu zahlen

  • 15. Juni 1648 [General]
    Schweden nimmt das Angebot der Reichsstände über 5 Millionen Reichstaler für die Abdankung der schwedischen Truppen in Deutschland an, allerdings ohne die mit diesem Angebot verbundenen Bedingungen zu akzeptieren. Dennoch ist damit ein wichtiger Verhandlungsfortschritt erreicht

  • 15. Juni 1648 [General]
    Die Teilkurien in Münster beschweren sich beim Kaiser über das Verhalten der Reichsstände in Osnabrück, die ihre Voten nicht berücksichtigen und eigenmächtig Verhandlungen führen

  • 29. Juni 1648 [General]
    Der spanische Hauptgesandte Peñaranda verlässt den Kongress. Damit besteht fast keine Hoffnung mehr auf einen französisch-spanischen Friedensschluss, der auch tatsächlich nicht zustande kommt. Es sind nur wenige Punkte, über die keine Einigung erzielt werden konnte. Doch es fehlt sowohl auf französischer als auch auf spanischer Seite der Wille zum Friedensschluss. Spanien und Frankreich schließen erst 1659 Frieden

  • 1. Juli 1648 [General]
    Der französische Gesandte Servien schickt einen dritten Gesamtentwurf für einen kaiserlich-französischen Friedensvertrag von Münster nach Osnabrück, damit die Reichskurien darüber beraten

  • 10. Juli 1648 [General]
    Osnabrück, Rathaus: Die schwedischen Gesandten einigen sich mit den Teilkurien auf die Art und Weise, wie die Zahlung der schwedischen Militärsatisfaktion erfolgen soll

  • 13. Juli 1648 [General]
    Die kaiserlichen und schwedischen Gesandten in Osnabrück nehmen ihre Verhandlungen wieder auf

  • 6. August 1648 [General]
    Osnabrück, im Quartier des schwedischen Gesandten Oxenstierna: Der kaiserlich-schwedische Friedensvertrag (das Instrumentum Pacis Osnabrugensis = IPO) wird in Anwesenheit der kaiserlichen, schwedischen und reichsständischen Gesandten verlesen und per Handschlag vereinbart. Die schwedischen Gesandten verweigern die Unterzeichnung mit Rücksicht auf die noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem schwedischen Alliierten Frankreich. Somit tritt der kaiserlich-schwedische Friedensvertrag noch nicht in Kraft

  • 10. August 1648 [General]
    Osnabrück: Die Teilkurien beschließen gegen den Willen der kaiserlichen Gesandten und wiederholte Befehle des Kaisers, in Osnabrück mit dem französischen Gesandten Servien über den kaiserlich-französischen Friedensvertrag (das spätere Instrumentum Pacis Monasteriensis) zu verhandeln. Die Verhandlungen beginnen am folgenden Tag

  • 14. September 1648 [General]
    Osnabrück: Der französische Gesandte Servien, Deputierte der Reichskurien und der schwedische Gesandte Salvius, der als Vermittler eingeschaltet wurde, prüfen den Text des kaiserlich-französischen Friedensvertrags auf seine Richtigkeit

  • 15. September 1648 [General]
    Osnabrück: Der kaiserlich-französische Friedensvertrag (das Instrumentum Pacis Monasteriensis = IPM) wird beim Reichsdirektorium hinterlegt. Am nächsten Tag wird auch der kaiserlich-schwedische Friedensvertrag (das Instrumentum Pacis Osnabrugensis = IPO) beim Reichsdirektorium hinterlegt. In den kommenden Wochen begeben sich nach und nach sämtliche Gesandte nach Münster, um dort die letzten Verhandlungen zu führen. Vor allem steht noch die Zustimmung der kaiserlichen Gesandten zu dem Vertragstext aus, den die Reichskurien mit Servien ausgehandelt haben

  • 30. September 1648 [General]
    Die kaiserlichen Gesandten können die Weisung des Kaisers vom 16. September aufgrund eines fehlenden Chiffreschlüssels nicht lesen. Das Problem führt zu Verzögerungen und stößt teils auf Unverständnis, teils auf Unglauben

  • 2. Oktober 1648 [General]
    Reichsständische Gesandte kündigen den kaiserlichen Bevollmächtigten an, bei weiterer Verzögerung den Frieden ohne den Kaiser schließen zu wollen

  • 3. Oktober 1648 [General]
    Dem kaiserlichen Gesandten Volmar gelingt es, den fehlenden Chiffreschlüssel zu rekonstruieren. Somit kann die kaiserliche Weisung vom 16. September gelesen werden. Sie enthält die Zustimmung zu § 3 des kaiserlich-französischen Vertrags (IPM): Er verbietet den Vertragspartnern, den Kriegsgegnern der Gegenseite Hilfe zu leisten (sogenanntes Assistenzverbot). Bezogen auf die konkrete politische Situation heißt das, dass der Kaiser dem König von Spanien keine Hilfe in seinem fortdauernden Krieg gegen Frankreich leisten darf. Das bedeutet die politische Trennung der beiden habsburgischen Linien. Damit hat Frankreich ein wichtiges Kriegsziel erreicht

  • 24. Oktober 1648 [General]
    Münster: Das Instrumentum Pacis Osnabrugensis = IPO wird von den kaiserlichen und schwedischen Gesandten und reichsständischen Deputierten unterschrieben und gesiegelt. Dasselbe geschieht mit dem Instrumentum Pacis Monasteriensis = IPM. Obwohl das IPO also in Münster ausgefertigt wird, ist es nach der Stadt Osnabrück benannt (Instrumentum Pacis Osnabrugensis), weil der kaiserlich-schwedische Friede in Osnabrück ausgehandelt wurde

  • 25. Oktober 1648 [General]
    Die kaiserlichen Gesandten in Münster beauftragen einen Kurier, der kaiserlichen und Reichsarmee die Nachricht vom Friedensschluss zu überbringen. Die schwedischen Gesandten veranlassen dergleichen erst drei Tage später. Der Waffenstillstand tritt erst in Kraft, als die Armeen die Nachricht vom Friedensschluss empfangen haben

  • 26. Oktober 1648 [General]
    Münster: der päpstliche Nuntius Chigi protestiert im Namen des Heiligen Stuhls gegen die beiden Friedensverträge vom 24. Oktober. Praktische Auswirkungen hat sein Protest nicht. Chigi hat schon vorher mehrfach protestiert und wiederholt seinen Protest später nochmals. Aus päpstlicher Sicht ist dies nötig, um der katholischen Kirche alle Rechte vorzubehalten, die in Teilen des Vertragswerks preisgegeben werden

  • 7. November 1648 [General]
    Wien: Kaiser Ferdinand III. ratifiziert das Instrumentum Pacis Osnabrugensis und das Instrumentum Pacis Monasteriensis

  • 18. November 1648 [General]
    Stockholm: Königin Christina von Schweden ratifiziert das Instrumentum Pacis Osnabrugensis

  • 26. November 1648 [General]
    Paris: König Ludwig XIV. von Frankreich ratifiziert das Instrumentum Pacis Monasteriensis

  • 18. Februar 1649 [General]
    In Münster werden die kaiserlichen, schwedischen und französischen Ratifikationsurkunden ausgetauscht

  • 21. Februar 1649 [General]
    Münster: Die Ratifikation der Friedensverträge wird festlich begangen mit kirchlicher Prozession, Salvenschießen und abendlichem Feuerwerk. Der Friede wird in der ganzen Stadt gefeiert. Der Friedensschluss ist nun zwar offiziell anerkannt und verkündet, aber die einzelnen Vertragsbestimmungen müssen noch umgesetzt werden. Bevor dies geschehen kann, sind weitere Einzelheiten auszuhandeln, vor allem hinsichtlich der Rückgabe der besetzten Orte und des Truppenabzugs. Dies geschieht nicht mehr in Westfalen, sondern in Nürnberg

  • Mai 1649 bis Juli 1650 [General]
    Auf dem Nürnberger Exekutionstag werden die Ausführungsbestimmungen zu den Friedensverträgen vom 24. Oktober 1648 ausgehandelt

  • 26. Juni 1650 [General]
    Nürnberg: Ausführungsvertrag zu dem kaiserlich-schwedischen Friedensvertrag vom 24. Oktober 1648 (= Instrumentum Pacis Osnabrugensis)

  • 2. Juli 1650 [General]
    Nürnberg: Ausführungsvertrag zu dem kaiserlich-französischen Friedensvertrag vom 24. Oktober 1648 (= Instrumentum Pacis Monasteriensis)