Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz der kurfürstlichen Gesandten Münster 1645 Juli 25

2

Konferenz der kurfürstlichen Gesandten


3
Münster 1645 Juli 25

4
DWartenberg III p. 2096, 2100–2118 = Druckvorlage. Vgl. ferner DKurbayern K II
5
p. 329, 341–375 ( damit identisch DKurbayern spA II p. 172–190 ).

6
Revision des Lengericher Conclusums? Einflußnahme der Ausländer auf Entscheidungen der
7
Reichsstände. Unzweckmäßigkeit doppelter Reichsberatungen.

8
In Wartenbergs Quartier. Vertreten: Kurköln (Wartenberg, Merveldt), Kurbayern, Kurbranden-
9
burg .

10
Noch am 24. Juli

35
10–11 kommen – festzuhalten] Ergänzt aus dem in der kurkölnischen Proposition und
36
sonst wesentlich knapperen DKurbayern K II, spA II.
kommen Kurköln und Kurbayern intern überein, am Lengericher
11
Conclusum festzuhalten und beraumen zur Beratung des Themas mit Kurbranden-
12
burg den 25. Juli, vormittags 10 Uhr, an. Löben, der als in Osnabrück akkreditierter
13
Gesandter Bedenken hat, zu der Konferenz zu erscheinen, wird von Wartenberg
14
freigestellt zu kommen.

15
In Wartenbergs Quartier wird die session wie vor diesem eingenommen.

16
Für Kurköln proponiert Merveldt. Dankt Kurbayern und Kurbrandenburg für
17
Erscheinen, erbittet unter Hinweis auf das Lengericher Conclusum und den gestrigen
18
Vortrag Löbens die Meinungsäußerung seiner Kollegen; deme vorgangen, sie ahn
19
ihrem orth, was ihnen hiebey zu gemüth gehe, gleichergestalt anzuzeigen
20
nicht underlaßen wolten.

21
Kurbayern . Praevia gratiarum actione fur ietzt beschehene proposition et
22
repetitione des gestrigen vortags, daß sie den sachen reifflich nachgedacht,
23
und müsten gleich anfangs vermelden, daß sie die gegen das iüngst
24
zu Lengerich guttbefundene conclusum angebrachte rationes und motiven
25
deren erheblichkeit nicht ermeßen kondten, daß davon einigergestalt
26
abzuweichen, zumalen 1º nicht zu vermutthen, daß Ihre Kayserliche Maie-
27
stät auff das verglichene bedencken und guttachten sich endweder nit resol-
28
viren , da es einmutthig geschlossen und zu der sachen befürderung dienst-
29
lich , oder dero resolution lenger hienaußverschieben wurden, indem sie
30

37
30–32 indem – laßen] sowie 34–35 daß – gewartten] fehlt in DKurbayern K II,
38
spA II.
ihro ye und allezeit die beschleunigung der tractaten und des reichs berüh-
31
wigung so hefftig angelegen sein laßen, sondern vielmehr bälder deßen
32
furdersame approbation zu verhoffen, also daß es ihrestheylß dahin nach-
33
maln gestelt ließen, daß bemeltes guttachten ungesaumbt außzufertigen,
34
gebuhrend zu uberschicken und darauff der erklehrung zue gewartten.

[p. 204] [scan. 328]


1
So konne man auch pro 2º gar nicht sehen, wie die vorhabende anstellung
2
der tractaten hier zu Münster den Schweden zum disgusto oder affronto
3
gereichig sein, dan ja bey den chur- und fursten stehen werde, wie und wo
4
sie sich uber die außgeliefferte propositiones zusammenthun und der and-
5
wort endschließen wolten; und konden sie leichtlich selbst erachten, daß
6
sich das werck mehrers ahn einem orth alß ahn zweyen werde maturiren
7
laßen.

8
Gleich dan auch zu solchem end allein rhatlich gehalten, das ausschreiben
9
ohn benennung einigen termins, mit underlaßung anderer zum reichstag
10
sonst gehoriger sollennien, zu thun; und wurden sich die Schweden ab
11
dem, was die stende des modi consultandi halber under sich eins werden,
12
gar nicht zu beschweren haben, cum nemini iniuriam faciat, qui suo iure
13
seu libertate utitur,

37
13–15 in – geschlossen] Fehlt in DKurbayern K II, spA II; statt dessen dort: Man
38
hat auf einen bestimmten Erscheinungstermin deshalb verzichtet, weillen mann alberaith
39
an den reichsconsultationibus den anfang würkhlich mache oder albereith gemacht.
in mehrer erwegung, daß von Ihrer Kayserlichen
14
Maiestät und den stenden auff die deputation ahn keinem andern orth, alß
15
hier zu Munster zu sein, resolvirt und geschlossen.

16
Daß man aber pro 3º die tractatus ahn beyden orthen anstellen und yeder
17
stand seine gesandten hier und zu Oßnabruck halten und zwischen den-
18
selben die communicationes in loco tertio vorgehen laßen solte, seye das
19
erste ein pur lauttere impossibilitet, zumalen der stende unvermögen
20
leider mehr dan zuviel bekandt, das ander aber nur zur verlengerung
21
gereiche; und wurden sich die Schweden mit deme zu Oßnabruck verplei-
22
benden ausschuß wol contentiren

40
22 laßen] Zusätzlich in DKurbayern K II, spA II: Sehen nicht ein, daß Schweden wie
41
einem Römischen Kaiser die Conclusen zu eröffnen sind, und beharren aus den folgenden Gründen
42
beim Lengericher Conclusum.
laßen.

23
Die separatio statuum seye gegen Ihrer Maiestät und sonder zweiffel aller
24
oder doch der meisten stende willen, es seye auch solches nie erhort, da
25
man ahn einem ohrt pro, an dem andern contra schließen möchte, warauß
26
nichts alß große confusion und in der außwehrttiger gegenwahrt nicht
27
geringer schimpff und spoth entstehen würde. Man habe billich alle pacis
28
remoras zue praescindiren, da aber ein oder ander der gantzen weldt, daß
29
er keine lust zum frieden, zu verstehen geben wolle, seye dieß eine guete
30
manier, dergleichen einstrewen zu machen. Eß wehrde sich auch soviel
31

43
31/32 relationes] Statt dessen in DKurbayern K II, spA II: conclusa zu Lengerich,
44
entsprechend fehlt in DKurbayern K II, spA II 32 obwoll – abgangen].
weniger von vorgemeltem concluso abweichen laßen, weylen die rela-
32
tiones ahn Ihre Mayestät (obwoll daß guetachten noch nicht abgangen)
33
und die herrn churfürsten alberait beschehen und sonder zweiffell die rati-
34
fication und erclehrungen unterwegs sein wehrden, also res mehr nicht
35
integra unnd mitt raison sich daß conclusum nun nicht retractiren laßen
36
wirdt, sondern haben dißfalß die stende pro sua libertate zue procediren,

[p. 205] [scan. 329]


1
darinnen sie die crohnen zue turbiren nicht

31
1 befuegt] Laut DKurbayern K II, spA II folgt außerdem noch: Eß hetten gleich
32
diese difficultet die Schweden oder theils stendt auff die pann gebracht; man hätte
33
es ja bei dem Regensburger Schluß von 1641 belassen können, daß der Kaiser und die Kur-
34
fürsten
allein mit den frembden cronnen tractieren sollen.
befuegt. Und bleiben dahero
2
umb soviel mehrer noch dabey, daß der stende abgesandten zue Oßna-
3
brugk guetbefundenermaßen durch die herrn Churmaintz- und -branden-
4
burgischen

35
4–5 oder – allein] Fehlt in DKurbayern K II, spA II.
oder auch, wan die herrn Brandenburgische dabey bedenckens,
5
durch Maintz allein die intention fürderligst zue

36
5 entdecken] Zusätzlich in DKurbayern K II, spA II: damit man ohne verlieherung
37
einiger zeit alhier zu Münsster sich versamble unnd gedachtem concluso gemes
38
alhier die reichsconsultationes zum forderlichsten ahnstellen moge.
entdecken. Unnd köntten
6
sich die Schweden, alß wan die Frantzosen vor ihnen damitt honorirt, nicht
7
beschweren, weylen bey vortgang der tractaten die resolutiones und andt-
8
wortten einer crohn sowoll alß der anderen auff einerley weiß unnd uno
9

39
9 werden] In DKurbayern K II, spA II zusätzlich: und zwar in Münster durch die
40
Mediatoren und in Osnabrück durch die herrn curfürstliche.
eodemque tempore communicirt unnd eröffnet werden; und seye der
10
stende versamblung nicht in favorem der crohn Franckreich, sondern
11
propter loci capacitatem anhero guetbefunden.

41
11–15 Unnd – abzuschneiden] Statt dessen in DKurbayern K II, spA II nur: Den
42
Schweden sind obige unnd andere rationes darzulegen. Im folgenden kurbrandenburgischen
43
Votum ist DKurbayern K II, spA II weniger ausführlich, im kurkölnischen Votum
44
wesentlich knapper.
Unnd weylen die Schweden
12
darauß gnugsamb abzunehmmen, daß man darmitt negotiorum matura-
13
tionem intendire, so stehe zue deroselben belieben, wan sie auch ihres-
14
theilß zue beförderung der sachen zielen, sich anhero zu begeben und alle
15
remoras damit abzuschneiden.

16
Kurbrandenburg . Wollen den Vortrag von gestern nicht wiederholen, so in effectu
17
dahin gangen, daß die Schweden mitt dem Lengrischen concluso sich nicht
18
vereinigen köntten, sondern der Salvius vorgetragen, daß auff andere
19
mittel ratione modi deliberandi müeste gedacht, anderst es zuer weytlauf-
20
figkeitt geraichen würde. So stünde nun anietzo dahin, waß zu thuen unnd
21
ob die stende in pari numero hier und zue Oßnabrugk zu haltten, auch
22
ob der terminus zue praefigiren, weylen sonsten der mehrern theill entwed-
23
der langhe außpleiben oder gahr nicht erscheinen würden und damitt man
24
sich darnach reguliren und wißen köntte, wie langh die übrige stendte auß-
25
beschloßen bleiben soltten, welches dan, dah der terminus etwa auff 6 oder
26
8 wochen gestellet, keine besondere moram machen würde. Ihrestheilß
27
möchten wünschen, daß es bey vörigen schluß deß modi consultandi halber
28
sein verbleibens hette, und befinden die von den Churbayerischen deßent-
29
halber angezogene motiven sehr praegnant unnd guett, unnd daß keine
30
geringe confusion darauß zu gewahrtten, man auch eines unbestandts, wan

[p. 206] [scan. 330]


1
daßjenige, waß heutt geschloßen, morgen wiederumb verworffen, werde
2
bezichtiget werden. Sie consideriren aber auch dieß dabey, daß zwarn dieße
3
rationes zwischen Ihrer Kayserlichen Maiestät und den stenden platz finden,
4
weyln es aber dieselbe unter sich allein nicht, sondern mitt den frembden
5
zu thuen haben, so besorgen sie, daß selbige sich ahn diesseythige conclusa
6
nicht würden verbindtlich haltten, sondern mitt ihrem belieben geschehen
7
müeste.

41
7–9 Eß – würden] Fehlt in DKurbayern K II, spA II.
Eß seye auch ein underschiedt, von einem concluso per se oder ex
8
emergenti zue weichen, dah man dan daß augh mitt dahin zu haben, daß
9
die crohnen nicht fur dem kopff gestoßen würden.

10
Waß 2º den besorgenden affront belangt, hetten sie so viell vermerckt, daß
11
es die Schweden dahin auffnehmen, alß wan ihnen derselbe schon alberait
12
angethan; und obwoll ihnen der von Löben dagegen allerley remonstrirt,
13
so seyen sie doch bey ihrer opinion verblieben, und müeße man sehen,
14
wie ihnen der wohn zu benehmmen, sonsten würden die sachen also nicht
15
gehen.

16
Unnd obwohlen pro 3º diversitas rationis scheinen wolle, bey künfftiger
17
conferentz ihnen den Schweden und Frantzosen, gleich den Kayserlichen
18
beschicht, relation zu thuen, so werde doch zu bedencken nöthig sein, wie
19
man ihnen dißfalß satisfaction gebe, damitt sie keine disgusto darab emp-
20
finden mögen, bevorab derzeitt, da es, wie man vernimbt, ahn dehme, daß
21
die armaden zusahmengeführt und leicht ein unglückliches treffen vor-
22
gehen köntte, alßdan die conditiones duriores fallen

42
22–30 oder – oder] Fehlt in DKurbayern K II, spA II.
oder, wan die victori
23
auff Kayserlicher seythen bliebe, alßdan der last auff die herrn churfürsten
24
und sonderlich Churbrandenburg sich waltzen möchte. Umb soviell meh-
25
rers sie nöthig zue sein erachteten, alle mittell zue vortsetzung der trac-
26
taten zu ergreiffen unnd sich in mehrers unheyll mitt behaubttung des
27
Lengrischen conclusi, darauß nur verzögerung oder auch woll gentzliche
28
auffstoßung zu befahren, nicht zu stürtzen, sondern die Schweden bey
29
gueten willen zu erhaltten. Wie nun solches zu geschehen und ob ihn- und
30
den Churmaintzischen deßwegen weythers waß auffzugeben oder man sich
31
einer abermahligen conferenz nach Lengrich, bey deren die Schweden
32
sich gleichfalß wie auch andere zue Oßnabrugk anwehsende stende befin-
33
den möchten, zu vergleichen, stünde zue weytheren nachdencken.

34
Kurköln . Wartenberg und die anderen kurkölnischen Gesandten befinden, daß,
35
wie Churbayern und -brandenburg erwehnet, sehr schimpfflich und bey
36
den tractaten zue böser consequentz geraichig, dergestalt von demjenigen,
37
waß heutt geschloßen, morgen wiederumb abzustehen, dahero sie sich mitt
38
dem Churbayerischen voto in dehme, auch mitt dem Churbrandenburgischen
39
insoweith vergleichen, daß das Lengrische conclusum in seinem esse allerdings
40
zu laßen, auß dehnnen beraits angehörten motivis unnd rationibus unnd inson-

[p. 207] [scan. 331]


1
derheit auch darumb, daß von Ihrer Churfürstlichen Durchlauchtt zue Cölln
2
eben ietzt ein schreyben vom 22. huius, warinnen sie solchen Lengrischen
3
schluß auff dero darüber erstatteten bericht alberait ratificiren und genehmb-
4
haltten , einglangt unnd nicht zu zweiffelen, daß eben dergleichen von Chur-
5
maintz unnd -bayern ohnverlängt erfolgen wehrde, umb desto weniger
6
pro reputatione collegii sein wolle, dergestaldt zue wancken, und waß ein-
7
mahln wolbedachtiglich geschloßen, dießes oder jenes gefallen nach zue
8
retractiren. Schließen derowegen dahin, daß das zue papyr gebrachte guet-
9
achten ohne dilation außzuferttigen, Ihrer Kayserlichen Maiestät bey
10
negster post behörent einzuschicken unnd dero allergnädigste resolution
11
zu gewahrtten, auch vermögh solchen schlußes davon durch die herrn
12
Churmaintz- und -brandenburgische den zue Oßnabrugk anwehsenden
13
fürstlichen gesandten ohnverzügliche anzeigh zu thuen. Unnd befinden
14
auch ihrestheilß gahr nicht, wie die Schwedische sich hierüber mitt einigem
15
fundament zu formalisiren, zumahln sie dadurch, daß die consultationes
16
alhie zue Münster angestellet, nicht praeteriirt, sondern in dehme viell-
17
mehrers honorirt, daß geschloßen worden, einen außschuß auß allen
18
dreyen collegiis bey ihnnen aldort zu laßen, mitt welchem sie immediate
19
handlen köntten, so den Frantzosen nicht geschehen, sondern alles ahn die-
20
selbe durch die mediatores gebracht würde; gleich dan auch Ihren Chur-
21
fürstlichen Durchlaucht Durchlaucht zu Collen und Bayern eben wol noch
22
bevorstehet, die ihrige nacher Oßnabrugk zu verordnen.

23
Und sehe man sonsten nicht, wan die stende hier oder anderstwoh in loco
24
tertio zusahmenkommen wollten, waß die Frantzosen oder Schweden
25
dazue zu sagen, weylen der modus consultandi sie nicht, sondern Ihre
26
Kayserliche Maiestät und die stende, wie dieselbe nemblich sich mitteinander
27
werden vereinbahren, angehe und ihnen gleich den Frantzosen die vergli-
28
chene materi auff einen thag und stund eingehendigt werden köntten und
29
soltten. Sie stehen in dehnen gedancken, es werden sich die Schweden
30
hiemitt gahr woll contentiren und nicht vermeinen wollen, dem reich
31
wieder die constitutiones und libertet der stendt (deren conservierung sie
32
sich iederzeitt so hoch gerühmet) dergleichen modum zue praescribiren,
33
daß das corpus imperii novo plane et inaudito exemplo ahn zweyen ohrten
34
repraesentirt werden soltte. Ihre propositiones hetten sie ihrem sinn nach
35
verglichen und übergeben, bey Ihrer Mayestätt und den stendten stehe nun,
36
dieselbe auff maaß und weiß, wie im reich herkohmmen, zue deliberiren;
37
und hetten sie dabey anderst nicht zu thuen, alß der andtwortt hinwieder
38
zu gewahrtten. Vor dießem seye von den cronen umb erscheinung der
39
stendte so vielfaltig geschrieben und gerueffen, darauff die deputation
40
alhier zue Münster zu erscheinen bewilliget. Da sie die Schweden dan da-
41
mahln anderst nichts alß ius suffragii der stendt praetendirt und alß nun
42
ietzo dießes erleitert, werden von ihnen dieße newe difficulteten erwecket,
43
warauß anderst nicht zu schließen und man jedden ohnparteiischen urtheilen
44
ließe, daß sie ahn vortsetzung der tractaten und beförderung des friedens

[p. 208] [scan. 332]


1
zumahln keine beliebung trügen, sondern nur alles pro velle den stenden
2
contra libertatem auffzutringen und ihrer intention nach zu dirigiren gedenk-
3
ken , welches billich alle getrewe reichspatrioten hoch zu achten unnd sich
4
von den außwendigen dergleichen servitut nicht auffdringen zu laßen,
5
sondern dagegen mitt einmühtigem rhadt und cräfftigen remonstrationibus
6
sich zue setzen unnd bey ihrer freyheitt und constitutionibus zue conser-
7
viren ; dafern auch noch von den vorstimmenden etwas merers darbei zu
8
erinnern, wollte mans ex parte Curcoln gern vernemmen.

9
Kurbayern . Repetirten ihr vöriges votum, daß mans bey dem gemachten
10
schluß zu laßen und denselben in dem abgefasten guetachten Ihrer Kayser-
11
lichen Mayestät allerunderthänigst fürderligst zue referiren.

29
11–13 Die – arbitraria] Deutlicher in DKurbayern K II, spA II: Darin haben die
30
frembde cronnen dem Kaiser und den Reichsständen so wenig vorzuschreiben wie diese ihnen
31
den exteris.
Die von den
12
Schweden gemachte difficulteten vermöchten dagegen nichts, modus seu
13
forma seye res arbitraria, und stünde allein über die materia zwischen Ihrer
14
Mayestät und den Schweden zu vergleichen. Daß die Schweden mitt zue
15
der conferentz nach Lengrich zu ziehen und denselben von den conclusis
16
zue referiren, geschehe von den stenden dem oberhaubt, deßen sie aber
17
keinen alß den Römischen Kayser erkenneten; und seye auch der aber-
18
mahligen conferentz zue Lengrich gahr nicht nöthig, sondern laßens dabey,
19
daß, waß alberait geschloßen, den stendten guetbefundenermaßen zue
20

32
20 intimiren] Zusätzlich in DKurbayern K II, spA II: Die begehrte praefigirung ter-
33
mini wird den frembden cronnen möglicherweise den Vorwand liefern, mit den consul-
34
tationibus bis dahin gar einzuhalten, wohingegen doch zu vermuten ist, es werden die stendt
35
insgemein mehr plenipotenzien auf albereits andere anwessende abgeordnete
36
schickhen alß von den ihrigen iemandt diesserorth zu deputirn.
intimiren.

21
Kurbrandenburg . Sie vernehmen auß der Churcoln- und -bayerischen votis,
22
daß der Schweden erinneren nicht approbirt werde. Sie trügen die vorsorg,
23
es möchte allerhandt unheyll darauß entstehen, und wehren der meinung
24
nochmahln, daß man dahin zu sehen, damitt die Schweden nicht fürm kopff
25
möchten gestoßen werden, darzu ein mittel sein würd,

37
25–28 wan – referiren] Abweichend DKurbayern K II, spA II: wenn die kurfürstlichen
38
Gesandten den Schweden zusprechen theten; sonst will Kurbrandenburg sich gar gehrn mit
39
Kurbayern und Kurköln in allen conformiren.
wan, dem andeutten
26
nach, Churcollen und Churbayern gleichfalß die ihrige nacher Oßnabruck
27
verordneten. Wiederholeten sonsten im ubrigen ihr vöriges votum und
28
woltten, waß vorgangen, dem herrn graffen von Wittgenstein referiren etc.

[p. 209] [scan. 333]


1

34
1–9 Kurköln – nachzugeben] Laut DKurbayern K II, spA II folgt nur noch:
35
Kurköln und Kurbayern glauben, daß Kurbrandenburg und Kurmainz diese intimation wohl
36
allein verrichten khönen, deretwegen sie dan auch hiemit gebührendt ersuecht
37
werden.
Kurköln . Machte daß conclusum vörigen ihrem voto gemeeß und daß
2
die bedeuttete abschickung der Churcolln- und -bayerischen gesandten auff
3
allen fall wol geschehen kondt, ieziger zeit aber noch halte mans unvon-
4
nöthen ; und vermeldeten beim beschluß Ihre Hochfürstliche Gnaden, daß
5
die von den Schweden beschehene commination wunder zu vernehmmen.
6
Alle ihr bißhero vorgeschützte causa belli seye gewehsen conservatio liber-
7
tatis statuum, dießes aber, nemblich novam formam imperii et delibera-
8
tionum zue obtrudiren, seye dictare servitutem, welches durchauß nicht
9
nachzugeben.

Dokumente